Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Bekanntmachungen der Provinzialbehörden.

Montag, den 15. Juli

1887.

Der Bakterienbrand der Kirschbäume gibt zum Absterben
der Aeste der Kirsch- und wahrscheinlich auch anderer Stein—
obstbäume oder ganzer Stämme zu jeder Jahreszeit Ver—⸗
anlassung. Er befällt namentlich die Bäumchen der Baum⸗
schulen, richtet aber auch in den Obstpflanzungen großen
Schaden an. Er ist durch Bakterien hervorgerufen, die dort,
wo sie Eingang finden, die Rinde und das jüngste Holz
des Baumes abtöten. Geschieht das in größerem Umfange,
so welkt der über einer solchen Brandstelle stehende Baum⸗
teil ab. Aus der Umgebung der Brandstellen brechen
mneistens große Gummimassen hervor (GBummi- oder sog.
Harzfluß), die aber auch bei anderen Erkrankungen vor—⸗
bommen.
Beide Krankheiten sowohl wie die zu ihrer Bekäup⸗
rung zu treffenden Maßregeln sind ausführlich in den von
der Kaiserlichen Biologischen Anstalt in Dahlem bei Steglitz
herausgegebenen und von ihr kostenlos erhältlichen Flug—
zlättern Nr. 35 und 39 beschrieben. Sie sind in Deutsch—
sand erst in der Ausbreitung begriffen und werden namentlich
durch das Pflanzenmaterial verschleppt. Daher wird allen
Gartenbesitzern und Obstzüchtern bei dem Bezuge von
Stachelbeer- und Johannisbeerbüschen und Steinobstbäumen
in ihrem eigenen und im öffentlichen Interesse Vorsicht
»mpfohlen. Niemand kaufe, ohne daß ihm vom Lieferanten
Bewähr dafür geboten wird, daß seine Gärten bezw. Schulen
rei von den in Rede stehenden Krankheiten sind. Die
Verkäufer aber werden hierdurch nachdrücklich auf das
Unrecht hingewiesen, das sie begehen und die Gefahr, die
fie laufen, wenn sie ungeachtet der Gewährleistung kranke
Bäume oder Sträucher verkaufen.
Trier, den 16. Mai 1907.
Der Regierungs-Präsident.
3. V.: von Hagen.

Bekanntmachung.
Provinzial-Wein-⸗ und Obstbauschulen in Trier, Kreuznach und
Ahrweiler.
Das neue Schuljahr an den Provinzial-Wein— und
Obstbauschulen in Trier, Kreuznach und Ahrweiler beginnt
mit Anfang Oktober. Die genannten Schulen verfolgen
den Zweck, jungen Leuten, namentlich den Söhnen mitt—
lerer und kleiner Winzer, Landwirten und Obstzüchtern, eine
gründliche theoretische und praktische Ausbildung im Wein⸗
bau, Obstbau, in der Kellerwirtschaft, im Acker⸗, Pflanzen⸗
und Gemüsebau, sowie in den Nebenerwerbszweigen des
Winzers und den dazugehörigen Hilfswissenschaften zu
gewähren. Der Lehrgang dauert 10 Monate. Alle Schulen
sind mit tüchtigen Lehrkräften und den erforderlichen Lehr⸗
mitteln ausgestattet. Ausgedehnte Weinbergs- und Garten⸗
anlagen sind vorhanden. Mit jeder Schule ist ein Internat
berbunden, in dem die Schüler gegen Zahlung eines Kost⸗
und Schulgeldes von zusammen jährlich 300 Mark Auf—
nahme finden können. Die nicht im Internat wohnenden
Schüler haben ein Schulgeld von 36 Mark jährlich zu
zahlen. Ausländer zahlen im Internat jährlich 480 Mark.
Für Hospitanten ist das Lehrgeld auf 6 Mark monatlich
festgesetzt. Meldungen sind bis zum 20. September an
die Direktionen der betreffenden Provinzial-Wein- und Obst⸗
bauschulen zu richten, die auch gerne nähere Auskunft über
die Verhältnisse der Schulen erteilen.
Düsseldorf, den 22. Juni 1907.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz
v. Renvers.

Bekanntmachungen des Königlichen
Regierungs-Präsidenten.

Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der
Rheinprovinz hat der Bürgermeister der Stadt Saarbrücken
die Geschäfte des Stellvertreters des Standesbeamten für
den Standesamtsbezirk der Stadtgemeinde Saarbrücken
widerruflich dem Verwaltungssekretär Martin übertragen
Trier, den 30. Juni 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Warnung vor dem Bezuge mehltaukranker Stachelbeersträucher und
mit Bakterienbrand behafteter Kirschbäume.
Alle Obstbaum⸗ und Gartenbesitzer werden hierdurch
auf den amerikanischen Stachelbeermehltau und den Bakterien⸗
brand der Kirschbäume aufmerksam gemacht.
Der amerikanische Stachelbeermehltau erzeugt auf den
Früchten und jungen Triebspitzen der Stachelbeeren und
gelegentlich auch der Johannisbeeren anfangs mehlweiße,
sehr bald aber kastanienbraun werdende, filzige Flecke, unter
denen die Früchte nicht ausreifen, platzen und ungenießbar
verden; die Triebspitzen verkümmern.
Er ist imstande, die ganze Beerenernte zu vernichten
und die Sträucher selbst schwer zu schädigen.

Der Herr Minister des Innern hat dem Arbeitsausschusse
 der in der Zeit vom 15. August bis 20. Sep—
tember d. Is. in Aachen stattfindenden, mit einer Sonder—
ausstellung für christliche Kunst verbundenen Handwerks—
ausstellung die Erlaubnis erteilt, eine öffentliche Verlosung
von Erzeugnissen des Handwerks und des Kunstgewerbes
            
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