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der Verhandlung oder nach Beendigung der Abschätzung mitgeteilt werden,
damit sie Gelegenheit finden, sich über das Gutachten zu äußern.
Trier, den 19. März 1906.
Der Enteignungs-Kommissar,
van de Loo, Regierungs⸗Rat.
2
Bekanntmachung.
Zur Abschätzung einiger zum Bahnbau Saarbrücken —Bous auf
dem Banne der Stadt Saarbrücken beanspruchten Grundstücke habe ich
Verhandlung auf
Diensstag, den 3. April d. Is., vormittags 8 Uhr
nuf dem Banne Saarbrücken an der Bahnstrecke, etwa 300 Meter von
der Banngrenze Gersweiler anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
hierdurch unter der Verwarnung geladen, daß beim Ausbleiben der
heladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen
deren Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird. Entschädigung
für Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht gefordert werden.
Soweit die Sachverständigen imstande sein werden, ihr Gutachten
in der Verhandlung abzugeben, wird dieses den Beteiligten sofort in
der Verhandlung oder nach Beendigung der Abschätzung mitgeteilt werden,
zamit sie Gelegenheit finden, sich über das Gutachten zu äukern.
Trier, den 19. März 1906.
Der Enteignungs-Kommissar,
van de Loo. Regierungs⸗Rat.
3
Bekanntmachung.
Die Firma Gebr. Clemens in Brebach beabsichtigt auf ihrem
Grundstücke in Brebach, Flur 7 Nr. 22/9, einen
Kupol-Ofen
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der
Bewerbeordnung und der Ziffern 18 bis 21 der Ausführungsanweisung
hom 1. Mai 19064 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß etwaige Einwendungen hiergegen binnen 14 Tagen schriftlich in
weifacher Ausfertigung oder zu VProtokoll bei dem Unterzeichneten an⸗
zubringen sind.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen während der Dienststunden
nuf dem Gemeindebauamte Haus Nr. 31 zur Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an welchem
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Kreisblattes aus⸗
zegeben wird und ist für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, präklusivisch, es können daher nach Ablauf
dieser Frist Einwendungen nicht mehr erhoben werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitiag erbobenen Einsprüche
habe ich Termin auf
Mittwoch, den 18. April 1906, vormittags 11 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
m Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einsprüche vorgeaangen werden wird.
Brebach, den 21. März 1906.
Der Bürgermeister,
Roc*ker.
5
Bekanntmachung.
An Stelle der nach Ablauf ihrer Amtsperiode oder aus anderen
Bründen bei den Kammern J (Saarbrücken), II (Völklingen), III (Sulz⸗
hach) und IV (Neunkirchen) des Berggewerbegerichts zu Saar⸗
brücken ausgeschiedenen Beisitzer dieses Berggewerbegerichts sind die
nachgenannten Personen als Beisitzer neu- oder wiedergewählt und auf
die einzelnen Kammern wie folat verteilt worden:
IJ. Kammer LI (Saarbrücken)
a) aus den Arbeitgebern:;
J. Berginspeitor von Koenen u Von der Heydt,
2. wezmann HDudweiler,
3. Bergrat antz Ramphausen,
x. Berginspektor Svgel JNon der Heydt;
Naus den
1. Hauer Johann Jriedr. Meiser zu Dudweiler,
2. „ Heinrich Aatz „Herrensohr,
3. Hafenschmied Michel Michels Malstatt⸗Burbach
UI. Kammer II (Völklingen)
a) aus den Arbeitgebern:
1. Bergrat Dr. Schäfer zu Ensdorf,
2. Berginspektor Langer — u
3. Vowinkel Louisenthal.
4. Gewerke Louis Vopelius, Sulzbach;
b) aus den Arbeitern:
1. Hauer Johann Pistorius VII. zu Puüttlingen,
2.„Lubdwig Wilhelm „Altenkessel:
III. Rammer III (Sulzbach)
a) aun den Arbeitgebern:
1. Verginspektor Hiby zu Sulzbach,
2. Bergwerksdirektor Giani zu Friedrichsthal.
3. Berginspektor Staehler zu Goͤttelborn,
4. 3Ilem ming zu Camphausen;
b) aus den Arbeitern:
1. Bergmann Peter Dorscheid zu Altenwald,
2. F Baptist Lauer zu Bubach,
3. 3 Nikolaus Kuhn zu Humes;
IV. Rammer IV (Neunkirchen)
a) aus den Arbeitgebern:
1. Bergrat Liesenhoff zu Reden,
2. Berginspektor W. Müller II. zu Reden,
3. Bergrat Fischer zu Heinitz,
¶. Berginspektor Hundt zu Neunkirchen:
b) aus den Arbeitern:
1. Bergmann Peter Kiefer J. zu Heiligenwald,
2. — Christian Thome zu Neunkirchen,
3. Karl' Naumann J. zu Wiebelskirchen.
Bonn, den 10. März 1906.
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