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8 15.
Zuwiderhandlungeü gegen die Bestimmungen dieser
Marklordnung werden, sosern nicht nach anderen gesetzlichen
Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß 8 149
Absatz 1, Ziffer 6 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe
his 30 Mi. oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu
3 Tagen bestraft.
8 16.
Gegenwärtige Marktordnung tritt mit der nach ihrer
Verkündigung folgenden Woche in Kraft. Die Wochen⸗
narktordnung nebst der Polizeiverordnung vom 8. November
1890 wird hiermit aufgehoben.
Tarif
des Markstandgeldes für die Ortschaften Sulzbach und
Altenwald.
Fur eine Hotte, einen Sack, welcher nicht mehr
As 30 Liter hält, eine Bütte, einen Korb,
welcher auf dem Kopfe oder mit 2 Händen ge⸗
tragen wird, Häringstönnchen oder andere
Gegenstände dieser Art.. —2383. 3f.
Für einen Sack, welcher mehr als 30 Liter
enthätttt. 35Pf.
Für Waren, welche entweder frei oder in Ge⸗
fäßen gewöhnlich mit einer Hand getragen werden 2Pf.
Von einem gewöhnlichen Tische von höchstens
1,25 qm Flächeninhalt, oder von einem Stande
o»der einer Bude, welche den Raum eines ge—
wöhnlichen Tisches einnimmt.. 10Ppf.
Von einer Ausstellung von Waren auf dem
freien Boden für den Raum eines gewöhnlichen
Tisches. 2410Pf.
Von einer großen ganz in Holz erbauten Bude
von mehr ais 3 qm Flächeninhalt...60pf.
Von einer kleinen in Holz aufgeschlagenen und
mit Leinewand gedeckten Bude von 1,50 bis
3 qm Flächeninhalt... .30 Pf.
Von einer ungedeckten Bude von Dielenlänge
—DDD0
Von einer 4 rädrigen Fuhre mit Gemüse,
Fartoffeln, Obst, Heu, Stroh, Holz, Früchte 50Pf.
10. Von einer 2 rädrigen desgleichen. .20Pf.
11. Von einem Kalbe, Hammel, Schafe, einer
Ziege, einem Schweine. .— 3Pf.
Sulzbach, den 30. Juli 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete: Louis Vopelius.
Der Bezirks⸗-⸗Aus schuß
U. 197
Auf das nebst Anlagen anbei zurückfolgende Rand⸗
chreiben vom 9. d. Mts. J. A. 9320.
Auf Grund des 8 65 der R. G. O. und des 8 128
des Zuständigkeitsgesetzes wird die durch Beschluß des Ge⸗
neinderats zu Sulzbach am 22. März 1906 beschlossene
Einrichtung eines zweiten, Samstags stattfindenden Wochen—
marktes zu Altenwald hierdurch genehmigt.
Trier, den 16. August 1806.
Names des Bezirks-Ausschusses
Der Vorsitzende.
J. V.:
Welschof.
An den Herren Regierungspräsidenten hier.
Vorstehende Pplizeiverordnung wird hiermit zur öffent⸗
lichen Kenntnis gebracht.
Sulzbach (Saar), den 4. Oktober 1906.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister
J. V.:
Der Beigeordnete L. Vopelius.
Steckbrief.
Der unten näher bezeichnete Rekrut Ludwig Steppacher,
Tagloöhner, des Landwehrbezirks Mainz, hat sich der Ge—
stellung entzogen.
Sämtliche Militär- und Zivilbehörden werden ergebenst
ersucht, gefl. nach Steppacher zu forschen, ihn im Ermit—
elungsfalle festzunehmen, an dit nächste Militärbehörde ab⸗
zuliesern und dem Gericht der 25. Division in Darmstadt
Drahtnachricht behufs weiterer Verfügung über den Ver—
dafteten zu geben.
Beschreibung:
1. Name: Ludwig Steppacher,
2. Geburtsort: Alzeh,
3. Geboren: 22. April 1886,
4. Religion: katholisch,
5. Stand oder Gewerbe: Taglöhner,
6. Größe: 161 em.
7. Besondere Kennzeichen: nicht bekannt.
Mainz, den 14. Ottober 1906.
J. A. d. B.cK.:
Thylmann, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier.
Saarbrücken, den 22. Oktober 1906.
Der Konigliche Landrat, Bötticher.
Deffentlicher Anzeiger.
Zur Abschätzung der zum Ausbau der Straßen 9 und 233 in
Malstatt⸗Burb ach beanspruchten Grundstücke habe ich Verhandlung au
Dienstag den 23. d. Mis., vormittags 11 Uhr auf dem
Bürgermeisteramt in Malstatt-Burbach
anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
sierdurch unter der Verwarnung geladen, daß beim Ausbleiben der
Zeladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen
deren Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird. Ent⸗
chädigung für Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht
jewährt werden. Soweit die Sachverständigen imstande sein werden,
hr Gutachten in der Versammlung abzugeben, wird dieses den Betei—
ügten sofort in der Verhandlung oder nach Beendigung der Ab⸗
schaätung mitgeteilt werden, damit sie Gelegenheit finden, sich über daẽ
Butachten zu äußern.
Trier, den 11. Oktober 1906.
Der Enteignungs-Kommissar
van de Loo,
Regierungsrat.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Verlaa don Gebrüder Sofer in Saarbrucken