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*. Wo Holzbeschaffung aus Königlichen Forsten des
Zeitverlustes oder der unverhältnismäßig großen An⸗
fuhrkosten wegen nicht möglich ist, werden die Grund—
desitzer aufgefordert, die erforderliche Menge aus ihrem
Behölze gegen den üblichen Preis abzugeben.
Alle Behörden und Beamten, welche Karten und Auf⸗
nahmen von Teilen des aufzunehmenden oder zu
erkundenden Geländes besitzen, werden angewiesen,
diese auf Erfordern zur Einsicht und falls nötig, Ab⸗
jeichnung mitzuteilen, sowie die erforderlichen Notizen
zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so
ausführlich wie möglich zu geben.
Bei dienstlichen Veranlassungen haben die Obrigkeiten
auf Antrag Mietsfuhrwerke für die ortsüblichen Vreise,
die sofort bar bezahlt werden, zu beschaffen und über⸗
saupt für schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
Gegen Vorzeigung dieses offenen Ausweises sind
Offiziere und Beamte, für sich, ihre Burschen und
Gehilfen und für ihre Dienstpferde mit Quartier und
Verpflegung gegen unmittelbare angemessene Bezahlung
zu versehen. Die Fourage für die Pferde ist auf
Wunsch auch gegen die vorschriftsmäßige Quittung
durch die Gemeinde zu verabfolgen.
Die Stationsvorsteher der Preußischen Eisenbahnen
werden angewiesen. die Benutzung fahrplanmäßiger
Büterzüge auf den Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Eisenbahnen für Offiziere, Beamte und deren
Hilfsarbeiter gegen Zahlung des Fahrvpreises II. Klasse
zu gestatten.
Schließlich wird auch sonst auf bereitwillige Unter⸗
stützung dieser Offiziere und Beamten zur Erleichterung
ihrer schwierigen Aufgabe, insbesondere durch die
Grundbesitzer, Geistlichen, Lehrer ꝛc., den Allerhöchsten
Wünschen entsprechend, gerechnet.
Berlin, den 19. März 1906.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten.
J. A.: Wesener.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
J. A.: Stieger.
Der Minister des Innern.
J. A.: von Kitzina.
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Vorstehenden Erlaß bringe ich hiermit zur öffentlichen
Kenntnis.
Saarbrücken, den 20. April 1906.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
In Ausführung einer Verfügung Königlicher Regierung
pom 9. d. Mis. (II 3354) teilen wir den Herren Ortsschulinspektoren,
Rektoren ꝛc. zur Bekanntgabe an die Lehrer
Lehr erinnen) nachstehendes mit:
Von der Reichskarte werden künftig einzelne Um—
druckexemplare an Schulanstalten zu dem für den Militär⸗
dienstgebrauch festgesetzten Preise von 80 Pfg. seitens der
oöniglichen Landesaufnahme abgelassen werden. Für die
übrigen Kartenwerke ist eine gleiche Vergünst'gung nicht zu⸗
gestanden.
St. Johann u. Völklingen, den 18. April 1806.
Königliche Kreisschulinspektion Saarbrücken J. u. II.
und Voölklingen.
Ewald, Schulrat. Mylius, Schulrat.
Dr. Cramer, Kreisschulinspektor.
Gewerbeschule zu Trier. Baugewerksschulklassen.
Die Baugewerksschulkurse als Abteilungen der staatlich—
städtischen Gewerbeschule in Trier bezwecken, Bauhandwerker
für den Besuch der höheren Klassen der königl. Baugewerks⸗
schule vorzubereiten.
Die bisher nur einklassige Schule wird im Winter 1906
zweiklassig eingerichtet. Der Lehrplan wird genau dem Lehr⸗
plan der IV. und III. Klasse der könial. Baugewerksschule
entsprechen.
Die Aufnahme-Bedingungen sind die gleichen, wie sie
für die kal. Baugewerksschule festgesetzt sind:
Vollendung des 16. Lebensjahres, mindestens der
erfolgreiche Besuch einer Volks- oder Bürgerschule,
mindestens zwei Sommer (12 Monate) handwerks—
mäßige Tätigkeit auf der Baustelle.
Ausnahmsweise kann bei dem Nachweise von nur sechs
Monaten praktischer Tätigkeit die Zulassung zu dem Besuche
der IV. Klasse gestattet werden, wenn sich der Aufzunehmende
verpflichtet, den zweiten Bausommer zwischen dem' Besuche
der IV. und III. Klasse nachzuholen.
Eine Vorklasse ist nicht vorhanden. Nicht genügend
vorbereitete Schüler haben jedoch bei rechtzeitiger, vorheriger
Anmeldung in den vielen Tages- und Aberdklassen der
Fortbildungs · und Gewerbeschule in den dem Besuche der
Baugewerkschulklassen vorangehenden Halbjahren ausreichend
Gelegenheit zur Vorbereitung.
Zur Vermeidung der Nichtaufnahme ist daher die Un—
meldung schon ein halbes Jahr vor dem beabsichtigten Be⸗
suche zu empfehlen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
1. ein selbst verfaßter und eigenbändig geschriebener
Lebenslauf;
das letzte Schulzeugnis und die Zeugnisse über die
praktische Tätigkeit, die insbesondere darüber Auskurft
geben müssen, bei welchen Bauausführungen der Auf—⸗
nahmesuchende gearbeitet hat und welcher Art seine
Beschäftigung war.
Der Unterricht wird im Sommer- und Winterhalbjahr
zeführt. Das Sommerhalbjahr für 1906 beginnt am Diens⸗
ag, den 24. April und dauert bis Ende September, das
Winterhalbjahr dauert vom 1. Oktober bis Ende März.
Die Ferien richten sich nach dem Lehrplan der Fort⸗
bildungs- und Gewerbeschule. Die fünf Wochen dauernden
Sommerferien fallen in die Monate August und September.
Das Schulgeld, melches vorläufig nach dem Schulgeld⸗
satze der Gewerbeschule erhohen wird, beträgt für Trierer:
im Sommer Mk. 24. —. im Winter Mk. 28.—, für Aus⸗
wärtige: im Sommer Mk. 28.—, im Winter Mk. 40.-.
Die Schule ist in bezug auf Lehrmittel, Modell⸗ und
Baumaterialiensammlungen, nach neuen Gesichtspunkten auf
das Vollkommenste eingerichtet.
Die gewerbliche Vorbildersammlung und Bücherei ist
uingewöhnlich reich, und die Lehrer sind verpflichtet, dahin