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III. Zum Gewerbeformular und Gewerbebogen.
1. Lehr- und Unterrichtsanstalten, die nur der Erfüllung
der allgemeinen Schulpflicht oder der Vermittelung der all—
gemeinen Bildung dienen, ebenso die Fach- und ähnlichen
Schulen, die lediglich teoretischen Unterricht erteilen und ohne
Werkstätten und ähnliche Einrichtungen zur praktischen Unter—
veisung betrieben werden, fallen nicht unter die Betriebsstatistik.
2. Für See- und Binnenschiffe sind Gewerbebogen nach
solgenden allgemeinen Grundsätzen aufzustellen: Die Zählungs—
dehörden haben darauf zu achten, daß auf jedem für ein
Schiff ausgestellten Gewerbebogen bei Frage 1 der Name
des Schiffes und bei Frage 5 der Heimathafen angegeben ist.
Für Restaurationsbetriebe auf Schiffen ist ein besonderer Ge—
verbebogen oder ein Gewerbeformular auszustellen, auf See—
ichiffen nur dann, wenn der Restaurationsbetrieb an einen
besonderen Wirt verpachtet ist.
1. Seeschiffahrt: Für jedes im deutschen Schiffsregister
eingetragene Seeschiff ist der Zählungsbehörde des Heimat—
hafens ein Gewerbebogen einzuliefern. Bei Schiffahrtsgesell—
chaften erfolgt die Aufnahme durch deren Vermittellung.
Ausgenommen sind diejenigen Seeschiffe, die ihrer gegenwärtigen
Bestimmung gemäß ausschließlich zwischen ausländischen
häfen verkehren.
II. Die Küstenfischerei, die auf nicht im Schiffs—
register eingetragenen Seeschiffen erfolgt, wird am Wohnort
des Küstenfischers festgestellt.
III. Für jedes deutsche Fahrzeug der Binnenschiffahrt,
auf dem sich regelmäßigerweise eine Haushaltung be—
oöefindet, ist ein besonderer Gewerbebogen auszustellen. Die
Zählung erfolgt an dem Orte des Inlandes, an dem sich
das Schiff am 12. Juni d. Is. befindet, gleichzeitig mit der
Personenzählung. Dasselbe gilt für Flöße.
Außerdem haben die Verwaltungen der Binnenschiff—
fahrtsbetriebe an ihrem Sitze für jedes Binnenschiff der im
Abfatz 1 erwähnten Art einen Gewerbebogen auszustellen.
Die Zählungsbehörde des Heimathafens hat darauf zu achten,
daß für alle am Orte eingetragenen Binnenschiffe ein Ge—
——
12. Juni d. Is. im Auslande befinden.
3. Auch für herrschaftliche Gärtnereien sind Gewerbe—
formulare oder Gewerbebogen auszustellen.
4. Für Hausierbetriebe werden Erhebungspapiere am
Orte der vorübergehenden Anwesenheit des Hausierers aus—
gefüllt. Bei Hausierbetrieben ist darauf zu achten, daß oft
die Ehesrau mit den vom Manne gefertiglen Waren hausiert.
Diese stellt kein Gewerbepapier aus, sondern ist als Gehilfin
des Mannes zu zählen—
5. Ruhende Zweiggeschäfte sind nicht zu berücksichtigen.
6. Vertretungen und Agenturen sind nicht als Zweig—
zeschäfte anzusehen, es sei denn, daß sie vom Hauptgeschäfte
eingerichtet sind und für dessen Rechnung betrieben werden.
7. Unter offenen Verkaufsstellen sind sowohl Läden wie
auch Verkaufsstände in Markthallen und ähnliches zu ver—
stehen, dagegen nicht Verkaufsautomaten.
