Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

178—

mittelbar dem Leitenden des Manövers über den Vorfall
Meldung.
Trier, den 53. August 1907.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Schulin.

Nachweisung
der Markt⸗ und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Juli 1907.
Saarbrücken St. Johann
459
20 40
20 20
20 —
18 80
3 60
8 40
1940
9 20
3—
22 50
22 30
22 05
38 —
36 —
70 —
12 44
8 —
4 60
6 90
147 80
1 75
150
1 59
170
154
15)
230
75 M 5
S46
— 7)
— 43
— 21
6

Weizen, guter 100 Kg
mittlerer dto.
geringer dto.
zuter oto.
nittlerer do.
jeringer dto.
zuter dto.
nittlerer dto.
geringer dto.
zuter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
Erbsen (gelbe) zum Kochen. dto.
Speise-Bohnen (weiße) . to.
Linsen. dto.
Eß⸗Kartoffeln dto.
Kicht⸗Stroh..— dto.
Krumme .... ddlto.
Henun* —X dto.
Kindfleisch im Großhandel .. . dto.
im Kleinhandel von der Keule 1 k«kg
9 n vom Bauch uu n
Schweinefleisch...
salbfleisch...
Hammelfleisch
Speck ger. (hiesiger..
Iß⸗Butter .. ...5
rier .. . . . 60 Stück M. ),
Weizenmehl Nr. 1 .... 1K8 — 40
Roggenmehl n ·—— 22
Berstengraupen . .5 3
Berstengrütze. ...
Buchweizengrütze
dafergrütze ..
dirse.... —W —
Reis, Java mittlererr.4
staffee, Java mittlerer roh.. . 30
„gelber gebrannter ... 95 —
SpeiseSalz. 632 18
Schweine⸗Schmalz...4180
Trier, den 6. August 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

49
— 45
2 50
3 —
— 18
180

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.

Bekanntmachung.
Landwirtichaftliche Winterschule zu Saarlouis.
Dieselbe beginnt ihren 10. Lehrgang am 4. November er.,
zormittags 10 Uhr. Die Unterricht sdauer ist 5 Mo—
nate. Das Schulgeld für einen Schüler und Winter be⸗
rägt 20 Mark, für zwei Brüder 30 Mark. Dasselbe kann
Bedürftigen und Würdigen auf Antrag ganz oder teilweise
erlassen werden. Lehrgegenstände für diesen Winter sind:
Brundlehren der Chemie, die für den Landwirt wichtigsten
klemente und deren Verbindungen, allgemeine und spezielle

Tierzucht, Zoologie, die Futtermittel, Futterrationen, Fütte⸗
rung. Molkereiwesen, Gewinnung und beste Verwertung der
Milch, Pferde⸗, Rindvieh⸗, Schweine⸗, Ziegen⸗-, Geflügel⸗,
Bieneuzucht ete., Hufbeschlag, nuͤtzliche und schädliche Tiere
ür die Landwirtschaft, Phhsik, allgemeine Wirtschaftslehre,
Buchführung, Zeichnen, Feldmessen. Nivellieren, Deutsche
Sprache, Schreiben und der Schriftverkehr des Landwirts,
landwirtschaftliches Rechnen und Raumlehre.
Aufgenommen werden junge Leute im Alter von
15 —25 Jahren. Aeltere Landwirte können als Zuhörer
am Unterricht teilnehmen. Die Schulbesucher erhalten auf
der Eisenbahn Fahrpreisermäßigung. Anmeldungen und
weitere Auskunft bei Herrn Direktor Murzel
in Saarlouis.
Für Besucher aus dem hiesigen Kreise, welche die zu
erwerbenden Kenntnisse im Jnteresse der Landwirtschaft und
zu gelegentlicher Belehrung auch der übrigen Landwirte ihrer
Gemeinden zu verwerten in der Lage sind und die Schule
mit Erfolg besuchen, sind seitens des Kreises etatsmäßig
pro Kursus und Besucher 120 Mark zur Verfügung gestellt.
Der Vorlage von Gesuchen um Zuwendung dieses Be—
trages sehe ich entgegen.
Die Herren Buͤrgermeister und Ortsvorsteher werden
um ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Saarbrücken, den 18. Juli 1907.
Der Königliche Landrat
Bötticher.

Dem Königlichen Forstaufseher Mathias zu Karls—
hrunn ist die aushilfsweise Mitwirkung bei der Ausübung
der Jagdpolizei nach Maßgabe des Min'isterial-Erlasses vom
24. Februar 1900 IIa. 480 für die Jagdbezirke: Karlsbrunn,
St. Nikolas, Naßweiler, Ludweiler, Groß⸗-Rosseln und
Lauterbach übertragen worden.
Saarbrücken, den 15. August 1907.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
von Hartmann⸗-Krey, Reg.Assessor

Bekanntmachung.
Die am 27. Juni d. Is. angeordnete Sperrung der
Hohenzollernstraße in Saarbrücken auf der Strecke von der
Roon⸗ bis zur Gärtnerstraße wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 10. August 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: v. Hagen, Regierungs⸗Assessor

Bekanntmachung.
Nach amtstierärztlicher Feststellung ist die unter dem
Schweinebestande des zu Malstatt-Burbach Bergstraße wohnen—
den Bäckers Karl Ph. Ewald ausgebrochen gewesene Schweine—
jeuche als abgeheilt zu betrachten. Die angeordneten Schutz⸗
maßregeln sind aufgehoben.
Saarbrücken, den 10. August 1907.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Greiff.
            
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