2. für Darlehn gegen hypothekarische Sicherheit und
zuf Schuldscheine an Zivil-, Kirchengemeinden und
Korporationen auf 41400 (bisher 400). 8 16 des
Statuts, und zwar auch für bereits bestehende
hypotheken und Schuldverschreibungen vom 1. März
dezw. 1. Juni 1907 ab.
Auch die Zinsberechnung für Einlagen soll fortan von
dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab beginnen
und mit dem Tage der Rückzahlung aufhören, während
hbisher weder der Monat der Einzahlung noch derjenige
der Rückzahlung bei Berechnung der Zinsen berück⸗
ichtigt worden sind (8 17 des Statuts).
Saarbrücken, den 21. Dezember 1906.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Warenhaussteuer⸗Veranlagung für das Steuerjahr 1907.
Auf Grund des 8 9 des Gesetzes, betreffend die Waren—
haussteuer, vom 18. Juli 1900 (Gesetzsammlung Seite 294),
wird hiermit jeder bereits zur Warenhaussteuer
peranlagte Steuerpflichtige in den Regierungs—
hezirken Koblenz und Trier aufgefordert, die Steuererklä⸗
rung über den steuerpflichtigen Jahresumsatz nach dem vor—
geschriebenen Formular in der Zeit vom 25. Januar bis
inschließlich 1I11. Februar 1907 dem Unterzeichneten schrift⸗
lich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben,
daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ge⸗
macht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Ab—
gabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine
hesondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen
ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare,
denen zugleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt
sind, von heute ab in dem Amtszimmer des Unterzeichneten
owie des Vorsitzenden jedes Steuerausschusses der Gewerbe⸗
teuerklasse IV kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post
ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und
deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche
Erklärungen werden von dem Unterzeichneten im Regie—⸗
rungsgebäude, Am Rhein 12, J. Stock Zimmer 89 oder
auch im Gewerbesteuerbureau Zimmer Nr. 75 zwischen 11
und 1 Uhr entgegengenommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß 8 11
des Gesetzes, betreffend die Warenhaussteuer, den Verlust
der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das
Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder
wissentliche Verschweigung von steuerpflichtigem Umsatz in
der Steuererklärung sind mit Strafe bedroht.
Koblenz, den 20. Dezember 1906.
Der Vorsitzende
des Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse J.
Kessler, Regierungsrat.
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6
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Bäckers Adolf Kaltwasser zu Völklingen ist erloschen
und sind daher die angeordneten Sperrmaßregeln wieder
aufgehoben worden.
Völklingen, den 21. Dezember 1906.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister,
J. V.:
Der Beigeordnete Jost.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1906.
Der Königliche Landrat, Bötticher.
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Rechnungen
Preis Usaton
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Quittungen
Plakateo
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Etikxetten
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Adress-Goscehãfta
Visitkarteon
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Wein- und
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