Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

11. Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen
sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so wird
zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vorge—
ichriebene längere altive Dienstzeit (Fiffer 8) aufgenommen.
Die Freiwilligen erhalten durch Vermittelung des Be—⸗
zirkkkommandos den Annahmeschein von der Unteroffizier⸗
chule, der sie zugeteilt sind.
Nach Erteilung des Annahmescheines tritt der Frei—
willige in die Klasse der vorläufig in die Heimat beurlaubten
Freiwilligen. Die Einberufung erfolgt von der Unteroffizier⸗
schule, die den Annahmeschein ausgestellt hat, durch Ver—
mittlung des Bezirkskommandos.
Die Eintrittsverpflichtung kann nur mit Genehmigung
der Inspektion der Infanterieschulen gelöst werden. Kosten
dürfen der Militärverwaltung hierdurch nicht entstehen.
Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine der
Unteroffizierschulen in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder
werden, soweit angängig, berücksichtigt.
12. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unter⸗
offizierschulen in Biebrich und Marienwerder findet im
Monat Olktober, in die Unteroffizierschule in Ettlingen im
Monat April statt.
Wer zu diesen Zeitpunkten nicht einberufen werden
kann, darf in freiwerdende Stellen der Unteroffizierschulen
in Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember. in
Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt,
daß dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt wird.
13. Unteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte
Führung oder durch zu geringe Leisiungen als nicht geeignet
für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unter—
offizierschulen entlassen.
.44. Enilassenen Unteroffizierschülern wird bei späterer
Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht die in der Unter—
offizierschule zugebrachte Dienstzeit grundsätzlich nicht in
Anrechnung gebracht (F 87,6 der Wehrordnung).
15. Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizierschule
rhalten bei guter Führung Unteroffizierschüler, die in die
Heimat beurlaubt werden, eine einmalige Reiseentschädigung;
auch haben die Unteroffizierschüler bei Veurlaubungen auf die
den Kavitulanten zustehenden Verqünstigungen Auspruch.

Obstverwertungskursus für Männer vom 13. bis 28.
August 1906,
Obstverwertungskursus für Frauen vom 27. August
bis 1. September 1906,
Hefekursus in der Zeit vom 5. -17. November 1906.
Analysenkursus in der Zeit vom 19. November bis
1. Dezember 1906.
Das Unterrichtshonorar beträgt:
für Kursus 2: für Preußen 20 Mark, für Nichtpreußen
(auch Lehrer) 30 Mark; Preußische Lehrer sind frei.
Personen, die lediglich am Nachkursus (Nr. 4) teil⸗
nehmen, zahlen 8 Mark, Nichtpreußen 12 Mark;
für Kursus 3: Preußen sind frei, Nichtpreußen zahlen 10
Mark, wenn sie nur am Nachkursus (Nr 5) teil⸗
nehmen, 5 Mark;
für Kursus 6 und 7: für Preußen 6 Mark, für Nichtpreußen
 9 Mark;
für Kursus 8 und 9: für Preußen 20 Mark, für Nicht—
preußen 250 Mark; außerdem für Reagentien 20
Mark, für Bedienung 1 Mark:
Kursus 1J ist frei.
Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse
2 bis 7 an die Direktion, bezüglich des Kursus 8 an den
Vorstand der pflanzenphysiologischen Versuchsstation und be—
züglich des Kursus 9 an den Vorstand der önochemischen
Versuchsstation. Wegen Zulassung zum Reblauskursus wend⸗
man sich an den zuständigen Hertn Oberpräsidenten.
Geisenheim, den 28. Dezember 1905.
Der Direktor,
Prof. Dr. Wortmann—

Saarbrücken, den 22. Januar 1906
Der Könialiche Landrat. Bötticher

Oefentucher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Am 29. Dezember 1905 bezw. am 3. Januar 1906 sind zu Bei—
sitzern des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken aus dem
sreiĩfe der Arbeiter gewählt bezw. wiedergewählt worden-Zur
 J. Kammer (Saarbrücken):
Hauer Johann Friedrich Meiser zu Dudweiler
Hauer Zeinrich Aatz zu Herrensohr,
Hafenschmied Michel Michels zu Malstatt-Burbach.
Beschwerden gegen die Rechtsgültigkeit der Wahl sind binnen einer
Ausschlußfrist von einem Monat nach der Wahl schriftlich bei dem
Zöniglichen Oberbergamte zu Bonn anzubringen.
Saarbrücken, den 15. Januar 1906.
Der oberbergamtliche Wahlkommifsar.
Eilgenfeldt, Bergrat.
Drucksachen aller Ari
liefert die
Gebr. Hofer'sche Buchdruckerei.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Die Spezialkarte des Stiftsforstes zu St. Arnual wird
oermißt. Eine Behörde oder Privatperson, welcher dieselbe
etwa leihweise überlassen worden ist. wird um gefl. alsbaldige
Rückgabe gebeten.
Saarbrücken, den 17. Januar 1906.
Der Gemeinde⸗Oberfoͤrster,
Schneider.

Im Jahre 1906 finden an der Königl. Lehranstalt
für Wein⸗-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim
a. Rhein folgende Unterrichtskurse statt:
1. Deffentlicher Reblauskursus vom 22. — 24. Februar 1906,
2. Obstbaukursus in der Zeit vom 22. Februar bis 14.
März 1906,
Baumwärterkursus in der Zeit vom 22. Februar bis
14. März 1906,
Zehtten .] Nachtursus vom 6.— 11. August 1006,
Kedaktion des nicht amtlichen Teils. Drucs und Verlag von Gebruder Bofer in Saarbrüden

* —
XX
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