Bekanntmachung.
In Gemäßheit der 88 139d und 1396 der Reichs⸗
Gewerbe⸗Ordnung werden für das Jahr 1907 die folgen—
den Tage, an welchen die Bestimmungen über die, den Ge⸗
hülfen und Lehrlingen pp. in offenen Verkaufsstellen zu ge—
währende Mindestruhezeit und Mittagspause und den Laden⸗
schluß für offene Verkaufsstellen keine Anwendung finden,
für den Bezirk der Städte Saarbrücken, St. Johann und
Malstatt⸗Burbach wie folgt festgesetzt:
a) Ausnahmetage betreffend die Mindestruhe—
zeit und Mittagpause.
1. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Samstag vor Ostern,
3. der Samstag vor Pfingsten,
4. die letzten 8 Werktage vor Weihnachten,
5. der Sylvestertag.
b) Ausnahmetage betreffend den Ladenschluß
für offene Verkaufsstellen.
1. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Samstag vor Ostern
3. der Samstag vor Pfingsten,
4. die letzten 8 Werktage vor Weihnachten,
5. Sylvestertag.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1906.
Koönigliche Polizei-Direktion.
V.: Jäger, Regierungs-⸗Assessor.
Bekanntmachung.
Nachdem seitens des Herrn Oberpräsidenten der Rhein—
provinz für den Umfang der Provinz die letzten 3 Sonntage
vor Weihnachten und seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten
für den Umfang des Regierungs Bezirks Trier der letzte
Sonntag vor Pfingsten, für den erweiterten Geschäftsverkehr
im Handelsgewerbe frei gegeben sind, werden hierdurch auf
Grund der Ermächtigung des Herrn Regierungs-Präsidenten
vom 21. November 1892 für das kommende Jahr außerdem
der letzte Sonntag vor Ostern und
der Sonntag vor Allerheiligen
in dem die Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt⸗
Burbach umfassenden Polizeibezirk ebenfalls für den er—
weiterten Geschaͤftsverkehr im Handelsgewerbe frei gegeben.
An den genannten Sonntagen dürfen Gehülfen, Lehr—
linge und Arbeiter im Handelsgewerbe und in offenen Ver—
kaufsstellen von 82ÿ915 Uhr vormittags und von 115.
Uhr vormittags bis 7 Uhr abends beschäftigt werden.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1906.
Königl. Polizei-Direktion.
J. V.: Jäger, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Bäckers Johann Schlereth zu Malstatt-⸗Burbach, Breite⸗
straße ist nach amtstierärztlichet Mitteilung erloschen.
Die Gehöftsperre und die angeordneten Schutzmaßregeln
sind aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Dezember 1906.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Bäckers Karl Philipp Ewald zu Malstatt-Burbach, Berg⸗
straße ist nach amtstierärztlicher Mitteilung erloschen.
Die Gehöftsperre und die angeordneteu Schutzmaßregeln
sind aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Dezember 1906.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Da nach amtstierärztlicher Mitteilung die Schweineseuche
anter dem Schweinebestande des Pferdemetzgers Johann
Bobenrieth zu St. Johann erloschen ist, werden die an—
geordneten Schutzmaßregeln und die Gehöftsperre hierdurch
aufgehoben.
Saarbrücken, den 2. Januar 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Rheinisches Pferdestammbuch.
Seitens der Landwirtschaftskammer ist beschlossen worden,
die Ausstellung der D. L. G. vom 6. bis 11. Juni 1907
in Düsseldorf mit Pferden und Rindern möglichst zahlreich
zu beschicken.
Zur Erleichterung fur die Aussteller hat sich die Kammer
bereit erklärt, den Ausstellern von Pferden zur Bestreitung
der Unkosten je 50 Mk. zu gewähren und die von der D. L. G.
ausgesetzten Preise sehr erheblich zu ergänzen.
Um nun die Ausstellung seitens der Provinz möglichst
glanzvoll und abwechselungsreich zu gestalten, ist es
dringend notwendig, daß die rheinischen Züchter dieses
Unternehmen ihrerseits nach allen Kräften unterstützen, da
es sich in diesem Jahre darum handeli, den Ruf, welchen
die rheinische Pferdezucht sich erworben hat, bei den zweifel⸗
los aus allen Gauen Deutschlands anwesenden Pferdezüchtern
zu erstarken und zu befestigen.
Damit nun das Bild der rheinischen Pferde ein mög—
lichst einheitliches wird, ist eine Kommission aus den 5 Gau—
vorstehern und dem Unterzeichneten bestehend gewählt, welche
in der ersten Hälfte des Februar die Auswaähl der mit
Kammergeldern zu unterstützenden Pferde vorzunehmen hat.
Diejenigen Züchter, welche beabsichtigen, Pferde nach
Düsseldorf zu schicken, werden daher ersucht, ihre Adresse
his zum 20. Januar 1907 an den Gauvorsteher des
Bezirks anzugeben, damit zur Erleichterung der Äuswahl
möglichst geeignete Musterungsplätze ausgesucht und die
Termine zur Gestellung der Pferde festgesetzt werden können.
Die in den Einzelklassen errungenen Preise fallen un—
verkürzt dem Besitzer des betreffenden Pferdes zu.
Das Rheinische Pferdestammbuch beteiligt sich als solches
nur insofern an der Ausstellung, als es in seiner General—
versammung vom 22. November 1906 beschlossen hat, in
der Sammlungsklasse auszustellen; auch die Äuswahl dieser
Pferde findet gelegentlich der im Februar stattfindenden
Termine durch die Kommission statt.
Das Pferdestammbuch bezahlt den Einsatz für die
Sammlungsklasse, wofür ihm etwaige Preise zufallen.