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bis 5 Zentimeter Korngröße bestehen muß, welche
mit einer 2 Zentimeter starken Sandschicht abzu⸗
decken ist;
daß die Bürgersteige mit Hartsteinpflaster, Zementbeton
oder in ähnücher Ausführung angemessen befestigt sind.
g 8.
Alle vorstehenden Bestimmungen sind auch für den
Ausbau bereits vorhandener öffentlicher Wege und Um—
vandlung solcher in Ortsstraßen maßgebend.
86.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung, die
sofort nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft tritt, und
Zuwiderhandlungen gegen das im 81 des Ortsstatuts ꝛc.
ithaltene Bauverbot, werden mit Geldstrafen bis 30 Mark
odet entsprechender Haft bestraft, in welche sowohl der Bau⸗
herr, als auch die von ihm mit der Ausführung Beauf—
ragten, jeder für sich verfallen.
Kleinblittersdorf, den 19. Januar 1905.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Weber.
Mit vorstehender Polizei-Verordnung hat sich der Ge—
meinderat von Kleinblittersdorf durch Beschluß vom 19. d.
Mtis. einverstanden erklärt.
Kleinblittersdorf, den 23. Januar 19065.
Der Bürgermeister,
Weher
Der Herr Regierungs-Präsident hat mit Verfügung
bom 10. Februar 1905, J. B. 1828, zu vorstehender Polizei⸗
Berordnung seine Genehmigung erteilt.
Kleinblittersdorf, den 11. März 1905.
Der Bürgermeister,
Weber.
Bekanntmachung.
Die wegen dringenden Verdachts des Ausbruchs der
Maul- und Klauenseuche über das Gehöft der Witwe Michel
Rnopp zu Rockershausen verhängte Sperre ist aufgehoben.
Püttlingen, den 6. März 1905.
Der c. Bürgermeister,
Dr. Mattonet.
Bekanntmachung.
Nachdem der Ausbruch der Schweineseuche in dem
Behöfte der Witwe Wilhelm Kausch zu Scheidt amtlich
jestgestellt worden ist, wird über das Gehöft die Sperre
derhängt.
Brebach, den 18. März 1905.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Becker
Personal⸗-Chronik.
Der bisherige Büreauhülfsarbeiter Peter Korn zu
Trier ist zum Regierungs-Sekretär bei der Königlichen
Regierung daselbst ernannt worden.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vakanz tritt ein: wann.? wo?
bei welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
75) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 2) 1. April 1905, Saarbrücken, Hauptsteueramt,
3) Amtsdiener, 4) Elementarschulbildung und körperliche
Rüstigkeit, 3) —, 6) auf 4 wöchige Kuͤndigung, 7) —
8) 900 Me. Gehalt jaͤhrlich und 180 Mk. Wohnungsgeld⸗
zuͤschuß und 60 Mk. Dienstbekleidungszuschuß, 9) steigt in
7 je 8jährigen Dienstalterszulagen auf 1200 Mtk. 10) Be—
werbungen zivilverforgungsberechtigter Personen sind an die
Königliche Vrovinzialsteuerdirektion Köln zu richten.
Saarbrücken, den 20. März 1905.
Der Könialiche Landrat Bötticher
Oeffentncher Anzeiger.
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