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Bekanntmachungen anderer Behörden.
In Gemäßheit der Verfügung Königl. Regierung vom
2. d. Mis (II. 14978) ersuchen wir die Herren Ortsschul⸗
inspektoren, uns bis zum 23. d. Mts. anzuzeigen, wie groß
die Anzahl der Revisionen der über 2 Kmeeatfernten Schulen
im Rechnungsjahre 1905 gewesen ist. Gleichzeitig wollen
sie die Entfernung des Schulortes von ihrem Wohnorte
genau in km angeben.
Mit der Verwaltung der Ortsschul-Aufsicht betraute
hauptamtliche Rektoren oder Hauptlehrer, welche
mit erweiterten Befugnissen ausgestattet worden sind, kommen
nicht in Betracht. Ihr Bericht ist darum nicht erforderlich.
St. Johann, den 12. Dezember 1905.
Königl. Kreisschulinspektion J. u. II.
Ewald, Schulrat. Mylius, Schulrat.
Zerstner, hier, Liebergallshaus 9, ist erloschen. Das an
Backsteinblattern erkrankt gewesene Schwein des Bauunternehmers
Wilhelm Reinhard zu Sulzbach, Paulstraße 1b
ist wieder gesund. Die Gemeinde ist somit seuchenfrei. Die
angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben.
Sulzbach, den 11. Dezember 1905.
Der Bürgermeister,
Woytt.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte der Witwe Nikolaus
Jensen zu Ottenhausen ist erloschen; die angeordneten
—A
Gersweiler, den 13. Dezember 1905.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Bekanntmachung.
Die Prüfung der Zöglinge, welche in die Königliche
Präparanden-Anstalt in Merzig im Jahre 1906 einzutreten
wünschen, wird in Merzig vom 26. bis 29. Marz statifinden.
Bei dieser Prüfung wird ermittelt, ob die angemeldeten
Knaben die Volksschule mit Erfolg duschgemacht haven und
diejenige Bildung besitzen, welche sie befähigt, an dem Unter⸗
richte der Präparanden-Anstalt mit Erfolg teilzunehmen.
Die Aufzunehmenden haben vorzulegen:
1. den Geburtsschein;
2. den Wiederimpfschein;
3. ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem zur
Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arzte;
ein Schulzeugnis über Art und Erfolg des zuletzt
empfangenen Schulunterrichtes, gegebenenfalls Schul—
entlassungszeugnis;
wenn seit dem Abgange von der Schule eine Zeit von
mehreren Monaten verflossen ist, ein Führungszeugnis
von der Polizeibehörde und dem Schulinspektor des
Wohnortes;
die Erklärung des Vaters oder dessen gesetzlichen Ver—
treters, daß er die Mittel zum Unterhalte des Be—
werbers während der Dauer der Ausbildung gewähren
werde mit der Bescheinigung der Ortsbehörde, daß er
über die dazu nötigen Mittel verfügt. Au⸗ —
Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre. Aufgenommen
werden nur solche Bewerber, welche spätestens innerhalb der Bekanntmachung.
ersten sechs Monate nach dem Aufnahmetermine das vier— Zur Abschätzung der zum Bahnbau Saarbrücken-Bous auf dem
zehnte Lebensjahr vollenden. Sie haben sich vier Banne der Gemeinde Wehrden beanspruchten Grundstücke habe ich Ver⸗
Wochen vor der Prüfung bei dem Vorsteher der Anstalt zu handlung auf
melden. Freitag, den 29. Dezember d. Is. nachmittags 21, Uhr
Die Vollständigkeit der einzureichenden Papiere ist zur an Ort und Stelle anberaumt.
Zulassung unerläßlich. Ueber die Zalossang zur Aufnahme— Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
prüfung wird den Bewerbern eine Mitteilung von dem herduro uner dr Irwacpune edze z e
rer zugehen Eine vorherige personliche Vor⸗ *8 I miv Hinterlegung ——8 Entschädigung
ellung des Prüflings ist weder nötig noch erwünscht. ür Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht gefordert werden.
Merzig, den 7. Dezember 1905. Soweit die Sachverständigen im Rand wendn cr pin
23 28 i i en Beteiligte
Der Königl. Präparandenanstalts-Vorsteher. eeeeenn ——— —
— damit sie Gelegenheit finden, sich über das Gutachten zu äußern
Bekanntmachung. Trier, den 11. Dezember 1905.
Die Schweineseuche in den Gehöften der Bergleute Der Enteignungs⸗Kommissar,
Michel Wegmann, hier, Feldstraße 186 und Friedrich van deo Loo, Regierungs⸗Rat.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils Druck und Berlaag von Gebrüder Hefer in Saarbrücken.
Bei einem verendeten Schweine des früheren Bergmannes
Friedrich Franz zu Krughütte ist die Schweineseuche fest
gestellt und daher über das betreffende Gehöft die Sperre
verhängt worden.
Gersweiler, den 80. November 1905.
Der Bürgermeister,
A. Maller.
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