162 —
Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
Die Anträge auf Erteilung von Auszügen aus den
in unserem Katasterarchiv aufbewahrten Kalasterkarten und
Fortschreibungsverhandlungen seitens der Privatpersonen
haben in den letzten Jahren stetig zugenommen; insbesondere
häufen sie sich im Frühjahre bei Beginn der Bautätigkeit
herart, daß das ständige Zeichenpersonal unseres Kataster—
zureaus trotz angestrengiester Tätigkeit nicht im Stande ist,
diese Anträge mit der erwünschten Schnelligkeit zu erledigen.
Die Herstellung der Kartenkopien, welche bei dem zer⸗
splitterlen Grundbesitz und den vielen, im Laufe der Jahre
entstandenen Grundstücksveränderungen mit der größten
Sorgfalt geschehen muß, erfordert schon bei kleineren An⸗
trägen einen beträchtlichen und bei größeren einen ganz
erheblichen Zeitaufwand.
Im Ineresse eines geregelten Fortganges dieser wichtigen
Arbeiten ist es dringend geboten, daß letztere sich gleich—
mäßiger auf das ganze Jahr verteilen, was nur dadurch
rreicht werden kann, daß die Anträge so frühzeitig als
möglich gestellt werden.
Die gewerbetreibenden Landmesser, die Bauunternehmer
und die sonst in Betracht kommenden Personen des Bezirks
werden daher darauf aufmerksam gemacht, daß sie nur bei
rechtzeitiger Beantragung der Kartenkopien auf baldige
Frledigung ihrer Ankräge rechnen können. Immerhin wird
im gewöhnlichen Geschäftsgange aus den bereits angeführten
Fründen die Zufertigung der Auszüge eine geraume Zeit
beanspruchen, es sei denn, daß es sich um die Ausfertigung
virklich eiliger Kopien handelt. Damit diese letzteren von
uns gleich als solche erkannt und mit größtmöglicher
Schnelligkeit gefertigt werden können, ist in den Anträgen
stets der Zweck anzugeben, dem diese Arbeiten dienen sollen,
und es sind nur die wichtigen, wirklich eiligen Anträge als
olche zu bezeichnen.
Nach den Vorschriften der finanzministeriellen An⸗
weisung i1J vom 21. Februar 1896 für das Verfahren bei
den Vermessungen zur Fortschreibung der Grundsteuerbücher
und Karten sind die Katasterkontrolleure verpflichtet, die für
die bei den Kalasterämtern beantragten Vermessungen
erforderlichen Kartenauszüge auf dem dort vorgeschriebenen
Wege bei uns in Antrag zu bringen; eines besonderen
Antrages seitens der Interessenten bedarf es daher in diesen
Fällen nicht.
Trier, den 18. Juli 1907.
Königliche Regierung,
Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Bake. van de Loo.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Ausschreiben betreffend die Prämiierung bäuerlicher Geflügelhöfe und
staatlich subventionierter Geflügelzuchtstationen.
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten hat der Landwirischaftskammer für das Etatsjahr
[907 wiederum eine Staatsbeihülfe von 800 Mark zur
Prämiierung ganzer bäuerlicher Geflügelzuchtbetriebe in Aus⸗
sicht gestellt. Dieser Betrag soll in 4 Prämien à 200 Mark
zur Verteilung gelangen.
Bei der Prämiierung sollen nur solche bäuerliche
Beflügelzüchter berücksichtigt werden, deren Geflügelzucht⸗
betrieb nach praktischen Gesichtspunkten geleitet wird und
deren Geflügelhöfe sowohl hinsichtlich des Vestandes als auch
hinsichtlich ihrer baulichen Anlage, ihres Reinertrages und
hrer Buchführung geeignet sind, auf weitere Kreise durch
hr Beispiel fördernd und belehrend einzuwirken. Ferner
wird an die Verleihung der Preise die Bedingung geknüpft,
daß ein angemessener Prozentsatz des Geldes nach den von
der Landwirtschaftskammer hierüber zu erteilenden Vor—
schriften zur weiteren Verbesserung des Betriebes ver⸗
wendet wird.
Meldungen zu diesem Preisbewerb sind durch Ver—
mittelung der zustündigen Lokalabteilung des landwirt—
schaftlichen Vereins für Rheinpreußen bis zum 18. Augusti
1807 an die Landwirtschaftskammer einzureichen. Den
Meldungen sind als Unterlagen beizufügen:
1. Angaben über Art (Rasse, Fütterung ꝛc.) und Umfang
des Geflügelzuchtbetriebes.
2. Kurze Muͤteilungen über die baulichen Einrichtungen
und den zur Verfügung stehenden Auslauf.
Zesondere Mitteilungen über die erzielten Zuchterfolge
durchschnittlicher Eierertrag pro Henne, Zahl des
Fhrlich aufgezogenen Geflügels).
Nachweisung über die Einnahmen und Ausgaben der
Geflügelhaltung durch Vorlage der Buchführung.
Den vorsiehenden Anforderungen unter 3 und 4 wird
am besten dadurch genügt werden, daß die von der Land⸗
wirtschaftskammer herausgegebene Eiertabelle und Buchjührung,
deren einzelne Rubriken genauestens auszufüllen
find, bei der Meldung eingereicht wird. Die Eiertabelle
und Buchführung versendet die Landwirtschaftskammer auf
Wunsch unentgeltlich.
Daneben wird wie in früheren Jahren die Landwirt—
schaftskammer auch in diesem Jahre einen Wettbewerb
ünter den staatlich subventionierten Geflügel—
zuchtstationen veranstalten. Ausgesetzt sind 4 Geldpreise
m Gesamtbetrage von 830 Mark (120, 90, 70 und 60 Mk.)
Außerdem werden noch einige lobende Anerkennungen
vergeben.
Für die Prämiierung kommen ebenfalls die oben an—
geführten Gesichtspunkte in Betracht. Meldungen zu diesem
Preisbewerb sind gleichfalls durch die Lokalabteilung bis
spätestens zum 16. August 1907 an die Landwirtschafts—
Dere unter Beifügung der angegebenen Nachweise zu
richten.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird, aus—
drücklich bemerkt, daß sich auch die Geflügelzuchtstationen.
deren Inhaber Landwirte sind, um die vom Herrn Minister
hewilligten Staatspreise im Betrage von je 200 Mar'
bewerben können.
Die Preiserteilung erfolgt im Laufe des Herbstes
nachdem die Besichtigung der für die Preiserteilung au
Grund einer genauen Prüfung der eingesandten Unterlagen
in Betracht kommenden Stationen durch eine Sachver—
ständigen⸗ Kommission stattgefunden hat.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher werden
am ortsübliche wiederholte Bekanntmachung ersucht, das
Kreisblatt ist zur Einsicht auszulegen. Evtl. weiter erfor⸗
derliche Auskunft werden Herr Kreistierarzt hier und Her
Schlachthofdirektor Hauck zu Sulzbach gern erteilen.
Saarbrücken, 17. Juli 1907.
Der Lokalabteilungsdirektor
Bötticher, Landrat.
œ.