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Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat Juli 1907 Jagdscheine:
vfde.
Nr.
Be⸗
ginn
der
Gültigkeit.
Name
Stand
Tag / Mt.
74 4. Juli
756 9.
76 6.,1
77 20.
78 2
79 112.
30 13.
31 16.
32 20.
33 20.5
84 27.
85 28.
Lamarche, Karl
Breining, Joh.
Bötticher, Fritz
Selzer, Joh.
Vorberg, C.
Bottmann, Fritz
Bötticher, Richard
Bautz, Karl
Mayer, Jul. Th.
Wunn, Oito
Breinig, Herm. J.
Wasserfall
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Kgl. Eisenbahnsekretär
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Kaufmann
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Bergmann
Hauptm. Inf.Rg.70
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Bekanntmachung.
Die am 10. Juni d. Is. angeordnete Sperrung der
Schillerallee wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 31. Juli 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: v. Hagen, Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachung.
Hiit Rücksicht auf die vorzunehmende Kanalisierung
wird die Parallelstraße in Malstatt-Burbach auf der Strecke
von dem Hermannfchen Hause bis an die Lebacherstraße bis
auf weiteres für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Zuwiderhandlungen werden nach 88 59 und 60 der
Straßen⸗Polizei Verordrung vom 20 Sept. 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 9. August 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: von Hagen, RegierungsAssessor.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Hemäß Verf. Kgl. Regierung vom 6. d. Mts. II. 8858
ist mir vom 12. August bis 12. Sepiember d. Is. Urlaub
bewilligt. Die Vertretung wird Herr Schulrat Mylius
übernehmen.
Saarbrücken, den 9. August 1907.
Der Königliche Kreisschulinspektor,
Ewald, Schulrat.
Bekanntmachung.
Nachdem der Herr Kreistierarzt bei einem eingegangenen
Schweine der Witwe Johann ThielHeit in Auersmocher
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Jagdscheine
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Straßburg
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Saarbrücken
Dudweiler
Saarbrücken
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Saarbrücken
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Birkenfeld
Dudweiler
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Püttlingen
Saarbrücken
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Der Königliche Landrat
Bötticher.
Schweineseuche festgestellt hat, wird über das Gehöft die
Sperre verhängt.
Kleinblittersdorf, den 2. August 1907.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister,
Weber.
Bekanntmachung.
Ein von der Witwe Kammer hier, Luisenstraße 40,
geschlachtetes Schwein war mit Rotlauf (,Backsteinblattern“)
behaftet.
j ie Gehöft der Witwe Kammer ist polizeilich gesperrt
Dudweiler, den 29. Juli 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
J. V.: Der Beigeordnete:
Hübner.
Friedhofs- und Begräbnis-⸗Ordnung für die Gemeinde Güdingen
Nach Anhörung und unter Zustimmung des Gemeinde⸗
cates wird durch den unterzeichneten Bürgermeister für den
Umfang der Gemeinde Güdingen folgende Friedhofs- und
Begräbnis-Ordnung erlassen.
8 1.
Der vergrößerte Friedhof in Güdingen, welcher Eigen—
sum der Zivilgemeinde ist, ist zur AUufnahme sämtlicher
Leichen aus der Gemeinde Güdingen ohne Unterschied der
Konfession der Verstorbenen bestimmt.
— 8 2
Die Beerdigungen finden ohne Unterschied der Reihe
aach gemäß dem Plane statt, und zwar nach der Anmeldung
beim Totengräber. Abgesonderte Plätze werden nicht ab—
gegeben.