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1. für die Verlängerung des Bauscheines oder der Bau—
genehmigung jedesmal ein Fünstel der Sätze des 81
unter Al bis 3 und B.
84.
Deffentlicher Anzeiger.
Baustellen-Verstei
dustellen-Bersteigerung
zu Püttlingen.
Die Zivilgemeinde Püttlingen läßt durch den unter
zeichneten Notar
am Sauistag, den 20. Mai 1905, nachmittags 4 Uhr.
in der Wohnung des Gastwirtes Jakob Baldes (Muͤnch—
ner Kind'l) zu Püttlingen 5 im Orte Pütitlingen an
der Pickardstraße gelegene Baustellen öffentlich meistbletend
auf Eigentum versteigern.
Völklingen, den 31. März 1905.
Der Kéönigliche Notar,
10 Henriceh.
Bebührenfrei sind:
Die Bauten des Preußischen Staates und des Deutschen
Reiches, erstere einschließlich derjenigen Bauten, bei denen
der Staat mit Patronatsbeiträgen, Gnadengeschenken oder
onstigen Beihilfen beteiligt ist.
85.
Die Gebühren sind in den Fällen des 531 und des 83
unter 1 bei Aushändigung des Rohbau- bezw. des Gebrauchsabnahmescheines,
in den Fällen des 853 unter 2 und 3 nach
der erfolgten besonderen Rohbau- oder Gebrauchsabnahme
und in dem Falle des 83 unter 4 bei Wiederaushändigung
des mit dem Verlängerungsvermerke versehenen Bauscheines
o»der der Baugenehmigung spätestens aber binnen 2 Wochen
nach erfolgter Benachrichtigung zu entrichten.
86.
Diese Gebührenordnung tritt sofort nach erfolgter Be—
kantmachung mit der Maßgabe in Kraft, daß die Bestim—
mungen des 81 auf diejenigen Bauten keine Anwendung
finden, für welche die Genehmigung spätestens am Tage der
Veröffentlichung der Gebührenordnung beantragt wird, ent—
scheidend ist dabei der Tag des Einganges des Baugenehmigungs⸗
gesuches bei der Baupolizeihörde. Dagegen unterliegen von
diesem Zeitpunkte ab auch die bereits vorher genehmigten
Bauten den Bestimmungen des 83.
Quierschied, den 7. Februar 1905.
Der Bürgermeister,
Dony.
M Eöõônigreich Baveru.) lL
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Unenthehrlich in der Wundhehandlung.
Das Wort Creo Iin ist als Warenzeichen gesetælieh
goschütæat und siad daher nur Originalpackungen im
liandet:
Flaschen zu 830 Pfg. (50 gr.), 50 Pfg. (100 gr.),
MKk. 1. - (250 er.) MKk. 1.50 (500 groj.
NK. 2.40 (T Niter) und
Blechkannen zu MK. 9. — (5 Liter) und MKk. 40.
(25 Liter)
andere, sowie sogenannte Esatzmittel weise man
stets zurũck, um sich vor Schaden zu bewabren.
Man verlange gratis und franko die Broschüren
„Creolin und die hAusliche Gesundheitspflege“ und
„Gesundes Vieh“ in Apotheken und Drogerien oder
dæekt von william Pearson, Hamhurg. 34
K. A. 770.
Genehmigt auf 2 Jahre zunächst.
Saarbrücken, den 6. April 1905.
Namens des Kreisausschusses.
Der Vorsitzende.
J. V.:
Freiherr Quadt, Regierungsassessor.
Versonal-Chronik.
Der Kreisschulinspektor Schulrat Dr. Berief zu
Aachen ist durch Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten mit der Ver—
waltung der durch die Versetzung des Regierungs⸗ und
Schulrats Bottermann zu Trier frei gewordenen Stelle
beauftragt worden.
Ernennungen: Aktuar Lennertz zum ständigen Büreau⸗
hilfssarbeiter beim Amtsgericht in Saarbrücken, Hilfsgerichtshziener
Lieblang zum ständigen Hilfsgerichtsdiener in
Saorbrücken.
Versetzungen: Landrichter Redlich von Saarbrücken
als Amtsrichter nach Trier, Gerichtsschreiber Kunz von
Merzig an das Landgericht in Saarbrücken.
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Redaktion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Nerlaa von Gebrüder Hofer in Saarbrücken
Saarbrücken, den 17. April 1905.
Der Köniagliche Landrat Bötticher.