Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sich der Prüfung zwecks Aufnahme in die Kgl. Präparandenanstalten
 in Simmern, Sinzig, Bergneustadt oder Merzig
unterziehen wollen, auf die Bekanntmachung des Königlichen
Provinzial⸗Schulkollegiums aufmerksam zu machen, welche
in einer der nächsten Nummern des Amtsblattes veröffent⸗
licht werden wird.
St. Johann, den 18. Dezember 1905.
Königliche Kreisschulinspektion II.
Ewald, Schulrat. Mylius, Schulraft.

Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Postschaffners Ludwig Herkel zu Völklingen ist erloschen
und sind daher die angeordneten Sperrmaßregeln wieber
aufgehoben worden.
Völklingen, den 19. Dezember 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
J. A.: Der Beigeordnete Jost.

Sagarbrücken, den 27. Dezember 1905.
Der Königliche Landrat, Bölticher.

DHDeffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Für die gemäß 8 8 der Anordnungen über die Verfassung und Tätigkeit des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken ausscheidenden
Beisitzer aus den Arbeitern ist eine Neuwahl' vorzunehmen. Zu dieser Wahl wird Termin auf
Freitag, den 29. Dezember 1905
anberaumt. Die einzelnen Steiger- bezw. Betriebsabteilungen wählen an den hierunter bezeichneten Wahlorten, woselbst vom 12. bis einschl.
19. Dezember 1905 die Wählerlisten offen liegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit sind bis einschl. 21. Dezember 1906
unter Vorlegung des Knappsfchaftsbuches bei dem Obersteiger Betriebsführer) anzumelden.
III. Kammer (Sulzbach).

Als Beisitzer scheiden aus:

Wahlbezirk

.

Berginspektion
zu Sulzbach
wählt 1 Beisitzer.

2. Berginspektion IX
zu Friedrichsthal
wählt 1 Beisitzer

8. Berginspektion X
zu Göttelborn
wti t Mftʒcer

J.

Wahlbezirk Sulzbach: Nikolaus Treib zu Altenwald
Wahlbezirk Friedrichsthal: Peter Henz zu Piesbach
Wahlbezirk Göttelborn: Nikolaus Kuhn zu Humes

IIJ

Wahlort

Wahlberechtigte Steiger⸗ bezw.
Betriebsabteilungen

Zechensaal beim
Venitzschachte.
Zechensaal bei den
Eisenbahnschächten.
Zechensaal am
Gruͤhlingsstollen.
Zechensaal auf Grube
Maybach.
Großer Zechensaal der Grube
Göttelborn.
Verleseraum der Grube
Dilsbura.

Belegschaft der Grube Sulzbach

Belegschaft der Grube Altenwald.
Belegschaft der Grube Friedrichsthal.

Belegschaft der Grube Mayhbach.

Belegschaft der Grube Göttelborn.
Belegschaft der Grube dilsburg

Wahlzeit

2 bis 4 Uhr.

2 bis 4 Uhr.
2 bis 4 Uhr.
2 bis 4 Uhr.

2 bis 3 Ubr

Abis 3 Uhr

3.
Auszug aus den Auordnungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe über die Verfassung und Tätigkeit
des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken vom 17. Mai 1902.
8 6. Zum Mitgliede des Berggewerbegerichts soll nur berufen werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl voran⸗
gegangenen Jahre für sich oder seine Famme Armenunterstützung nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat.
Desgleichen sollen zu Mitgliedern des Berggewerbegerichts nicht berufen werden Personen. welche wegen geistiger oder körverlicher
Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind.
Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind Gerichtsverfassungsgesetz 88 31, 32), können nicht berufen werden.
8 9d. Zur Teilnahme an den Wahlen sind nur berechtigt sosche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und im Bezirke
des Berggewerbegerichts Wohnuͤng oder Beschäftigung haben.
Die im 86 Abs.3 dieser Anordnungen bezeichneten Personen sind nicht wahlberechtigt. 57
318. Die Arbeiter haben ihr Wahlrechtin demjenigen Wahlbezirke auszuüben, in dveichem sie zur Zeit der Vornahme der Wahl
in Arbeit siehen. Die von ihnen zu wählenden Beisitzer müssen der Belegschaft des betreffenden Wahlbezirkes angehören.
317. Personen, welche in die Wahlliste nicht eingetragen sind, sind von der Wahl auszuschließen.
8118. Das Wahlrecht ist nur in Person und durch Stimmzettel auszuüben, welche handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung
herzustellen sind und nicht mehr Namen enthalten sollen, als Beisitzer in der betreffenden Wahlhandlung zu wählen sind. 48
Saarbrücken, den 6. Dezember 1905. Der oberbergamtliche Wahlkommissar:
Dr. Eichhorst, Bergrat.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils. Drug und Verlag von Gebrüder Sofer in Scarbrüden
            
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