Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Blatt.

Amtliches Auzeigeblatt fut

den Kreis Saarbrücken.

Jr. &xL.

Montag, den 5. August

1907.

Bekanntmachungen des Königlichen
Regierungs-Präsidenten.

Es wird allseitig mit Recht darüber geklagt, daß den
Besitzern und Führern von Kraftfahrzeugen seitens der
Fuhrleute vielfach Schwierigkeiten bereitet werden und ein Pas⸗
seren oft geradezu unmöglich gemacht wird. Viele Fuhrleute
chlafen oder haben die Zügel nicht in der Hand, jedenfalls
aber machen sie nicht zu rechter Zeit von ihren Leinen zum
Ausweichen Gebrauch. Nimmt man nun noch die Scharen
yon Kindern hinzu, welche die Kraftfahrzeuge (nament'lich
beim Motorrad ist dies gefährlich) mit Steinen und Stöcken
zewerfen, so wird den Besitzern der Motore das Leben
auf den Straßen recht schwer gemacht.
Wenn auch der Automobilverkehr dem Publikum manche
Belästigung bringt, so muß doch im Interesse der öffent⸗
lichen Sicherheit mit allem Nachdruck auf die Einhaltung
der gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften geachtet werden.
Meine dringende Bitte geht daher an das Publikum,
hesonders an die Fuhrwerksbesitzer, Eltern und Lehrer,
unausgesetzt auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die
hei dem gesteigerten Verkeht in unserm Kreise durch Außer⸗
achtlassung oder Uebertretung der fraglichen Vorschriften
notwendiger Weise entstehen müssen.
Ich habe meine Polizeiorgane von neuem angewiesen,
ein noch wachsameres Auge, wie bisher, auf den Fahrverkehr
auf den Straßen zu haben und die Polizeiverwaltungen
veranlaßt, Unregelmäßigkeiten strengstens zu ahnden.
Saarbrücken, den 30. Juli 1907.
Der Königliche Vandrat und Polizei-Direktor.
Bötticher.

Da bei früheren Manbvern wiederholt Feldkabel aus
den von den Telegraphen⸗Abteilungen gelegten Leitungen
entwendet und Zerstörungen bezw. Beschähigungen von
Militär⸗Telegraphen⸗Leitungen durch die Bevölkerung fest⸗
zestellt wurden, welche teils auf Fahrläfssigkeit, teils auf
Zoͤswilligkeit zurückzuführen waren, und durch welche erheb⸗
iche Verluste für die Reichskasse entstanden sind, so wird
auus Anlaß der bevorstehenden Herbstübungen zur öffentlichen
Zenntnis gebracht, daß die MilitärTelegraphen⸗Leitungen
—
in gleichem Maße genießen, wie alle übrigen Telegraphen⸗
leitungen, daß also Strafe zu gewärtigen hat, wer vorsätz⸗
lich oder fahrlässiger Weise eine Beschädigung solcher Lei⸗
ungen vornimmt.
Trier, den 19. Juli 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.

Nach Maßgabe des Ministerial⸗Erlasses vom 24. Februar
1900 Ua 480 wird dem Königlichen Förster Dürrfeld
zu Scheidterberg die aushilfsweise Mitwirkung bei der Aus—
übung der Jagdpolizei für die Jagdbezirke Scheidt, Bischmis⸗
heim, Rentrisch und Fechingen übertragen.
Saarbrücken, den 1. August 1907.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.

Bekanntmachung.

Die unter dem Schweinebestande des zu St. Johann,
Kappenstraße wohnenden Johann Bobenrieth ausge⸗
brochene Seuche ist nach amtstierärztlicher Feststellung als
abgeheilt zu betrachten.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben
worden.
Saarbrücken, den 30. Juli 1907.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Greiff.

Der Herr Kreissarzt Dr. Schwabe ist für die Zeit
vom 19. August bis 19. September d. Is. beurlaubt.
Mit seiner Stellvertretung ist der Herr Kreisassistenzarzt
Dr. Tietz, Schloßplatz 9, hierselbst, beauftragt.
Saarbrücken, den 2. Auguft 1907.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
            
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