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Amtliches Anzeigeblatt für
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Vr. 17.
Montag, den 28. April
1906.
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Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 27. April
1891 (G.S. S. 1685) bestimme ich in Abänderung der
Bekanntmachung, betreffend Sitze und Bezirke der Königlächen
Gewerbeinspektionen im Regierungsbezirk Trier, vom
24. März 1899 (Amtsblatt der Könialichen Regierung
S. 154) folgendes:
Die Bezirke der Gewerbeinspektionen des Regierungs⸗
bezirks Trier werden wie folgt abgegrenzt:
Gewerbeinspektion in Trier ümfassend den Stadte und
den Landkreis Trier, die Kreise Bernkastel. Bitburg,
Daun, Prüm, Wittlich;
Gewerbeinspektion in Merzig, umfassend die Kreise
Merzig, Saarburg, Saarlouis;
Gewerbeinspektion in Saarbrücken, umfassend die Kreise
Saarbrücken, St. Wendel, Ottweiler.
Berlin, den 10. April 1906.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: Dr. Richter.
kollekte bei den evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz
im Jahre 1906 abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte sind der Pfarrer
Ulrich Kerwer, der Hausvater Otto Jacobey und der
Stuhlflechter Gustav Horn, sämtlich zu Duisburg-Ruhr—⸗
ort wohnhaft, beauftragt worden.
Trier, den 6. UApril 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen
Bekanntmachung, die Prufung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblattbekanntmachung
vom 11. April 1885 S. 120 und vom 31
Mai 1905 S. 132/133) ist eine Prüfung
auf Montag, den 25. Juni d. Is
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gefetze vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 805) erforderliche
Prufsungszeugnis zu erwerben beabsichtigen, werden hiermi⸗
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen
Departementstierarzte Dr. Steinbach hier, unter Ein—
reichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse über
die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter
Einsendung der Prüfungsgebühr von zehn Mark sich
zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Trier, den 6. April 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.—
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der Herr Ober« Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 15. März d. Is. der Rheinischen Missions⸗
gesellschaft in Barmen die Erlaubnis erteilt, im Jahre 1906
zum Besten ihrer Zwecke bei den evangelischen Bewohnern
F Rheinprovinz eine einmalige Hauskollekte abbalten zu
lassen.
Mit Abhaltung der Kollekte sind für den Regierungs⸗
bezirk Trier beauftragt:
1. Bibel⸗ und Missionsverein der Synode Saarbrücken,
Vorsitzender Pastor Hoenes zu Schwalbach,
Bibel⸗ und Missionsverein der Synode St. Johann,
Vorsitzender Pastor Trommer Shausen zu Dudweiler.
Die Namen der mit der Einsammlung beauftragten
Vereinsmitglieder sind vor Beginn der Kollekte durch die
Vorsitzenden der beiden Bibel- und Missionsvereine den
Ortsvolizeibehörden namhaft zu machen.
Trier, den 6. April 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen—
Bekanntmachungen des Kal. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bierverlegers Eduard
Tibis zu St. Johann, Bruchwiese Nr. 4 ist nach amts—
fierärztlicher Feststellung die Schweineseuche ausgebrochen
Die notwendigen Schußmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 14. April 1906.
Konigliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Schlesinger, Polizei⸗Rat.
Der Herr Ober⸗-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 13. Januar er. — Nr. 830169/05 dem Pres⸗
byterium der evangelischen Gemeinde Ruhrort die Erlaubnis
exteilt. zum Besten des Schifferheims daselbst eine Haus—