Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

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Amtliches Anzeigeblatt für

Vr. 29.

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Montag, den 24. September

1906.

Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.

Bekanntmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.

Ankauf von kaltblütigen Militär-Zugpferden.
Zum Ankauf von rund 60 volljährigen Zugpferden
kaltblütigen Schlages sollen in diesem Jahre in der
Rheinprovinz die nachbezeichneten öffentlichen Märkte
abgehalten werden:
28. September, 80 vorm., Saarburg, Reg.⸗Bez. Trier,
29. September, 80 vorm. Bitburg, Reg.«Bez. Trier,
1. Oktober, 80 vorm, Bergheim a. d Erft,
2. F 80 „Geilenkirchen,
3. 80 „ Fiischeln bei Crefeld.
Die Pferde sollen im Alter von 4 bis 6 Jahren
stehen, im allgemeinen 1,62 bis 1,68 m Stockmaß
haben und dürfen sich nicht in dürftigem Zustande
hefinden. Sie müssen geeignet sein, schwere Lasten zu
ziehen, trotzdem aber auf gebahnten Wegen im Zuge
längere Strecken traben können.
Die angekauften Pferde werden sofort abgenommen
und gegen Quittung bar bezahlt.
Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den Kauf rückgängig
machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kauf⸗
preises und der Unkosten zurückzunehmen, desgleichen
Pferde, die sich während der ersten 28 Tage nach dem
Tage der Einlieferung in das Depot usw. als Klop⸗
jengste erweisen und tragende Stuten. Die gesetz
mäßige Gewährsfrist wird für periodische Augenent—
zündung (innere Augenentzündung, Mondblindheit)
auf 28 Tage nach dem Tage der Einlieferung in das
Depot usw. verlängert, für Koppen (kKrippensetzen)
auf 10 Tage vom genannten Zeitpunkte ab verkürzt.
Verkäufer, die Pferde vorführen, die ihnen nicht eigen—
rümlich gehören, müssen sich gehörig ausweisen können.
Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde
zine neue, starke, rindlederne Trense mit glattem, starken
Gebiß (keine Knebeltrense) und eine neue Kopfhalfter
oon Leder oder Hanf mit zwei mindestens 2 Meter
angen Stricken unentgeltlich mit4xugeben.
Zur Feststellung der Abstammung der Pferde sind die
Deck- und Füllenscheine mitzubringen.
Auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife
der Pferde nicht übermäßig zu beschneiden und die
Schwanzrübe nicht zu verkürzen.
Vorstehende Ankaufsbedingungen gelten auch für nicht
öffentliche Märkte.
Berlin, den 12. Juli 1906.
Kriegsministerium.
Remonte⸗Inspektion.
gez.: v. Damnitz.

Der Landmesser Heinrich Fritzen, zuletzt in Bottrop,
welcher von der Königlichen Oberprüfungskommission für
Landmesser zu Berlin die Bestallung als Landmesser er—⸗
halten hat und als solcher gemäß 8 86 der Gewerbeordnung
schon von der Königlichen Generalkommission für die Pro—⸗
oinz Westfalen ꝛc. eidlich verpflichtet worden ist, hat sich in
Völklingen a. S. als Privat-Landmesser niedergelassen.
Trier, den 31. August 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

4

Der zum italienischen Generalkonsul in Cöln ernannte
Chevalier Guilio Amadeo Jona, dessen Amisbezirk u. a. die
—0
dvorf, Koblenz und Trier umfaßt, ist zufolge Erlasses des
Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom
16. August 1906 e in dieser Amtseigenschaft aner⸗
fannt und zur Ausübung konsularischer Funktionen zuge—
lassen worden.
Trier, den 3. September 1906.
Der Regierungs-Präsident.
—H. V.: von Hagen.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung im
Amtsblatt vom 28. Juli dss. Is. — J. A. 8767 — bringe
ch zur öffentlichen Kenntnis, daß der Herr Ober-Präsident
zer Rheinprovinz durch Erlaß vom 28. August dem Vor⸗
tand des Zweigvereins vom roten Kreuz in Saarburg in
Abänderung des Erlasses vom 21. v. Mts. — 16614 —
die Erlaubnis erteilt hat, zum Besten der inneren Einrich⸗
ung des daselbst zu erichtendenden Veteranen- und In⸗
»alidenheims nebst Waisenanstalt im Januar 1907 eine
zffentliche Ausspielung von beweglichen Gegenständen,
Tieren ꝛc. nach Maßgabe des nebst Änlage zurückfolgenden
Verlosungsplanes zu veranstalten und die Lose in den
Kreisen Saarburg, Trier und Merzig zu vertreiben.
Trier, den 4. September 1906.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Hagen

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