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bar für die Zahlung der Eigentümer des Grundstückes, auf
welchem das Bauwerk erichn worden ist.
5.
Bei der Erteilung der Bauerlaubnis erfolgt die Mit⸗
leilung über die nach 51 zu zahlenden Gebühren an den
eweiligen Zahlungspflichtigen. Die Zahlung ist binnen 8
Tagen nach erfolgter Mitteilung an die Gemeindekasse zu
leisten.
86.
Gegen die Festsetzung der Gebühr können Einsprüche
oinnen einer Ausschlußfrist von 4 Wochen von der Zu⸗
tellung ab gerechnet, bei dem Bürgermeister angebracht
wverden, gegen dessen Entscheidung findet die beim Kreisaus—
chusse binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen zu er—
sebende Klage im Verwaltungsstreitverfahren stati.
Gegenwärtige Ordnung tritt am 1. Oktober 1906
in Kraft.
Völklingen, den 8. August 1906.
Der Bürgermeister,
Cloos.
Nr. 3672.
Genehmigt. Beschluß vom 18. September 1906.
Saarbrücken, den 26. September 1906.
Der Kreisausschuß.
Bötticher.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bäckers Adolf Kalt⸗
vasser zu Völklingen ist die Schweineseuche ausgebrochen
und wurde über das betr. Gehöft die Sperre verhaͤngt.
Völklingen, den 2. November 1906.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister
J. V.: Der Beigegeordnete Jost.
Bekanntmachung.
Nachdem die Backsteinblattern unter dem Schweine—⸗
bestande des Metzgers und Gastwirtes Wilhelm Schneider
zu Neudorf erloschen sind, wird die über das Gehböft ver—
Jängte Sperre aufgehoben.
Püttlingen, den 3. November 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Bei je einem geschlachteten Schweine des Glashütten⸗
irbeiters Johann Gensinger und des Grubenklempners
Peter Amann zu Friedrichstal ist Rotlauf Gackstein⸗
blattern) festgestellt worden.
Die Desinfektionen sind vorschriftsmäßig ausgeführt
und ist die Seuche, da weitere Schweine nicht vorhanden
waren, als erloschen anzusehen.
Friedrich sstal, den 6. November 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Personal-Chronik.
Versetzt wurden: der Amtsrichter Dr. Schreiner in
Saarlouis als Landrichter an das Landgericht in Saar⸗
brücken, die Gerichtsschreibergehilfen Held in Sulzbach nach
nach Uerdingen und Häusler in Uerdingen nach Sulzbach
Ernannt wurden der Landgerichtsrat Seibert in
Saarbrücken zum Landgerichtsdirektor in M.«Gladbach, der
Gerichts-Assessor Weis in Saarbrücken zum Amtsrichter in
Saarlouis, der Kanzleidiätar Dürsch zu Saarbrücken zum
Kanzlisten beim Landgericht in Cöln und der Hilfegerichts⸗
diener Kramer zu Saarbrücken zum Gerichtsdiener und
Kastellan beim Landgericht daselbst.
Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat Oktober 1906 sind an
kinlagen eingezahlt.... 2867819,32 Met.
Zurückgenommen.. 2240276,79,
An Darlehen sind ausbezahlt... 80850 —;
Reue Sparkassenbücher sind ausgegeben. . 247 Stück.
Der Umsatz betrug. .. 659 036,08 Mt.
Die Kasse ist künftig geöffnet an allen Wochentagen
oormittags von 812 —1 Uhr und nachmittags von
324 Uhr.
Geschlossen ist dieselbe am Nachmittage des vorletzten
und am ganzen letzten Wochentage jeden Monats, sowie an
allen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
Der Rendant: Dettweiler.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) Vaufende Nummer. 2) Die Vakanz tritt ein: wann? wo?
dei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
*) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
b) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Sötelle.
) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. ) 1. Januar 1907, Vallendar a. Rh. Bürgermeister⸗
amt, 3) Steuersekretär, 4) Bewerber muß sich in der Probe⸗
zeit von 6 Monaten die Kenntnisse des gesamten Steuer⸗
wesens (Staats- und Gemeindesteuer) aneignen, 5) 6 Monate,
5) auf 3 monatige Kündigung, Anstellung auf Lebenszeit
ist bei Neuregelung des Statuts in Aussicht genommen, 7)
438) Anfangsgehalt 1200 Mk., 9) ja, 10) die Stelle ift
pensionsberechligt vom 1. April 1907 ab nach Maßgabe der
Bestimmungen des Gesetzes vom 30. April 1899 auch hin⸗
ichtlich der Militärdienstzeit.
S5aarbrücken, den 12. November 1906
Der Königliche Landrat, Bötticher.