Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Einziger Paragraph
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Fried—⸗
hofs- und Begräbnisordnung für den Friedhof der Gemeinde
Lauterbach vom heutigen Tage werden mit Geldstrafen bis
zu 9 Mark, im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger
Haft geahndet.
Ludweiler, den 8. Dezember 1905.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
W. Poller.

Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen
Telegraphenlinie von Püttlingen nach Ritterstraße liegt bei
dem Postamt in Püttlingen (Bez. Trier) aus.
Trier, den 26. Mai 1906.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
J. V.: Fuhrmann.

Bekanntmachung.

l. C. 1927.

Die Saarbrücker Gußstahlwerke, Aktien-Gesellschaft, hier,
zeabsichtigen auf dem Fabrikterrain Flur 24, Nr 726/94
a) die vorhandene Gießerei⸗ Haupthalle um 27 Meter und
die vorhandene Seitenhalle um 18 Meter zu verlängern,
b) die vorhandene Ueberdachung der Generatoren-⸗
Anlage zu vergrößern.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht
mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher
Natur binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung
»der zu Protokoll (gimmer 1 des Rathauses) anzubringen.
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Aufang nach Ablauf des—
enigen Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende
Nummer des Regierungsamtsblattes zu Trier ausgegeben wird, können
Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreihungen des Projektes liegen bis zum
Ablauf der Beschwerdefrist im Zimmer 1 des Rathauses zur Einsicht
offen.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird hiermit Termin auf
Samstag, den 23. Juni 1906, vormittags 10 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt, mit dem Hinzufügen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden gleich—
wohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird
Malstatt⸗Burbach, den 27. Mai 1906.
Der Bürgermeister,
SChMOOIx.

Zum Randbericht vom 12. d. Mts. J.Nr. 4110

Die Anlage eines neuen Friedhofes für die Gemeinde
Lauterbach auf Flur 3 Nr. 322/12 und 328/12 des Bannes
dieser Gemeinde, sowie der Erlaß der Friedhoss- und Be—
gräbnisordnung und der Polizeiverordnung nach Maßgabe
des Entwurfs vom 8. Dezember v. Is. wird hierdurch ge—
nehmigt.
Trier, den 22. April 1906.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Vorstehende Friedhofs- und Begräbnisordnung wird
hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Ludweiler, den 17. Mai 1906.
Der Bürgermeister.
Poller

Saarbrücken, den 5. Juni 1906.
Der Königliche Landrat, Bötticher.

Deffentlicher Anzeiger.

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J— —J1868B
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Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen
Telegraphenlinie an den Gemeindewegen von Wahlschied nach
Kutzhof und von Kutzhof nach Lummerschied liegt bei dem
Postamt in Heusweiler aus.
Trier, den 25. Mai 1906.
Kaiserliche Ober Postdirektion.
J. V.: Fuhrmann.

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Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen
Telegraphenlinie von der Provinzialstraße zwischen Guichen—
hach und Riegelsberg bis nach Buchenschachen liegt bei dem
Postamt in St. Johann (Saar) aus.
Trier, den 26. Mai 1906.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
J. V.: Fuhrmann.
Redaktion des nicht⸗amtlichen Teils. Druck und Verlaa von Seb rüder Gof er in Saarbrücken.

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