Erscherru
eden Montag.
Abonnements⸗
preis:
aͤhrlich 2 Mark,
mswarts bei den
Postanstalten
2550 Mark.
Saarbrücker
Inser lond
gebühren:
die 4 gespaltene
Vetitzeile
ober
deren Raum
* 10 Pfennig
den Kreis Saarbrücken. — —
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
—XD
Montag, den 1. Mai
IMO.
der auf den 8. Mai d. Is., NRNie Uhr vormittags,
angesetzte öffentliche Markt zum Ankauf voll⸗
jähriger kaltblütiger Zugpferde nicht in Trier,
sondern zu derselben Zeit in Saarburg (Reg.⸗
Bez. Trier) abgehalten werden.
Trier, den 12. April 1905.
Der Regierungs-Präsident,
Bake.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden. —
Remonte⸗Ankauf für 1905.
1. Zum Ankauf von annährend 20 schweren Zugpferden
daltblütigen Schlages im Alter von vier bis fünf
Jahren sollen in diesem Frühjahre im
Regierungsbezirke Trier
die nachbezeichneten öffentlichen Märkte abgehbalten
werden:
8. Mai, 92 Uhr vormittags, Trier,
9. 10, F Bitburg.
2. Die Pferde müssen geeignet sein, schwere Lasten zu
ziehen und auf gebahnten Wegen längere Strecken im
schweren Zuge zu traben.
Die angekauften Pferde werden sofort abgenommen
and gegen Quittung bar bezahlt.
Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den Kauf rückgängig
nachen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des
Zaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, des⸗
gleichen Pferde, die sich während der ersten 28 Tage
iach dem Tage der Einlieferung in das Depot als
Klophengste erweisen. Die geseßmäßige Gewährsfrist
wird für periodische Augenentzündung (innere Augen⸗
entzündung. Mondblindheit) auf 28 Tage nach dem
Tage der Einlieferung in das Depot verlängert, für
Koppen (Krippensetzen) auf 10 Tage vom aenannten
Zeitpunkte ab verkürzt.
Verkäufer, die Pferde vorführen, die ihnen nicht
aigentumlich gehören, müssen sich gehörig ausweisen
önnen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde
eine neue, starke, rindlederne Trense mit starkem
Bebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf
mit 2 mindestens 2 Meter langen Stricken unentgeltlich
nitzugeben.
Zur Feststellung der Abstammung der Pferde sind die
Deck- und Füllenscheine mitzubringen.
Auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife
der Pferde nicht übermäßig zu beschneiden und die
Schwanzrübe nicht zu verkürzen.
Vorstehende Ankaufsbedingungen gelten auch für nicht
oͤffentliche Märkte.
Berlin, den 8. Februar 1905.
Kriegsministerium.
Remonte⸗-Inspektion.
qez. v. Damnik.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Iräsidenten.
3
Durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom
18. März d. Is. ist dem Verein zur Förderung der
Pferde- und Viehzucht in den Harzlandschaften zu Quedlin⸗
burg die Erlaubnis erteilt worden, in diesem Jahre wieder⸗
um eine öffentliche Verlosung von Pferden, Wagen, Fahr⸗
rädern, Silber⸗, Wirischaftsgegenständen usw. zu veranstalten
und die Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 50000 Lose zu je 1Mk. ausgegeben werden
und 1500 Gewinne im Gesamtwerte von 23000 Mk. zur
Ausspielung gelangen.
Trier, den 5. April 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Der Stadtgemeinde St. Johann a /S. ist die Aufhebung
der bisherigen Dienstagsschlachtviehmärkte gestattet worden
Trier, den 14. April 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Wirtes Ranft,
St. Johann, Mainzer⸗Straße Nr. 241, ist die Schweine—
euche amtlich festgestellt worden. Ueber das Gehöft ist die
Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 13. April 1905.
Königliche Polizei-Direktion.
IJ. A.:
Frnst. kom. Polizei-Assessor.
Zufolge Erlasses des Kriegsministeriums
Remonte-Inspektion) vom 7. April d. Is. wird