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Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat März 1906 Jagdscheine:
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Gültig
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Nr.
Name
Stand
A
472
121.3.
Dr. Weingarten
Nahrungsmittel—
CThemiker
473 129. 3.
Schoengen Peter
Rendant
Saarbrücken, den 2. April 1906
Im Anschluß an die trigonometrischen Vermessungen
finden nunmeht die topogrophischen Aufnahmen im hiesigen
Kreise statt.
Die von der Königlichen Landesaufnahme hiermit be⸗
trauten Offiziere und Beamten sind mit „Offenen Ausweisen“
versehen, welche die ihnen zu gewährenden Hilfeleistungen
enthalten; die Hilfsmannschaften, die nicht Soldaten sind,
tragen sichtbar ein Messingschild mit der Inschrift „Könialich
Preußische Landesaufnahme.“
Alle Grundeigentümer und Insassen des Kreises sowie
die Ortsbehörden werden hiermit wiederholt aufgefordert, zur
Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unter⸗
nehmens den betreffenden Offizieren und Beamten nach Kräften
entgegenzukommen und sie mit gewohnter Bereitwilligkeit in
Allem zu unterstützen, dessen sie zur Beförderung und Er—
leichterung ihres Auftrages bedürfen.
Saarbrücken, den 4. April 1906.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Unter Bezugnahme auf die Kreisblatt -Bekanntmachung
bom 11. August 1902 (Kreisblatt S. 173) bringe ich hier⸗
mit zur öffentlichen Kenntnis, daß vom 1. April ab bis auf
Weiteres der Nahrungsmittelchemiker De. Hölterhoff in
St. Johann, Kaiserstraße 38, in alle vertraglichen Pflichten
und Rechte des Nahrungsmittelchemikers Dr. Weingarten
dem Kreise Saarbrücken gegenüber bezüglich aller Nahrungs⸗
mittel⸗Untersuchungen eingetreten ist.
Saarbrücken, den 6. April 1906.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Unter Bezugnahme auf 84 der allgemeinen Vorschriften
ür die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember
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Saarbrücken
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Der Königliche Landrat,
Bötticher.
1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem
Markscheideraspiranten Wilhelm Schulien aus Altenkessel
die Konzession zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider
von uns erteilt worden ist
Schulien wird seinen Wohnsitz in Altenfessel, Kreis
Saarbrücken, nehmen.
Bonn, den 27. März 1906.
Konigliches Oberbergamt.
Bekanntmachung.
Die Firma Rud. Böcking K Co. zu Halbergerhütte
hat den Autrag auf Verlegung des Feldweges in der Gemeinde
Güdingen, welcher die Kreisstraße mit der „Wolfsau“ ver⸗
bindet, gestellt und zwat soll die Verlegung auf die Grenze
der Parzelle Flur 4 Nr. 135/63, welche Eigentum der
Antragstellerin ist, erfolgen.
Auf Grund des 8 57 des Zuffändigkeitsgesetzes vom
1. August 1883 wird dies mit der Aufforderung zut öffent⸗
lichen Kenntnis gebracht, Einsprüche hiergegen binnen vier
Wochen zur Vermeidung des Ausschlufses bei dem Unter—
zeichneten geltend zu machen.
Der Plan über die Verlegung kann auf dem Gemeinde⸗
bauamte Haus Nr. 31 eingesehen werden.
Brebach, den 24. März 1906.
Die Wege⸗Polizeibehörde
Der Bürgermeister,
Becker
Bei einem Schweine des Flaschensetzers Nikolaus Anton
zu Friedrichssthal, Elversbergerstraße Nr. 25, ist Rotlaufseuche
in der Form der Backsteinblattern amtlich festgeftellt worden.
Die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln sind getroffen und
st über das Gehöft die Sperre verhängt.
Friedrichsthal, den 80. März 1906.
Die Polizei-Verwaltung.