der vorschriftsmäßig legitimierte Heinrich Vornholhz aus
Bielefeld beauftragt worden.
In den übrigen Gemeinden wird die Sammlung durch
zigene, von den Presbyterien legitimierte Organe abgehalten.
Trier, den 21. Dezember 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anzeige—
pflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
sowohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
Familienhäupter, Haus- und Gaftwirte ꝛc.) vielfach in sehr
nachlässiger, der oͤffentlichen Gesundheitspflege nachteiliger
Weise gehandhabt wird.
Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß: 1.
Cholera, 2. Typhus, 8. Pocken, 4. Aussatz, 5. Kopfgenickkrampf,
s. Kindbettfieber, 7. Milzbrand, Rotz, Wutkrankheit, 8.
Diphtheritis, 9. Masern, 10. Scharlach und Rötheln, 11.
Ruhr, zu den nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen
Verordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören.
Unterlassungen der vorgeschriebenen Anzeigen sollen un—
nachsichtlich durch Bestrafung geahndet werden.
Saarbrücken, den 24. März 1898.
Der Königliche Landrat,
Bake.
Dem Königlichen Förster Heck zu Forsthaus Weiher⸗
damm, welcher in die Stelle des verstorbenen Königlichen
Hegemeisters Jakoby getreten ist, ist die aushülfsweise
Mitwirkung bei der Ausübung der Jagdpolizei nach Maß—
Jjabe des Ministerialerlasses vom 24. Februar 1900, IIa 480,
für die Jagdbezirke Ludweiler und Lauterbach übertragen
worden.
Saarbrücken, den 83. Januar 1905.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Unter Bezugnahme auf die 88 119ff. des Gewerbe⸗
Unfallversicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
——
ais der beteiligten Betriebsunternehmer, daß der Abteilungs⸗
vorsteher Albert Kloppstech, mit seinem Amtswohnsitz
Schöneberg bei Berlin, Siegfriedstraße 8, als Rechnungs—
heamter für die das Reichsgebiet umfassende Straßen⸗ und
Kleinbahn⸗Berufsgenossenschaft angestellt worden ist.
Saarbrücken, den 6. Januar 1905.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Freiherr Quadt, Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Den Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. teile ich
zierdurch ergebenst mit. daß ich meine Wohnung nebsft
Bureau von hier, Rosenstraße 1, nach St. Johann,
Mozartstraße 22, verlegt habe.
St. Johann, den 3. Januar 1905.
Königl. Kreisschulinspektion II,
Mylius, Schulrat.
Nachdem die Eber des Eberhalters Johann Dincher
aus Auersmacher kreistierärztlich für schweineseucheverdächtig
erklärt sind, ist über das Gehöft des Dincher die Sperre
oerhängt.
Kleinblittersdorf, den 31. Dezember 1904.
Der Bürgermeister,
Weber.
Bekanntmachung.
Bei vier verendeten Schweinen des Beramanns Peter
Karrenbauer zu Wehrden, Hallerstraße 29, ist amtlich
die Schweineseuche festgestellt worden. Ich habe daher über
das betreffende Gehöft die Sperre verhängt.
Völklingen, den 29. Dezember 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Cloos.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bergmanns Jakob
Karrenbauer hierselbst, Püttlingerstraße 8, ist die Schweine—
seuche ausgebrochen und das betreffende Gehöft daher gesperr—
worden.
Völklingen, den 29. Dezember 1904.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister,
CIOoOos.
Saarbrücken, den 9. Jannar 1905
Der Königliche Landrat Bötticher
Geftentncher Anzeiger.
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