Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Sonnabend, den 8. April, nachm. 3 Uhr, Jahreskl. 1899
u n 8. ni de 4142 ⸗ n 1900
Montag, „10. „ vorm.8,„ 1901
.10., 9, F 1902 - 04
„10. „111, Ersatz-Reserve,
Jahresklasse 1892 —- 95
Dienstag, „11., „8 Uhr Ersatz-Reserve,
Jahresklasse 1896 —99
.11., „10 Uhr Ersatz-Reserve,
Jahresklasse 1900 -04.
Ortschaft: Stadt St. Johann und Stadtteil Jägersfreude.
Sulzbach, auf dem Marktplatz.
Mitwoch, den 12. April, vorm. 9 Uhr, Jahreskl. 1892 -99
.12., „I1OI, 1900 - 04
und Ersatz⸗Reserve.
Sämtliche Kontrollpflichtigen der Bürgermeisterei Sulzbach.
kaarbrücken, auf dem Neumarkt.
Donnerst., den 13. April, vorm. 8 Uhr, Jahreskl. 1892 -93
13. —, 1894 - 95
1896 - 97
1898 -99
1900 - 01
, 1902-04
„nachm. 38, Ersatz⸗Reserve,
Jahresklasse 1892 -97
41/3 Uhr Ersatz-Reserve,
Jahresklasse 1898 —- 1904.
Ortschaften: Stadt Saarbrücken und St. Arnual.
Brebach, am Bahnhof.
Montag, den 17. April, vorm. 81 Uhr, Jahreskl. 1892 —94
17. 10 —— 865- 66
17. „ nachm. 3 F — 1897 -99
u 17., u — — n 1900 - 04
Dienstag, den 18. April, vorm. 10 Uhr Ersatz⸗Reserve.
Ortschaften: Brebach, Bischmisheim, Bliesransbach,
Fechingen, Rentrich, Scheidt, Neuscheidt, Goffontaine,
Scheidterberg, Güdingen und Bübingen.
Friedrichsthal, im Garten der Wirtschaft Joseph Thiel.
Donnerstag, den 20. April, vorm. 9 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen der Bürgermeisterei Fried⸗
richsthal.
Dudweiler, anf dem Marktplatz.
Donnerstag, den 20. April, nachm. 3 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen der Bürgermeisterei Dud⸗
weiler.
Völklingen, in der Wirtschaft zur Turnhalle.
Sonnabend, den 22. April, vorm. 9 Uhr, Jahreskl. 1892 - 94
n 22. u u 11 u u 1895 - 97
„22. „nachm.2 , „1898 -1900
Dienstag, , 25. , vorm.9, 1901 -04
. 25. 11 Ersatz⸗Reserve,
Jahresklasse 1892 -98
Mittwoch, 26. „ 881a Uhr, Ersatz-Reserve,
Jahresklasse 18899 — 1904.
Ortschaften: Völklingen, Fürstenhausen, Geislautern.
Wehrden.
Püttlingen, im Schloßgarten.
Dienstag, den 25. April, nachm. 213 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen.
Ortschaften: Püttlingen und Ritterstraße.
Altenkessel, vor der Wirtschaft Peter.
Mittwoch, den 26. April, vorm. 10* Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen.

*

Ortschaften: Altenkessel, Louisenthalerhütte, Neudorf
Obervölklingen und Rockershausen.
Quierschied, vor der Wirtschaft Bost.
Donnerstag, den 27. April, vorm. 9 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaft Quierschied
Heusweiler, auf dem Schulplatz.
Freitag, den 28. April, vorm. 10 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen.
Ortschaften: Heusweiler, Berschweiler, Bietschied, Kurhof,
Dilsburg, Eiweiler, Hellenhausen, Nieder- uͤnd
Obersalbach, Hirtel, Holz, Kirschof, Kutzhof,
Lummerschied, Numborn, Wahlschied, Rittershof.
Riegelsberg, im Volzschen Saale.
Freitag, den 28. April, vorm. 1193 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen.
Ortschaften: Riegelsberg, Hirberg, Pflugscheidt, Buchen⸗
schachen, Engelfangen, Etzenhofen, Guichenbach
Herschenbach, Hilschbach, Cölln, Rittenhofen, Seller
bach, Ueberhofen, Walpershofen.
seleinblittersdorf, in der Nähe der Kirche.
Sonnabend, den 29. April, nachm. 114 Uhr.
Sämtliche Kontrollpflichtigen der Bürgermeisterei Klein—
blittersdorf.

Militärpaß und Führungszeugnis sind mit
zur Stelle zu bringen.
Das Mitbringen von Stöcken und Schirmen zur Kontroll—
versammlung ist verboten.
Kann wegen Kürze der Zeit eine Befreiung vor der
Kontrollversammlung nicht nachgesucht werden, so ist zur
Eutschuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe
bescheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde nach
dem Kontrollplatz zu schicken.
Wer ohne Entschuldigung fehlt oder zu spät
fommt, wird mit Arrest bestraft.
Den Herren Offizieren steht es frei, sich im Bezirk nach
Belieben an einer Kontrollversammlung zu beteiligen.
St. Johann, den 15. März 1905.
Königliches Bezirkskommando.
Reinhardt,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur
des Landwehrbezirks St. Johann

Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirkskommandos werden die Herren Buͤrger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Frühjahrs—
Kontrollversammlungen in den einzelnen Gemeinden in orts⸗
üblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen, sich auf
den Kontrollplätzen ihres Dienstbezirks zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung puünktlich ein—
zufinden. Auf jedem Kontrollplatze müssen mindestens zwei
Gendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zu
melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 21. März 19085.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Freiherr Quadt, Regierungs-Assessor
            
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