Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

237

ODeffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Für die gemäß 8 8 der Anordnungen über die Verfassung und Tätigkeit des Berggewerbegerichtes zu Saarbrücken Ende 1905
ausscheidenden Beisitzer aus den Arbeitern ist Neuwahl vorzunehmen. Zu diesen Wahlen wird Termin
auf Freitag, den 29. Dezember 1905 für Berginspektion XIJ sowie hafenamt und Bergfaktorei,
auf Mittwoch, den 3. Januar 1906 für Berginspektion IV
anberaumt. Die einzelnen Steiger- bezw. Betriebsabteilungen wählen an den hierunter bezeichneten Wahlorten, woselbst vom 9. bis einschl.
16. Dezember d. Is. die Wohlerlisten offen liegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit sind bis einschl. 18. Dezember d. Is
unter Vorlegung des Knappschaftsbuches bei dem Obersteiger Getriebsführer) anzumelden.
Als Beisitzer scheiden aus:
1. Hauer Jakob Bierbrauer aus Sulzbach (Wahlbezirk Dudweiler),
2. Karl Lorenz aus Dudweiler (Wahlbezirk Fischbach),
3. Hafenarbeiter Michel Michels aus Malstatt (Wahlbezirk Hafen uͤnd Faktorei)
I. Rammer (Saarbruckem).

Wahlbezirk

Wahlort

Wahlberechtigte Steiger⸗ bezw.
Betriebsabteilungen

Wahlzeit

1. Berginspektion IV
(Dudweiler);
es ist Neuwahl vorzunehmen für
1 Beisitzer

Skalleyschächte:
Werlesehalle, südwestliche Ecke)

Steigerabteilungen 1 bis einschl. 8

12/2 bis 31/1 Uhr.

desgl.
nordwestliche Ecke)
desgl.
südöstliche Ecke)

Steigerabteilungen 9 bis einschl. 17.

desal.

Abteilungen 18 bis einschl. 27.
(Wettermänner, Grubenmaurer und
Arbeiter über Tage)
Sämtliche Arbeiter über und unter Tage.
Steigerabteilungen 1 bis einschl. 9.
Steigerabteilungen 10 bis einschl. 14.
Steigerabteilungen 1 bis einschl. 7,
Steigerabteilungen 8 bis einschl. 11.

desgl.

Jägersfreude
(Zechenhaus)
Camphausen
Verlesehalle)
CLamphausen
Maschinensteigerbureau)
Brefeld
Zechenhaus)
Brefeld
Maschinensteigerbureau)
Hafenamt zu Malstatt

desgl.

2. Berginspektion XI
Gdirischbachh;
es ist Neuwahl vorzunehmen für
1 Beisitzer

12/4 bis 31/. Uhr.

desgl.

desql.

desal.

3. Hafenamt
und Bergfaktorei;
es ist Neuwahl vorzunehmen für
WBeisitzer
Auszug aus den Anordnungen über die Verfassung und Tätigkeit des Berggewerbegerichtes zu Saarbrücken
vom 17. Mai 1002.
86. Zum Mitgliede des Berggewerbegerichtes soll nur berufen werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl
vorangegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armenunterstützung nicht empfangen oder die empfangene Armenunterftützung erstattet hat
und im Bezirke des Berggewerbegerichtes seit mindestens zwei Jahren wohnt oder bäschäftigt ist. 9
Desgleichen sollen zu Mitgliedern des Berggewerbegerichtes nicht berufen werden Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher
Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind.
Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind (Gerichtsverfassungsgesetz 88 31, 32), können nicht berufen werden.
8 9b, Zur Teilnahme an den Wahlen sind nur berechtigt solche Arbeiter, welche das 25. Lebensiahr vollendet und im
Bezirke des Berggewerbegerichtes Wohnung oder Beschäftigung haben.
Die im 86 Abs. 3 dieser Anordnungen bezeichneten Personen sind nicht wahlberechtigt.
z 183. Die von den Arbeitern zu wählenden Beisitzer müssen der Belegschaft des betrefsenden Wahlbezirks angehören.
Baarbrücken. den 1. Dezember 1905 Der oberbergamtliche Wahlkommissar:
EBERIISeBEFGOLdEt. Berarat

Hafenanlage, Wasserwerk und Bergfaktorei.

47

Bekanntmachung.

J Fuͤr die gemäß 8 8 der Anordnungen über die Verfassung und Tätigkeit des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken ausscheidenden
Beisitzer aus den Arbeitern ist eine Neuwahl vorzunehmen. Zu dieser Wahl wird Termin auf
Freitag, den 29. Dezember 1905
anberaumt. Die een Steiger-⸗ bezw. Betriebsabteilungen wählen an den hierunter bezeichneten Wahlorten, woselbst vom 12. bis einschl.
19. Dezember 1905 die Wählerlisten offen liegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit sind bis einichl. 21. Dezember 1905
unter Vorlegung des Knaposchaftsbhuches bei dem Obersteiger Belriebsführer) anzumelden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.