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D. Die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen
betragen in allen vier Klassen gleichmäßig:
1. bei einem ganzen Tierkörper... .. 0,75 Mt.
2. bei einem Schinken oder einem anderen
Fleischstüuckkeee.. 060,
3. bei einem Stück Spekfktee.. 0,35,
D. Für die ausnahmsweise zulässige nachträgliche Ab⸗
stempelung von Fleischstücken (444 Abs. 2 der Bundes⸗
ratsausführungsbestimmungen 4) sind von den Besitzern
der Tiere für jedes Fleischstück O,.00 Mk., jedoch insgesamt
mindestens 0,50 Mk. zu entrichten.
Die unter D und E genannten Gebühren sind den
Beschauern ohne Abzug zu zahlen.
F. Wird in einem Bezirke die gesamte (ordentliche)
Schlachtvieh- und Fleischbeschau durch einen opprobierten
Tierarzt ausgeübt, so erhält er hierfür lediglich die unter
ß bezw. D und E festgesetzten Gebühren, jedoch ohne die
unter O genannten Abzüge.
Ist bei Behinderung des ordentlichen Beschauers die
Zuziehung eines Beschauers der Nachbarbezirke notwendig
geworden, so erhält dieser außer der Gebühr für die Be—
chau noch 0,10 Mk. Wegevergütung für das Kilometer.
Vorerwähnte Gebührensätze sind in voller Höhe auch
dann zu zahlen, wenn eine Schlachtviehbeschau (Unter⸗
suchung vor dem Schlachten) ohne nachfolgende Fleischbe⸗
hau (G6Abs. 1, 809, 88 11, 12, 18, 20 und 21“Abses
der Bundesratsausführungsbestimmungen A) oder wenn bei
Not⸗ oder Hausschlachtungen lediglich eine Fleischbeschau
Untersuchung nach dem Schlachten) stattfindet (20. a. O.)
oder, wenn der Beschauer sich auf vorherige Anzeige zur
Schlachtistelle begeben hat, die Untersuchung aber ohne sein
Verschulden unterblieben ist. Sämtliche Gebühren sind an
die Gemeindekassen abzuführen; die Beschauer sind zur Ein⸗
ziehung der Gebühren nicht ermächtigt.
Dieser Gebührentarif tritt am 16. d. Mts. in Kraft.
Trier, den 5. November 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier für die Vergütung
zerabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tagespreise
einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert,
für den Monat Oktober 1906.
Namen
Sder Marktorte
bezw.
S Vieferungs⸗
2 verbände.
Es sind zu zahlen
r2iloaramm
—
Zugehbrige
Lieferungs⸗
yerbände.
St. Johann⸗le 30 Saarbrücken
Soarbrücken
eer sol slée! —ss ) Saarlouis
1 b J J
Trier, den 7. November 1906.
2
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Nachweisung
der Uarkte und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Oktober 1906.
Saarbrücken St. Johann
—
20 10
19 90
19 65
17 80
27 45
720
9870
9 50
8 85
7 75
7 45
7 20
29 25
30 —
70 —
7 20
b —
4 50
6 60
164 75
1 85
1 72
192
188
182
l89
2 45
86 9
— 37
— 29
— 47
— 45
665
— 50
— 40
— 45
2 50
3 20
— 18
180
Weizen, guter Sorte 100 kg
mittlerer dto.
— geringer dto.
Roggen, guter dto.
mittlerer dto.
gzeringer dto.
zuter dto.
mittlerer dto.
gzeringer dto.
zuter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
Erbsen (gelbe) zum Koch dto.
Speise⸗Bohnen (weiße) dto.
Linsen....... dto.
Eß⸗Kartoffeln . dto.
Richt-Stroh .. dto.
strumm⸗ dto.
denu... 3 dto.
Rindfleijich in Großhandel .. .. dto.
im Kleinhandel von der Keule 1 Kg
9 n vom Bauch n u
Schweinefleisch....
Kalbfleisch..... 4
dammelfleischn
Speck ger. (hiesigery......
Eß⸗Butter .. 4
Fier ..... . . . 60 Stück M. 5)
Weizenmehl Nr. 1 F .. 1Kg — 37
Roggenmehl un u 29
Berstengraupen. ..... 7— 47
Berstengrütze .. ——“wew —*
Buchweizengrütze .. 435 t
Hafergruͤtze .. . 76 2)
dirse...... 9
Reis, Java mittlerer . 5
Kaffee, Java mittlerer roh.... 250
„gelber gebrannter....320
Speise⸗-Salz... 57 18
Schweine⸗Schmalzz..4180
Trier, den 7. November 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachungen des Kal. Landratsamtes.
Bekanntmachung, betreffend öffentliche Werternachrichtendienst.
Aus dem Ministerial⸗Blatt für Landwirtschaft ꝛc. vom November 1906.)
Der im Laufe dieses Sommers erstmalig für Nord⸗
deutschland eingerichtete öffentliche telegraphische Wettervor⸗
hersagedienst wird für das laufende Etatsjahr mit dem 14.
November geschlossen. Vom 15. November d. JIs. hört so—
mit der öffentliche Anschlag der Wettervorhersage an allen
Telegraphenanstalten im norddeutschen Wetterdienstgebiet
auf, um erst im Frühjahre, sofern die Bereitstellung der
erforderlichen Mittel durch den Staatshaushaltsetat erfolgen
vird, wieder eröffnet zu werden.
Die Wetterdienststellen werden jedoch auch während des
Winters auf Grund des ihnen täglich zugehen den umfang—
reichen Nachrichtenmaterials Wettervorhersagen fortlaufend
aufstellen. Diese Wettervorhersagen können von jedermann
einzeln oder im Abonnement gegen Erstattung eines mäßigen,