Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saaurbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. G.
Bekanntmachungen der Provinzialbehoörden.
Des Königs Majestät haben zu befehlen geruht, daß
der Provinzial⸗Landtag der Rheinprovinz zum 11. Februar
d. Is. nach Düsseldorf zusammenberufen werde.
Koblenz, den 17. Januar 1906.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
Königlicher Landtags-Kommissarius
Freiherr von Schorlemer.

Montag, den 5. Februar

1906.

Die Ziehung wird voraussichtlich am 10. Mai 1906
in Marienburg siattfinden.
Trier, den 20. Januar 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Dezember 1905.
Saarbrücken St. Johann
— — —
M 9
19 48
29 12
3 76
260
7 24
7 04
8 32
7 96
7 60
7 24
17
6 80
29 —
30 —
50 —
730
6 04
5 32
7 90
146 —
1 75
146
190
1 66
170
189
2 50
5 40 4
34
— 27
—46
45
— 685
— 50
240
—260
2 50
320
— 18
180

Bekanntmachungen des Koniglichen Regierungs⸗
Präsidenten

Weizen, guter Sorte 100 kg
* mittlerer dto.
n geringer dto.
Roggen, guter dto.
— mittlerer dto.
geringer dto.
Gerste, guter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
Hafer, guter dto.
mittlerer, dto.
geringer dto.
Erbsen (gelbe) zum Kochen dto.
Speise⸗Bohnen (weiße) dto.
Linsen. — dto.
Eß⸗Kartoffeln dto.
Richt⸗Stroh. dto.
Krumm⸗, ... dlto.
Hen.. dto.
Rindfleisch im Kleinhandel.. .. dto.
von der Keule..... 1Kg
vom Bauch. a
Schweinefleisch . .. 5
Kalbfleisch. .4 35
Hammelfleisch ... P
Speck ger. (hiesiger).
Eß⸗Butter .
Eier
Weizenmehl Nr. 1
Roggenmehl ,
Gerstengraupen
Gerstengrütze ..
Buchweizengrütze
Hafergrütze ..
Hirse....
Reis, Java mittlere
Kaffee, Java mittlerer roh.
„gelber gebrannter.. . .
Speise⸗Salz.. .....3
Schweine⸗Schmalzz.. 4
Trier, den 5. Januar 1906.
Der Regierungs⸗-Präsident,
J. V.: von Hagen.

Nachdem dem evangelischen Verein für Waisenpflege in
der Provinz Posen zur Förderung seiner Zwecke seitens des
Herrn Ministers des Innern die Abhaltung einer einmaligen
Hauskollekte in sämtlichen evangelischen Haushaltungen der
Monarchie mit Ausnahme der Provinzen Posen, West⸗ und
Ostpreußen bewilligt worden ist, hat der Herr Oberpräsident
der Rheinprovinz durch Erlaß vom 5. August v. Is. —
Nr. 18618 — dem Verein die Erlaubnis erteilt, diese
Hauskollekte in der Rheinprovinz im Jahre 1906 abhalten
zu lassen. Die Einsammlung der Kollektengelder erfolgt
durch Organe der Kirchengemeinden bezw. der Synoden
sowie durch die Pfarrer Endemann zu Sampohl und
Matthies zu Neuzedlitz. Die Kollektanten müssen mit
volizeilich beglaubigten Legitimationen und paginierten
Sammelbüchern versehen sein. Den Sammelbüchern, in
welche die Eintragungen nur mit Tinte (Tintenstift) gemacht
werden dürfen, ist beglaubigte Abschrift des genehmigenden
Teiles des vorerwähnten Erlasses des Herrn Oberpräsidenten
vorzuheften; dieselben müssen vor Beginn der Sammlung
in jedem einzelnen Ort mit dem Stempel der zuständigen
Ortspolizeibehörde versehen werden.
Trier, den 20. Januar 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. Vo: von Hagen

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
3. Januar er. — IIb 6044 — dem Komitee für den Luxuspferdemarkt
 in Marienburg die Erlaubnis erteilt, in Ver—
bindung mit dem am 8. und 9. Mai d. Is. stattfindenden
Pferdemarkte eine öffentliche Verlosung von Pferden, Wagen
und anderen Gegenständen zu veranstalten und die Lose in
der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 150000 Lose zu je 1 Mark ausgegeben
werden und 2451 Gewinne im Gesamtwerte von 65 000 Mark
zur Ausspielung gelangen.
            
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