8. In den Haushaltungslisten verzeichnete Familien—
angehörige, die im Betriebe als wirkliche Gesellen tätig sind,
müssen dementsprechend unter 9 Ad des Gewerbebogens und
9 a, des Gewerbeformulars, die helfenden Familienange—
hörigen unter 9 Ang des Gewerbebogens und 9b des Ge—
werbeformulars erscheinen. Ist ein Familienangehöriger in
einem Gewerbe des Familienvorstandes als Geselle tätig und
hilft in einem anderen Gewerbe vorübergehend mit, so kann
er für dieses nicht mehr gezählt werden. Betreibt der In—
jaber eines Gewerbes noch ein anderes Gewerbe, so hat er
sich für dieses nicht mehr unter dem Personal aufzuführen.
da sonst eine Doppelzählung vorkommen würde.
9. Handelsbetriebe, die einen Handwerker beschäftigen,
z. B. Herrenkleidergeschäfte mit einem Schneidergesellen).
stellen für diesen kein Gewerbepapier aus; er zählt zu dem
Personale des kaufmännischen Betriebes.
10. Angaben unter 9 Atg des Gewerbebogens und 9b
des Gewerbeformulars bedürfen einer besonderen Kontrolle
an der Hand der Haushaltungslisten und nötigenfalls der
Aufklärung durch Rückfrage.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Das Aushebungsgeschäftfür den Kreis Saar—
brücken wird im laufenden Jahre nach folgendem Piane
an den nachbezeichneten Tagen von 8 Uhr vormittags ab
im Saale der Restauration zur „Bürgerhalle“, Altneugasse
hierselbft, abgehalten werden:
l. Ersatzkommission J des Aushebungsbezirkes
Saarbrücken, umfassend das platte Land
des Kreises.
Freitag, den 7. Juni:
Vorstellung der auszuschließenden, der sämtlichen als
dauernd untauglich in Vorschlag gebrachten und zum Land—⸗
turm vorgemusterten Militärpflichtigen. Vorstellung der
wegen geringer körperlicher Fehler zur Ersatzreserve vorge—
chlagenen Mannschaften der Jahrgänge 1884, 1885, 1886,
1887 und der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve
vorgemusterten Militärpflichtigen aus den Jahrgängen 1883,
1884 sowie vom Jahrgang 1885 Nr. l bis 601 der alpha⸗
betischen Liste. Ausgenommen sind diejenigen Leute, welche
außerdem noch wegen häuslicher Verhältnisse reklamiert
worden sind.
Samstag, den 8. Juni:
Vorstellung des Restes der vom Jahrgang 1885 zur
Ersatzreserve vorgeschlagenen Mannschaften. Vorstellung sämt⸗
licher freiwillig und vorweg Einzustellenden und der vorzu⸗
merkenden Militärpflichtigen des Jahrgangs 1888 von Nr.1
bis 414 der alphabetischen Liste sowie der früheren Jahr⸗
gänge. Ausgenommen sind wieder die wegen häuslicher
Verhältnisse reklamierten Leute.
Montag, den 10. Juni:
Erster Reklamationstermin.“
Vorstellung sämtlicher als dauernd untauglich, zum
Landsturm, zur Ersatzreserve oder als tauglich vorgemusterten
und wegen häuslicher Verhältnisse reklamierten Militärpflich—
tigen der Bürgermeistereien Brebach, Dudweiler, Friedrichs⸗
thal. Gersweiler, Heusweiler und Ludweiler.
Dienstag, den 11. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Mannschaften des Jahr⸗
zanges 1885 von Nr. 415 bis 83276 der alphabetischen Liste.
Aushebung der Bergschüler.
Mittwoch, den 12. Juni:
Vorstellung des Restes der vorzumerkenden Militär⸗
pflichtigen des Jahrganges 1888. Aushebung der vorzu⸗
merkenden Mannschaften des Jahrganges 1886. Ferner
Vorstellung der als tauglich vorgemusterten und 1887 ge⸗
borenen Militärpflichtigen von Losnummer 1 bis 336.
Donnerstag, den 13. Juni:
Zweiter Reklamationstermin.
Vorstellung sämtlicher reklamierten Militärpflichtigen der
Bergermeistereien Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied.
Riegelsberg, Sulzbach und Völklingen.