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Heu⸗ Ankauf.
Das Konigtiche Proviantamt zu Saarbrücken hat den
Ankauf von
neuem Wiesen- und Kleehen
nufgenommen.
Einlieferungen können an jedem Wochentage von
z Uhr früh bis 4 Uhr nachmittags erfolgen.
Das Heu muß von guter Qualität (süßes Wiesenhen)
und gut gewonnen sein. Es muß bei der Einlieferung
ganz trocken
ein. Der Preis richtet sich nach Gute der Ware. Das Ge⸗—
wicht wird auf der Wage des Proviantamts in Gegenwart
des Liefernden festgestellt; Unkosten hat Verkäufer im
Proviantamt nicht.
Proviantamt Saarbrücken.
Durch die Untersuchung des Königlichen Kreistierarztes
zu Saarbrücken ist festgestellt, daß das dem Bergmann Johann
Alt IV. zu Riegelsberg verendete Schwein mit Schweine—
euche behaftet war und unter den Schweinebeständen von
Bergmann Nikolaus Emanuel, Buchschachen, Grubenschmied
Johann Jakob Becker, Riegelsberg, und Bergmann Georg
Walz, Riegelsberg, die Schweineseuche ausgebrochen ist.
Ich habe über die Gehöfte die Sperre verhängt und die
nötigen Schutzmaßregeln angeordnet.
Riegelsberg, den 27. Juni 1907.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Speicher.
Bekanntmachung.
Durch amtstierärztliche Untersuchung ist festgestellt, daß
unter dem Schweinebestande des Bergmanns Johann Hoff⸗
mann⸗Grün zu Püttlingen die Schweineseuche ausgebrochen
ist. Ueber das Gehöft habe ich deshalb die Sperre verhängt
und die erforderlichen Schutzmaßregeln angeordnet.
Püttlingen, den 28. Juni 1907.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Dr. Mattonet.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Menagemeisters
Huppert zu Völklingen ist die Schweineseuche ausge—
zrochen und wurde daher über das betr. Gehöft die Sperre
verhängt.
Völklingen, den 29. Juni 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Cloos.
Bei einem geschlachteten Schweine des Fuhrmanns
Philipp Rohr zu Friedrichsthal, Schmidtbornstraße Nr. 10,
ist Rotlaufseuche (Backsteinblattern) amtlich festgestellt worden.
Die noch weiter vorhandenen Schweine sind als
ansteckungsverdächtig anzusehen und ist deshalb die Gehöft—
sperre angeordnet.
Friedrichsthal, den 1. Juli 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Unter den Schweinebeständen des pens. Bergmanns
Jakob Rink zu Bildstock und des Kaufmanns Hans
Dohm daselbst ist die Schweineseuche ausgebrochen und
ist deshalb Stall⸗ bezw. Gehöftsperre angeordnet.
Friedrichsthal, den 2. Juli 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Bergmanns Johann Orth zu Dudweiler, Dieffelterstraße 27b,
ist erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind daher auf
gehoben worden.
Dudweiler, den 1. Juli 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.
Nachdem die unter dem Schweinebestande des Hütten⸗
arbeiters Georg Kemp zu Gersweiler ausgebrochene
Schweineseuche erloschen ist, habe ich die Gehöftssperre
wieder aufgehoben.
Gersweiler, den 1. Juli 1907.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.
Nachdem die unter dem Schweinebestande des Berg—
manns Heinrich Strauß zu Gersweiler ausgebrochene
Schweineseuche erloschen ist, habe ich die Gehöftssperre
wieder aufgehoben.
Gersweiler, den 1. Juli 1907.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
A. Muller.
Saarbrücken, den 8. Juli 1907.
Der Königliche Landrat, Bötticher.
ODeffentcher Anzeiger.
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