1798
Aus schr eiben betreffend die Prämiierung bäuerlicher Geflügelhöfe und
staatlich subventionierter Geflügelzuchtstationen.
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten hat der Landwirtschaftskammer für das Etatsjahr
1807, wiederum eine Staaisbeihülfe von 800 Mark zur
Prämiierung ganzer bäuerlicher Geflügelzuchtbetriebe in Aus—
sicht gestellt. Dieser Betrag soll in 4 Prämien à 200 Mark
zur Verteilung gelangen.
Bei der Prämiierung sollen nur solche bäuerliche
Geflügelzüchter berücksichtigt werden, deren Geflügelzucht⸗
betrieb nach praktischen Gesichtspunkten geleitet wird und
deren Geflügelhöfe sowohl hinsichtlich des Bestandes als auch
hinsichtlich ihrer baulichen Anlage, ire Reinertrages und
ihrer Buchführung geeignet sind, auf weitere Kreise durch
ihr Beispiel fördernd und belehrend einzuwirken. Ferner
vird an die Verleihung der Preise die Bedingung geknupft,
daß ein angemessener Prozentsatz des Geldes nach den von
der Landwirtschaftskammer hierüber zu erteilenden Vor—
schriften zur weiteren Verbesserung des Betriebes ver⸗
wendet wird.
Meldungen zu diesem Preisbewerb sind durch Ver—⸗
mittelung der zuständigen Lokalabteilung des landwirt⸗
chaftlichen Vereins für Rheinpreußen bis zum 15. August
1807 an die Landwirtschaftskammer einzureichen. Den
Meldungen find als Unterlagen beizufügen:
l. Angaben über Art (Rasse, Fütterung ꝛc.) und Umfang
des Geflügelzuchtbetriebes.
Kurze Mitteilungen über die baulichen Einrichtungen
und den zur Verfügung stehenden Auslauf.
Besondere Mitteilungen über die erzielten Zuchterfolge
durchschnittlicher Eierertrag pro Henne, Zahl des
ährlich aufgeꝛdgenen Geflügels).
NRachweisung über die Einnahmen und Ausgaben der
Geflügelhaltung durch Vorlage der Buchführung.
Den vorstehenden Anforderungen unter 3 und 4 wird
am besten dadurch genügt werden, daß die von der Land⸗
wirtschaftskammer herausgegebene Eiertabelle und Buch⸗
führung, deren einzelne Rubriken genauestens auszufüllen
sind, bei der Meldung eingereicht wird. Die Eiertabelle
und Buchführung versendet die Landwirtschaftskammer auf
Wunsch unentgeltlich.
Daneben wird wie in früheren Jahren die Landwirt⸗
schaftskammer auch in diesem Jahre einen Wettbewerb
unter den staatlich subventionierten Geflügel—
zuchtstationen veranstalten. Ausgesetzt sind 4 Geldpreise
m Gesamtbetrage von 830 Mark (120, 90, 70 und 50 Me.).
Außerdem werden noch einige lobende Anerkennungen
vergeben.
Für die Prämiierung kommen ebenfalls die oben an—
geführten Gesichtspunkte in Betracht. Meldungen zu diesem
Preisbewerb sind gleichfalls durch die Lokalabteilung bis
putestens zum 16. August 1907 an die Landwirtschaft 8⸗
5 unter Beifügung der angegebenen Nachweise zu
richten.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird aus—
drücklich bemerkt, daß sich auch die Geflügelzuchtstationen,
deren Inhaber Landwirte sind, um die vom Herrn Minister
bewilligten Staatspreise im Betrage von je 200 Mark
bewerben können.
Die Preiserteilung erfolgt im Laufe des Herbstes,
nachdem die Besichtigung der für die Preiserteilung auf
Hrund einer genauen Prüfung der eingesandten Unterlagen
in Betracht kommenden Staͤtionen durch eine Sachver⸗
ständigen⸗Kommission stattgefunden hat.
3.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher werden
um ortsübliche wiederholte Bekanntmachung ersucht, das
Kreisblatt ist zur Einsicht auszulegen. Evil. weiter erfor—
derliche Auskunft werden Herr Kreistierarzt hier und Herr
Schlachthofdirektor Hauck zu Sulzbach gern erteilen.
Saarbrücken, 17. Juli 1907. IJ
Der Lokalabteilungsdirektor.
Bötticher, Landrat.
Bekanntmachung.
Landwirtschaftliche Winterschule zu Saarlouis.
Dieselbe beginnt ihren 10. Lehrgang am 4. November er.,
»ormittags 10 Uhr. Die Unterrichtsdauer ist 5 Mo—
nate. Das Schulgeld für einen Schüler und Winter be⸗
rägt 20 Mark, für zwei Brüder 30 Mark. Dasselbe kann
Bedürftigen und Würdigen auf Antrag ganz oder teilweise
erlassen werden. Lehrgegenstände für diesen Winter sind:
Brundlehren der Chemie, die für den Landwirt wichtigsten
FRlemente und deren Verbindungen, allgemeine und spezielle
Tierzucht, Zoologie, die Futtermittel, Futterrationen, Fütte⸗
zung, Molkereiwesen, Gewinnung und beste Verwertung der
Milch, Pferde-, Rindvieh⸗, Schweine⸗, Ziegen-, Gefluͤgel⸗
Bienenzucht ete. Hufbeschlag, nuͤtzliche und schädliche Tiere
für die Landwirtschaft, Physik, allgemeine Wirtschaftslehre,
Buchführung, Zeichnen, Feldmessen, Nivellieren, Deutsche
Sprache, Schreiben und der Schriftverkehr des Landwirts.
landwirtschaftliches Rechnen und Raumlehre. J
Aufgenommen werden junge Leufe im Alter von
1525 Jahren. Aeltere Landwirte können als Zuhörer
am Unterricht teilnehmen. Die Schulbesucher erhaiten auf
der Eisenbahn Fahrpreisermäßigung. Anmeldungen und
weitere Auslunft bei Herrn Direktor Murzel
in Saarlouis.
Für Besucher aus dem hiesigen Kreise, welche die zu
erwerbenden Kenntnisse im Juteresse der Landwirtschaft und
zu gelegentlicher Belehrung auch der übrigen Landwirte ihrer
Bemeinden zu verwerten in der Lage sind und die Schule
mit Erfolg besuchen, sind seitens des Kreises etatsmäßig
pro Kursus und Besucher 120 Mark zur Verfügung gestelli.
Der Vorlage von Gesuchen um Zuwendung dieses Be⸗
trages sehe ich entgegen.
Die Herren Buͤrgermeister und Ortsvorsteher werden
um ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Saarbrücken, den 18. Juli 1907.
Der Königliche Landrat
Bötticher.
Belkanntmachung.
Die am, 1. Mai d. Is. angeordnete Sperrung der
Burbacherstraße in Malstatt Burbach auf der Strecke von
der Berg bis zur Heinrich⸗ bezw. Brüderstraße wird hier⸗
mit aufgehoben.
Saarbrücken, den 29. Juli 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
von Hagen, Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachung.
Das im Besitze des Nikolaus Berndt zu Rußhütte
befindliche seuchenverdächtige Schwein ist nach amistier⸗