147
Im Kreise Saarbruücken empfingen im Monat Juni 1907 Jagdscheine:
oafde.!
Be⸗
ginn
der
Zultig ·
keit.
Ner.
Name
Stand
Wohnort
Jahe Ta⸗
—V ———
Aus⸗
laͤnder —E Un⸗
pel- ent⸗
Jah- Ta-⸗ Aue: gett
res⸗ges-⸗ferti⸗ ge
gung lich
Jagdscheine · Jagdscheine
Tag / Mt.
571. 6.
581.,
A
60 7..
Braun v. Stumm Gust
Steinbach Peter
Müller Fried. Phil.
Abels Ludwig
Unterprimaner
stud. ing.
Techniker
Forstbeflissener, z. Zt.
Finj.⸗Freiw. Gefr. Feld—
Art. Rgt. Nr. 8
Fleischwarenfabrikant
Jutendantur⸗ Rat
Bierverleger
Wirt
Oberleutnant7 0. Inf. Rgt
Kaufmann
Bahnschlosser
Walzenmacher
Invalide
Kaufmann
Kantinenwirt
Chefarzt
61110.,
6219.
—A
6414.
—A
56117.
57 118.
s8 19.
—A
70 23
71 26.
72 38.
Thewes Johann
Dr. Brill
Fritsch Aug.
Schmeer Daniel
Prasl
Neumeyer Alfons
Seifert Heinrich
Weil Christion
Finkler Nikol.
Braun Heinr.
Felzen Konrad
Dr. Henßen
73 128., 1Darimont Nikol.
Bierverleger
Saarbrücken, den 1. Juli 1907
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Nikolaus Berndt zu
Rußhütte ist nach amtstierärztlicher Feststellung ein Schwein
an Schweineseuche verendet. Ein noch vorhandenes Schwein
ist ansteckungsverdächtig. Die notwendigen Schutzmaßregeln
sind angeordnet.
Saarbrücken, den 28. Juni 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Mannschaften der Reserve aller Waffen, welche zum
Uebertritt in die Schutztruppe für Südwestafrika bereit sind,
wollen sich sobald wie möglich an einem Wochentage
pormittags 9 Uhr auf dem Geschäftszimmer Nr. 2 des
Bezirkskommandos zwecks Untersuchung auf Tropendienst⸗
fähigkeit melden. Es werden nur unbestrafte Leute mit
adelloser Führung eingestellt. Unteroffiziere werden nicht
angenommen.
Auf nachstehende Vergünstigungen wird
besonders hingewiesen.
1. Den ausgeschiedenen Schutztruppen⸗Angehörigen wird,
falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich ver⸗
pflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, das
Heimreisegeld als Ansiedelungsbeihilfe gezahlt.
Saarbrücken
Fürstenhausen
Völklingen
Saarbrücken
Saarbrücken
—
Malst.⸗Burbach
Metz
St. Johann
in Lothr.
Saarbrücken
Saarbrücken
Malst.Burbach
Friedrichsthal
Malst.Burbach
Saarbrũcken
Heilstätte
Sonnenberg
Völklingen
Der Königliche Landrat
Bötticher.
2. Ausgeschiedene Schutztruppen⸗Angehörige werden beim
Kaufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises
bevorzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen von
mindestens 2000 Mark nachweisen können.
3. Diejenigen ausgedienten Schutztruppen-Angehörigen,
welche auf eigener Farm wohnen, können ein unver⸗
zinsliches Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6000 Mark
bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber anderen
Bewerbern in erster Linie Berücksichtigung.
Auf diese Vergünstigungen besteht ein rechtsverbindicher
Anspruch nicht.
St. Johann, den 3. Juli 1907.
Konigliches Bezirkskommando
Fischer,
Major z. D. und Kommandeur.
Unter Bezugnahme auf 84 der allgemeinen Vorschriften
für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. De—
jember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß
dem Markscheideraspiranten Hermann Schleiden aus Gers—
weiler bei Saarbrücken die Konzession zum Betriebe des
Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden ist.
Hermann Schleiden wird seinen Wohnsitz in Gers—
weiler, Kreis Saarbrücken, nehmen.
Bonn, den 12. Juni 1907.
Königliches Oberbergamt.