Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Seine Majestät der Kaiser und König haben dem
zeschäftsführenden Ausschusse der ersten internationalen
Motorbootausstellung in Kiel 1907 ausnahmsweise und
nur für dies Jahr die Erlaubnis zu erteilen geruht, eine
Wert⸗ und Geldlotterie mit einem Reinertrage von 100000
Mark zu veranstalten und die Lose dieser Lotterie im ganzen
Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 200000 Lose zu je 83 Mark ausgegeben werden
und 5328 Geldgewinne im Gesamtwerte von 190000 Mk.,
sowie 72 Wertgewinne im Gesamtwerte von 78000 Mk.
zur Ausspielung gelangen. Die Ziehung wird voraussichtlich
am 8. und 9. August stattfinden.
Trier, den 20. Juni 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat bezüg⸗
lich der Anträge auf Genehmigung von kleineren Haus⸗
kollekten (d. h. solcher, die von Frauenvereinen, Missions⸗
vereinen, Kirchenvorständen, Presbyterien ꝛc. in einer oder
mehreren Gemeinden bezw. Kreisen regelmäßig abgehalten
zu werden pflegen) folgendes bestimmt:
1. Die Vereine ꝛc., die eine solche Kollekte zu veran⸗
ftalten wünschen, haben ihre Gesuche der zuständigen
Ortspolizeibehörde bis zum 1. Oktober des Jahres,
das dem Jahre, in welchem die Kollekte abgehalten
verden soll, vorhergeht, vorzulegen. Anträge, die
nicht zu diesem Termine eingehen, können nur aus⸗
aahmsweise berücksichtigt werden.
2. Die Einsammlungsfrist für Kollekten beträgt höchstens
drei Monate.
3. Es werden die Kollekten immer nur für ein Jahr
bewilligt. Sollte sich ergeben, daß der Zweck der
Einsammlung damit nicht erreicht würde, oder daß
die eingehenden Gelder zur Befriedigung eines
dauernden Bedürfnisses bendtigt werden, so ist der
Antrag auf Genehmigung der Kollekte stets zum fest—
gesetzten Termin für das kommende Jahr zu erneuern.
Trier, den 21. Juni 1907.
Der Regierungs⸗Präsident.
Bake.

Nach einer Mitteilung des Königlich Niederländischen
Besandten in Berlin an den Herrn Minister der aus—
wärtigen Angelegenheiten sind die Amtsbezirke der nieder⸗
ländischen Konsularbehörden in der Rheinprovinz
wie folgt eingeteilt worden:
Es umfassen die Behörden in:
1. Aachen: den Regierungsbezirk Aachen (mit Ausschluß
der Kreise Düren und Schleiden);
2. Düren: die Kreise Düren und Schleiden;
3. Cöoln: die Regierungsbezirke Coln, Coblenz und
Trier;
1. Cleve: die Kreise Cleve und Geldern, sowie den Teil
des Kreises Mörs, der vom Rhein, von den Kreisen
Cleve und Geldern und der Eisenbahn von Geldern
zach Wesel begrenzt ist, ferner den Kreis Rees bis
zur Eisenbahn von Wesel nach Bocholt;
Düsseldorf: die Kreise Düsseldorf-Stadt und Düsseldorf⸗
Land (außer Huckingen und Großenbaum), Neuß
Solingen-Stadt und Solingen⸗Land, Remscheid⸗Stadt,

Lennep, Barmen⸗-Stadt, Elberfeld⸗Stadt, Mettmann,
München⸗Gladbach⸗Stadt und München-Gladbach⸗Land,
Aepenbroich, Kempen, Crefeld⸗Stadt und Crefeld—
and;
red: die Kreise Kempen, Crefeld-Stadt und Crefeld⸗
and;
7. Elberfeld: die Kreise Barmen⸗Stadt, Elberfeld⸗Stadt
und Mettmann;
3. München-Gladbach: die Kreise München⸗-Gladbach
Stadt, München⸗Gladbach-Land und Grevenbroich;
Essen: Essen-Stadt und Essen⸗Land, Gelsenkirchen,
Hattingen und Recklinghausen;
10. Ruhrort: den Kreis Mörs bis zur Eisenbahn von
Geldern nach Wesel mit Einschluß der letztgenannten
Stadt, sowie den Teil des Kreises Rees, welcher
östlich von der Eisenbahn Wesel⸗Bocholt liegt, ferner die
Kreise Ruhrort, Oberhausen-Stadt, Mülheim a. d. Ruhr,
Huckingen und Großenbaum.
Trier, den 26. Juni 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Nach der Polizeiverordnung des Herrn Regierungspräsi—
denten zu Trier vom 17. Mai 1893 — abgedruckt im Regie—
rungsamtsblatt 1893 Seite 268 — ist das Auflassen auslän⸗
discher Brieftauben verboten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden, sofern
nach den allgemeinen Strafbestimmungen nicht eine höhere
Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark.
im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 2. Juli 1907.
Der Königliche Landrat.
Bötticher.

Bekanntmachung.
Obstbau⸗Lehrkursus zu Saaxlouis.
Zur Förderung des Obstbaues wird an der landwirt—
schaftlichen Winterschule in Saarlouis vom 22. bis 27.
d. Mis ein Obstbau⸗Lehrkursus abgehalten. Alle diejenigen
velche sich eine rationelle Sommerbehandlung ihrer Obst⸗
bäume aneignen wollen, können daran teilnehmen. Der
Unterricht und die praktischen Unterweisungen sind unent—
geltlich. Anmeldungen zum Besuch des Kursus sind an den
Ünterzeichneten und Herrn Direktor Murzel in Saarlouis
vorher zu richten.
Saarbrücken, den 7. Juli 1807.
Der Konigliche Landrat
Bötticher.

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bäckers Karl Philipp
Ewald zu Malstatt⸗Burbach, Bergstraße ist nach amtstier—
ärztlicher Feststellung die Schweineseuche ausgebrochen. Die
notwendigen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 3. Juli 1907.
Konigliche Polizei-Direktion.
J. V.: v Hagen, Regierungsassessor
            
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