Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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X

Montag, den I7. Dezember 1906.

Bekanntmachungen des Königlichen
Regierungs-Präsidenten.

Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Gesellenprüfung im Hufbeschlage
bestanden haben. Ausnahmen können in besonderen Fällen
von der ständigen Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zuge—
standen werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind
unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens
14 Tage vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichts—
behörde der Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der
Schmiede-Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum
Pferdemarkt Nr. 5. hier, zu richten, welcher über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler sollen in der Regel an einem
dursus nicht teilnehmen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeit—⸗
raum von drei Monaten. Es findet in jedem Vierteljahr
ein solcher statt, dessen Schluß jedesmal mit der von der
taatlichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anberaumten,
in dem Amtsblatt bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich; sie haben aber für ihren Unter—
jolt selbst zu sorgen und vor Ablegung der Prüfung eine
Prüfungsgebühr von 10 Mk. zu entrichten, auch hat jeder
Schüler den Leitfaden des Hufbeschlages von Professor
Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
dehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 2. Dezember 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin

Eine große Anzahl von Geschäftsinhabern der Städte
St. Johann, Saarbrücken und Malstatt-Burbach hat bei
mir den Antrag gestellt, in den genannten drei Städten für
die offenen Verkaufsläden aller Geschäftszweige mit Aus—
nahme der Zigarrengeschäfte und mit Ausnahme sämtlicher
Samstage und der Wochentage vor Festtagen, sowie mit
Ausnahme derjenigen Tage, für welche eine verlängerte Be—
schäftigungszeit bis 10 Uhr abends vorgesehen ist, den 8 Uhr
dadenschluß einzuführen.
Zur Feststellung gemäß 8 139f Abs. 2 der Reichs-—
zewerbeordnung, ob der Antrag von mindestens einem
Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber der drei örtlich un—
mittelbar zusammenhängenden Gemeinden gestellt ist, habe
ich den Königlichen Regierungsassessor Freiherrn Quadt—
Wykradt-Hüchtenbruck zu Saarbrücken zum Kommissar
in Gemäßheit des 8 1 der Bekanntmachung des Herrn
Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 (Reichsgesetzblatt
S. 38) ernannt.
Trier, den 1. Dezember 1906.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: Schulin.

Da der 30. Dezember d. Is. auf einen Sonntag fällt,
vird hiermit auf Grund der Ziffer 136d der Ausführungs—
unweisung zur Reichsgewerbeordnung vom 1. Mai 1904
für den genannten Tag bestimmt, daß für den Papierhandel
eine neunstündige Beschäftigungszeit, aber nicht über 6 Uhr
abends hinaus, zulässig ist. Während der Zeit des vor—
mittägigen Haußtgottesdienstes darf eine Beschäftigung auch
im Papierhandel nicht stattfinden.
Trier, den 29. November 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 18. November d. Is. — J.Nr. 27334 — ge⸗
nehmigt, daß die ursprünglich für den 20. November d. Is.
n Aussicht genommene Verlosung des Nahetal⸗Rennvereins
n Kreuznach erst am 29. Januar 1907 abgehalten wird
Trier, den 2. Dezember 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

Bekanntmachung,
den Lehrgaung in der Hufbeschlaglehrschmiede hier betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste
Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hier
am Montag, den 2. Januar k. Is
beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlagichmieden
 die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kennt—
nisse im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der
im Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung
des Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
ratidnellen Ausübungdes Hufbeschlages erforderlich sind.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 12. Oktober d. Is. — J.-Nr. 24544 — dem
Kirchenvorstande der katholischen Pfarrgemeinde zu Vicht
im Vandkreise Aachen die Erlaubnis erteilt, zum Besten des
Erweiterungsbaues der katholischen Pfarrkirche daselbst im
Jahre 1907 eine einmalige Hauskollekte bei den katholischen
Bewohnern der Rheinprovinz abhalten zu lassen.
            
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