Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die zur Straße gehörigen oder nach Maßgabe der
Straßenfluchtlinien in die Straßen fallenden Grund—
tücksflächen müssen freigelegt und der Gemeinde über—
»ignet sein.
Der Straßendamm muß vollständig in die vorge—
ichriebene Höhenlage gebracht und mindestens chaussee—
mäßig befestigt, d. h. mit einer Steinbahn versehen
sein, deren Stärke in ubgewalztem Zustande mindestens
30 m beträgt, wovon 0,20 m auf die aus gutem
Steinmaterial unstgerecht herzustellende Packlage ent—
iallen, während die übrige 0,10 m starke Schicht
aus Hartsteinkleinschlag von 4 bis 5 cm Korngröße
zestehen muß, welche mit einer 2 em starken Sand—
chicht abzudecken ist; auch muß dieselbe mit ge—
oflasterten oder steinernen Abflußrinnen oder einer
anterirdischen Entwässerung versehen sein.
An beiden Seiten der Straße müssen erhöhte und be—
iestigte Bürgersteige angebracht sein, die entweder mit
bartsteinpflaster, Zementbeton oder in ähnlicher Aus—
führung angemessen zu befestigen sind.
Die Straße muß ortsübliche Beleuchtung besitzen.
85.

2.

J

Alle vorstehenden Bestimmungen sind auch für den Aus⸗
hau bereits vorhandener öffentlicher Wege und Umwandlung
olcher in Orisstraßen maßgebend.
86.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei⸗Verordnung, die
sofort nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft tritt und Zu⸗
viderhandlungen gegen das im 8 1 des Ortsstatuts ꝛc. ent⸗
haltene Bauverbot werden mit Geldstrafe bis zu 80 Mk.
der entsprechender Haft bestraft, in welche sowohl der Bau—
herr, als auch die von ihm mit der Ausführung Beauf⸗
ragten, jeder für sich, verfallen.
Ludweiler, den 8. Februar 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
W. Poller.

l. D. 1705.
Benehmigt hinsichtlich des Strafmaßes.
Trier, den 21. Juni 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Bekanntmachung.
Zwei im Schlachthause zu Dudweiler geschlachtete
Schweine, 1. von Bergmann Hemrich Hartmann zu
Dudweiler, Hofweg 80 und 2. von Schlafhausmeister
Reuter zu; Dudwerler, Ostbahn 10 waren mit Rotlauf in
der Form der „Backsteinblattern“ behaftet.
Ueber das Gehöft von Hartmann und Reuter ist des⸗
halb die Sperre verhängt.
Dudweiler, den 16. Juli 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.

Bekanntmachung.
Während der Herbstübungen der 34. Division ist zur
Anfuhr der Verpflegungs- und Biwaksbedürfnisse Vorspann
in erheblichem Umfange erforderlich, welcher ermietet werden
soll. Fuhrwerksbesitzer, die sich zur Stellung von Vorspann
bereit finden, wollen sich schon jetzt bei den Bürgermeistern
mnelden, woselbst die Bedingungen eingesehen und Angebote
abgegeben werden können.
Als Preisgrenze gelten innerhalb eines Tages, welcher
von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet wird:
a) für ein einspänniges Fuhrwerk:
bei einer Benutzungsdauer bis zu 6 Stunden 4 Mk. 50 Pfg.
un 12 n 9 —
über 12 „13 ,50—
b) für ein zweispänniges Fuhrwerk:
bei einer Venutzungsdauer bis zu 6 Stunden.. 7Mk.
„ 12, . .14,
über 12113 213
Daneben wird Ersatz für besondere Verluste an Wagen,
Zugtieren usw. gewährt. Die Fahrt vom Wohn- zum Ge—
stellunggort und vom Entlassunas- zum Wohnorte nebst
Fütterungspause wird der Leistung hinzugerechnet.
Metz, den 10. Juli 1906.
Intendantur der 34. Division.

Saarbrücken, den 28. Juli 1906.
Der Königliche Landrat, Bötticher

Oeffenmcher
enncher Anzeiger.

Bekanntmachung.

Der Metzgermeister Johann Jungfleisch in Brebach beab—
ichtigt auf seinem daselbst belegenen Grundstück Flur 6 Parzelle 58 ein
J
Schlachtbaus

zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 17 der Reichs-Gewerbe—
»rdnung und der Ziffern 18 bis 21 der Ausführungsanweisung vom
b. Mai 1904 zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Etwaige Einwendungen sind innerhalb 14 Tagen schriftlich in zwei—
acher Ausfertigung oder zu Protofkoll bei dem Unterzeichneten anzubringen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage der Ver—
ͤffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt. Nach Ablauf der
Linspruchsfrist können Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, nicht mehr erhoben werden.
Zeichnungen und Beschreibnngen liegen während der Dienststunden
uuf dem Bürgermeisteramte zu Brebach zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf
Donnerstag, den 16. August 1906, vormittags 11 Uhr
in meiner Amtsstube anberaumt.
Ich bemerke noch ausdrücklich, daß im Falle des Ausbleibens des
Unternehmers oder der Widersprechenden gleichwohl die Einsprüche er—
zrtert werden.
Brebach, den 14. Juli 1906.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Becker.

edaktion des nicht⸗ amtlichen Teils. Druck und Verlaa von BGebrüd er Hofer in Saarbrucken.
            
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