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Bekanntmachung.
Da nach amtstierärzlicher Mitteilung die Schweineseuche
unter dem Schweinebestande des Tagelöhners Nikolaus
Wagner zu St. Johann, Kaltenbachstr. 11 erloschen ist,
verden die angeordneten Schutzmaßregeln und die Gehöft—
perre aufgehoben.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1906.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Deffentliche Bekanntmachung.
Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1907
Auf Grund des 8 25 des Einkommensteuergesetzes wird
hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von
mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflich—
tige im Kreise Saarbrücken aufgefordert, die Steuererklärung
über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen For⸗
mular in der Zett vom 4. Jannar bis einschließlich 21.
Januar 1907 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll
unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach
„estem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer—
erklärung versäumt, hat gemäß 831 Absatz 1 des Einkommen—
tteuergesetzes neben der im Veranlagungs- und Rechtsmittel⸗
zerfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von
5 Prozent zu derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichlige oder unvollständige Angaben oder
vissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuer⸗
erklärung sind im 8 72 des Einkommensteuergesetzes mit
Strafe bedroht.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Ab⸗
jabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn
ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht
zugegangen ist.
die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post
sst zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und
deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche
Frklärungen werden an den Werktagen des Vormittags in
den Geschäftszimmern des Unterzeichneten, Roonstraße 7
hierselbst, zu Protokoll entgegengenommen.
Im eigenen Interesse der Steuerpflichtigen wird dringend
angeraten, mit der protokollarischen Abgabe nicht bis auf die
letzten Tage zu warten. Erfahrungsgemäß wird dann der
Andrang sehr groß, womit für den Einzelnen ein längeres
Warten oft nicht zu vermeiden ist. Die erforderlichen Zahlen⸗
Unterlagen und Berechnungen sind ferner schon vorher zu
Hause auf besonderen Bogen zusammenzustellen und auf—
zurechnen. Diese Zusammenstellung und die Beläge dazu
ind mitzubringen.
Im Falle einer selbstgefertigten Deklaration wird gleich—
alls zur Vermeidung von Rückfragen und Beanstandungen
empfohlen, die den Ängaben der Steuererklärung zu Grunde
liegenden Berechuungen an der dafür im Formular be—
stimmten Stelle (Seite 8 und 4) einzutragen. Bei erheb⸗
ichen Verschiedenheiten gegen das Vorjahr oder umfang—
reicheren Erläuterungen ist es jedoch besser, diese Angaben
zuf einer besonderen Anlage zu machen.
Handel- und Gewerbetreibende werden noch besonders
darauf aufmerksam gemacht, daß sie verbunden sind, in der
Steuererklärung ihr Einkommen aus anderen Quellen, z. B.
uus Kapital- und Grundvermögen, welches sie durch die
Beschäftsbücher gehen lassen, von dem gewerblichen Ein—
ommen gesondert anzugeben. Der 8 27 des Einkommen—
teuergesetzes begründet nämlich die Verpflichtung, die Ein—
iahmen nach den Quellen des 8 6 des Gesetzes zu trennen,
ür jeden Steuerpflichtigen ausnahmslos und der 8 13 des
hesetzes setzt hiervon nichts Abweichendes fest, beschränkt
nielmehr seine Bestimmung hinsichtlich der Inventar und
Bilanz ausdrücklich auf das Handels- und gewerbliche Ein—
ommen. Ferner sind Zinsen von Hypothekenschulden nicht
direkt von dem Einkommen zu 3, „Handel und Gewerbe“,
ibzusetzen, sondern auf der zweiten Seite unter à besonders
mzugeben. Die Zinsen von Geschäftsschulden dagegen,
ogen. Bankierschulden, sind stets direkt von dem Einkommen
aus Handel und Gewerbe abzuziehen.
Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare
zu Steuererklärungen, denen zugleich die maßgebenden Be—
timmungen beigefügt sind, von heute ab bei mir und den
derren Bürgermeistern kostenlos verabfolgt.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1906.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission.
Rudolph, Regierungsrat.
In Ausführung der Verfügung Königl. Regierung vom
8. d. Mts. (II 12626), betreffend rechtzeitige Beschaffung
der für Ostern 1907 erforderlichen Elementarschul—
bücher für die Kinder der Knappschaftsvereins—
Miiglieder ersuchen wir die Herren Ortsschulinspektoren,
Rektoren usw. um Bericht binnen 8 Tagen, ob vom ge⸗
nannten Zeitpunkte ab irgend welche Neueinführungen oder
Veränderuüngen von Lehrmitteln in Aussicht genommen sind.
Finer Fehlanzeige bedarf es nicht.
St. Johann, den 12. Dezember 1906.
Königl, Kreis-Schulinspektion J u. II und Völklingen
Ewald, Schulrat. Mylius, Schulrat.
Dr. Cramer, Kreisschulinspektor
In der Dezember⸗Nummer des amtlichen Schulblattes
ist von Königl. Regierung ein Bericht des Herrn Kreis—
chulinspektors Scholz über den Haushaltungsunterricht in
————
Wir machen die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren
isw. auf diesen Vericht aufmerksam mit dem Ersuchen, die
Begründung von Haushaltungsschulen nach dem Muster der
in Merzig bestehenden nach Kräften angelegen sein zu lassen.
St. Johann, den 12. Dezember 1906.
Königl. Kreis-Schulinspektion Du II und Völklingen
Ewald, Schulrat. Mylins, Schulrat.
Dr. Cramer, Kreisschulinspektor.
Polizei⸗Verordnung,
zetreffend die Reinigung der Straßen und Plätze in der Gemeinde
Friedrichsthal—
Auf Grund der heute durch die Gemeindevertretung be—
chlossenen Ortssatzungen, betreffend die Wege- und Straßen⸗
einigungspflicht der Grundeigentümer in der Gemeinde