Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Zehn Regeln
für die Bekömpfung der Reronompora vriticola (galscher Mehltau,
Blattfallkrankheit) in Weinbergen.
1. Die Peronospora ist ein Vilz, der alle grünen
6— des Rebstockes (Blätter, Gescheine und Trauben)
hefällt.

2. Die Bekämpfung muß schon vor dem Auftreten der
Peronospora vorgenommen werden, da das zur Anwendung
gelangende Mittel nur von vorbeugender Wirkung ist.
3. Die einzige allgemein zu empfehlende Bekämpfungs⸗
art ist die Besprihung mit Kupfervitriol ⸗Kalkbrühe. Geringe
Mengen von Kupferverbindungen vermögen den Pilz zu
dten ehe er in das innere des befallenen Organes eindringt.
4. Die Kupfervitriol⸗Kalkbrühe soll bei der ersten Be—
spritzung 1 Ks Kupfervitriol und 1Ks Kalk, bei allen weiteren
Hesprißungen 2ücg Kupfervitriol und 2 Kg Kalk auf
100 Liter Wasser enthalten.
5. Das Kupfervitriol muß zunächst aufgelöst werden.
Man nimmt hierzu etwa die Hälfte der herzustellenden
Flüssigkeitzmenge und hängt das zur Verwendung gelangende
Kupfervitriol in einenn Säckchen oder Körbchen frei in das
lalte Wasser hinein.
6. Alsdann verdünnt man gewöhnlichen Kalkbrei (ge⸗
löschter Kalh) mit der andern Hälste Wasser und gießt diese
Zalimilch durch ein feines Sieb, um Sand und alles, was
nachher das Mundstück der Rebspritze verstopfen konnte,
muszuscheiden. Nun gibt man der Kupfervitriolbrühe unter
lumrühren so lange kalte Kalkmilch zu, bis hineingetauchtes
rotes Ladmuspapier sich blau oder Phenolphialeinpapier sich
rot färbt.
7. Mindestens eine Bespritzung muß vor der Blüte zur
Unwendung gelangen; eine andere gleich nach der Blüte,
damit auch die durch das Abfallen der Blütenhäubchen frei
gelegten Beerchen getroffen werden. Bei einem feuchten
Frühjahr muß bereils mit Beginn der Vegetation und zwar
poͤbald sich die ersten Knospen erschlossen und die ersten
Blaͤltchen entwickelt haben, gespritzt werden. Die Wieder⸗
holung der Bespritzung muß bei feuchter Witterung in Ab⸗
sänden von je 8514 Tagen vorgenommen werden und
zwar derartig, daß auch die nachgewachsenen Organe bis in
die äußersten Spitzen von der Lösung getroffen werden.
In Jahren mit normalen Witterungsverhaͤltnissen genügen
23 Bespritzungen in Zwischenräümen von etwa 8—4
Wochen. Folgteiner Bespritzung starker Regen, ehe die
Spritzfleckchen gut eingetrocknet sind, so ist dieselbe sofort zu
wviederholen.
3. Die Verstäubung soll möglichst fein sein, da es nicht
auf große, sondern auf möglichst zahlreiche feine Tropfen
ankommi, welche die äußeren wie die inneren Teile des
Stockes, auch Gescheine und Trauben dicht und gleichmäßig
hedecken. Um letzieres zu erreichen, müssen die Weinberge
rechtzeitig und bei feuchter Witterung öͤfters aufgebunden
wverden; in jüngeren Weinbergen und solchen mit starkem
Holzwachsstum ist der Sommerschnitt auszuführen.
9. Um Verbrennungen zu vermeiden, unterlasse man
die Bespritzung bei grellem Sonnenschein.
10. Die Rebspritze ist nach dem Gebrauche mit Wasser
dr zu reinigen, um sie vor frühzeitigem Verderben zu
chützen.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
An der Kgl. Kunstschule in Berlin soll in der Zeit
‚om 29. Juli bis 24. August d. Is. für Lehrer an Volks⸗
schulen ein Kursus für leichte Holzarbeit in Verbindung mit
dem Linearzeichnen nach der Frenkelschen Methode abgehalten
werden. Vie Kosten ihrer Stellvertretung haben die Teil⸗
nehmer selbst zu tragen; dagegen ist der Herr Minister bereit,
jedem Teilnehmer zu den Kosten seines Aufenthalts in
Berlin eine Beihilfe von 120 Mk. zu bewilligen und den
Preis einer Fahrkarte III. Klasse für die Her- und Rückreise
u erstatten. Ein Honorau für den Unterricht wird nicht
entrichtet. Das erforderliche Material und Handwerkszeug
wird frei geliefert.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren usw. wollen
etwaige Meldungen von Lehrern bis spätestens zum 31. Mai
d. Is. uns zusenden.
Wönigl. Kreis⸗Schulinspektion Ju. II und Völklingen.
Mylius, Schulrat. Ewpwald, Schulrat.
Dr. Cramer, Kreisschulinspektor.

Bekanntmachung.
Durch amtstierärztliche Untersuchung ist festgestellt, daß
unter dem Schweinebesiande des Bergmanns Heinrich
Wagner zu Neudorf die Schweineseuche ausgebrochen ist.
leber das Gehöft habe ich deshalb die Sperre verhängt und
die erforderlichen Schutzmaßregeln angeordnet.
Püttlingen, den 22. Mai 1907.
Die Polizeiverwaltung
Der Buͤrgermeister.
Dr. Mattonet.

Saarbräücken, den 24. Mai 1907
Der Konialiche Landrat, Bötticher.

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Rebdattion des nicht-amtlichen Teils. Drud und Verlaga von Gebrüder Hefer in Saarbrücken.
            
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