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den Kreis Saarbrücken. —
8
Vr. Is.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Montag, den 30. April
1906.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
b.
Ankauf von kaltblütigen Militär⸗Zugpferden.
Zum Ankauf von etwa 30 volljährigen Zugpferden
kaltblütigen Schlages sollen in diesem Frübtjahre in
der Rheinprovinz die nachbezeichneten öffentlichen
Märkte abgehalten werden:
am 4. Mai, 8 Uhr vorm. Bitburg Reg. Bez. Trier,
im 5. Mai, 8 Uhr vorm. Neuß, Reg.⸗Bez. Düsseldorf.
Die Pferde sollen im Alter von 4 bis 5 Jahren
stehen, im allgemeinen 1,62 bis 1,68 m Siockmaß
haben und durfen sich nicht in dürftigem Zustande
hbefinden. Sie müssen geeignet sein, schwere Lasten
zu ziehen, trotzdem aber auf gebahnten Wegen im
Zuge längere Strecke traben können.
Die angekauften Pferde werden sofort abgenommen
und gegen Quittung bar bezahlt.
Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den Kauf rückgängig
machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kauf—
preises und der Unfkosten zurückzunehmen, desgleichen
Pferde, die sich während der ersten 28 Tage nach
zem Tage der Einlieferung in das Debot usw. als
lophengste erweisen und tragende Stuten. Die gesetz
mäßige Gewährsfrist wird für periodische Augenent⸗
zündung (mnere Augenentzündung, Mondblindheit)
zuf 28 Tage nach dem Tage der Einlieterung in das
Depot usw verlängert, fur Koppen (Krippensetzen)
auf 10 Tage vom genannten Zeupunkte ab verkurzt.
Verkäufer, die Pferde vorfühsen, die ihnen nicht
eigentümlich gehören, müssen sich gehöria ausweisen
vönnen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften
Pferde eine neue, starke rindlederne Trense mit starkem
glattem Gebiß (keine Kneveltrense' und eine neue
ttarke Kopfhalfter von Lö-der oder Hanf mit zwei
niudestens 2 Meter langen Stricken unentaeltlich mit—
zugeben.
Zur Feststellung der Abstammung der Pferde sind die
Deck⸗ und Füllenscheine mitzubringen.
Auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife
der Pferde nicht übermäßia zu beschneiden und die
Schwanzrübe nicht zu verkurzen.
Vorstehende Ankaufsbedingungen gelten auch für nicht
öffentliche Märkte.
Berlin, den 20. Februar 1906.
Kriegsministerium.
Remonte⸗Inspektion.
von Damnitz.
—XL
der Markte und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat März 19066
Saarbrücken St. Johann
—
19 60
19 40
9 —
8 08
777
7 48
18 48
18 20
7 88
832
8 04
7 84
29 —
30 —
50 —
760
6 —
5 08
7.90
—B—
1 74
142
m82
52
70
193
239
180
Weizen. guter Sor
mittlerer
. geringer
Roggen. guter
mittlerer
geringer
zuter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer,
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise-Bohnen (weiße) .
dinsen..
Eß-⸗Kartoffeln.. .
Richt-Stroh...
rumm⸗,
Heu....*
Rindfleisch im Kleinhandel
von der Keule
F— vom Bauch.
Schweinefleisch ...
Kalafleijsch.....
dammeifleisch .. *
Speck ger. (hiesiger 4
Eß⸗Butter .. ....
Fier . .... 60 Stück M 9
Weizenmehl Nr. 1 Ukg — 34 34
Roagenmehl — r⸗ 37
Gerstengraupen. n 46
Berstengrütze . 45
Buchweizengrütze — 65
Hafergrütze . — 50
Hirse 4 ) — 40
Reis, Java mittlerer . 15 — 45
daffee, Java mittlerer roh 50 2 50
„gelber gebrannter 320 320
Speise⸗Salz .. — 18 — 18
S„chweine-Schmalz ..... 180 180
Trier, den 5. April 1906.
Der Regierungs-Präsident.
R NMe von Hagen
2
3
3.
3.
7
Gemäß g 133 Ass. 2 der Gewerbeordnung habe ich
anstelle des Gipsermeisters Konrad Klein zu Milstatt—
Burbach den Stuckateur Wilhelm Schmitz zu St. Johann
J. d. Saar zum stellvertretenden Beisitzer der in St. Joh inn—
Saarbrücken errichteten Meisterprüfungskommission für das