86.
Auf Straßen mit chaussierter Fahrbahn sind die ge
pflasterten Bürgersteige, Bankette und Rinnen nach Anleitung
der 88 1 bis 5 sauber zu reinigen und zu kehren; die chaus⸗
sierte Fahrbahn und die ungepflasterten Bankette sind da—
zegen bei anhaltend trockenem Wetter mit weichem Besen,
im übrigen mittels Schippe, Schaufel, Rechen oder Krätzer
»on allem Uprate zu befreien. Ein zu scharfes Kehren
haussierter Straßen mit harten oder stumpfen Besen, so
daß sich hien durch das Bindematerial zwischen dem Kleinschlag
soslöst, darf nicht stattfinden.
87.
Uebertretungen, vorstehender Vorschriften werden, inso—
weit nicht nach 8S 366 Nr. 10 des Strafgesetzbuches eine
höhere Strafe eintritt, mit Geldstrafen bis 9 M., im Un—
vermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
88.
Gegenwärtige Verordnung tritt sofort nach erfolgter
Bekanntmachung in Kraft.
Quierschied, den 19. September 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Donv.
Bekanntmachung.
Die über das Gehöft des Hüttenarbeiters Jakob Matheis
in Quierschied wegen Backsteinblattern verhängte Sperre ist
aufgehoben.
Quierschied, den 12. September 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister
Dony.
Der unter dem Schweinebestande des Bergmanns Heinrich
Kneip zu Clarenthal ausgebrochene Flecktotlauf (Backstein—
blattern) ist zufolge Feststellung des Kreistierarztes erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind daher wieder auf—
gehoben worden.
Gersweiler, den 13. Sepiember 1906.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Schauß.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande de—
Hüttenarbeiters Johann Schwenk zu Völklingen ist erloschen
ind sind daher die angeordneten Sperrmaßregeln wieder
aufgehoben worden.
PVölklingen, den 14. September 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Kloos.
es sind daher die nötigen Vorsichtsmaßregeln angeordget
und ist über das Gehöft die Sperre verhängt.
Friedrichsthal, den 18. Zepiember 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Bei einem vererdeten Schweine des Gastwirtes Adam
Gerhard hierselbst ist Schweineseuche amtlich festgestellt
worden, ebenso war dasselbe mit Rotlauf behaftet.
Weitere Schweine waren nicht vorhanden. Der Kadaver
ist unschädlich beseitigt. die Stallung ist vorschriftsmäßig
desinfiziert und somit die Seuche als erloschen zu betrachten
Friedrichsthal, den 13. September 1906.
Die Polizeiverwaltung.
Forster.
Bekanntmachung.
Durch amtstierärztliche Untersuchung ist festgestellt, daß
inter dem Schweinebestande des Mitzgermeisters Wilhelm
Schneider zu Neudorf die Rotlaufseuche in Form der
Backsteinblattern aufgetreten ist. Ueber das Gehöft habe ich
deshalb die Sperre verhängt' und die erforderlichen Schutz
maßregeln angeordnet.
Püttlingen, den 15. September 1906.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister
Dr. Mattonet
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöft des Bergmannes
Johann Baldes zu Hühnerfetd, Grühlingstraße 404 ist
erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind auf—
gehoben.
Sulzbach, den 17. September 1906.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Louis Vopelius.
Kurfus über Weinuntersuchung und Weinbehandlung
in Geisenheim a. Rh.
In der Zeit vom 19. November bis 1. Dezember d. Is.
findet an der oenochemischen Versuchsstation der Könialichen
Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisen⸗
—XE
behandlung statt.
Der Kursus setzt sich aus Vorträgen und praktischen
Uebungen im Laboratorium zusammen Gelehrt wird die
hemische Untersuchung und Beurteilung der Weine unter
Zugarundel⸗gnng der gesetzlichen Bestimmungen, ferner die
dellerbehandlung der Weine (Schwefeln, Klären, Schönen,
Filtrieren, Pasteurisieren, rationelle Weinverbess⸗rung, Wein—
rankheiten und deren Beseitigung usw.
Nähere Auskunft hierüber erteilt der Vorstand der
yenochemischen Versuchsstation, Dr. C. von der Heide
n Geisenheim a. Rh.
Unter dem Schweinebestande des Steigers Guckeisen
u Mayyhach ist der Rotlauf (Backsteinblattern) ausgebrochen,