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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. —
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 49.
Montag, den 4. Dezember
1905.
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Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Nach Orten des General-Gouvernements Warschau
Russisch Polen) werden wieder Postsendungen jeder Art zur
Beförderung angenommen. Die Annahme von Postsendungen
nach ganz Rußland unterliegt nunmehr keinen Beschränkungen
mehr.
Berlin W. 66, den 17. November 1905.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
Kraetke.
Landbürgermeisterei Friedrichsthal im Kreise Saarbrücken
ernannt worden.
Trier, den 9. November 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. Vp: von Hagen.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der Bestimmungen der 88 138, 189 und
40 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses
inter Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 30. Oktober
1896, betreffend den Schut des in der Mosel bei dem Orte
Wolf verlegten Telegraphenkabels (Amtsblatt S. 465) für den
Umfang des Regierungsbezirkes Trier nachstehendes verordnet:
ern
Beim Durchfahren der gehörig gekennzeichneten Stellen
in der Mosel und Saar, welche zur Einlegung von Tele⸗
graphen- und anderen Kabeln benutzt sind, ist das Ankerwerfen
und Ankerschleppen verhoten
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden,
oweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine höhere Strafe
vorsehen, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk., im Unvermögens-⸗
alle mit entsprechender Haft bestraft.
Trier, den 17. November 1905.
Der Regierungs-Präsident,
Bake.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Die im Regierungs-Amtsblatte Jahrgang 1904 Nr. 24
AVD
und die Pflichten der Bezirksschornsteinfeger vom 1. Juni
1904 erhalten als zweiten Absatz des 8 4 folgenden Zusatz:
„Zur Zahlung der Kehrgebühren für die gewöhnlichen
Reinigungen sind die Hausbesitzer verpflichtet. Nur bei
außergewöhnlichen Reinigungen haben diejenigen Hausbewohner
die Kosten zu tragen, welche die unmittelbare Veranlassung
dazu gegeben haben. Jede Hebung von Gebühren von Seiten
sonstiger Personen, insbesondere der Gebühren für die
gewöhnlichen Reinigungen von Seiten der Mieter eines
Hauses, ist den Bezirksschornsteinfegern streng untersagt.“
Trier, den 18. November 1905.
Der Regierungs-Präsident,
Bake.
Im Anschluß an die Polizeiverordnung vom heutigen
Tage, betreffend das Verbot des Ankerwerfens und Anker⸗
schleppens in der Mosel und Saar an den zur Einlegung
von Telegraphen- und anderen Kabeln benutzten und gehörig
gekennzeichneten Stellen, bringe ich hiermit zur allgemeinen
Kenntnis, daß die Lage der Kabel wie folgt gekennzeichnet ist:
1. Die Lage der Reichstelegraphenkabel wird im hiesigen
Bezirk durch Pfähle gekennzeichnet, welche an dem
oberen Ende eine Tafel mit der weithin sichtbaren
Aufschrift „Telegraph“ tragen; an beiden Ufern ist je
ein solcher Pfahl in der Nähe der Landungspunkte der
dabellinie aufgestellt.
Das bei Mülheim a / M. in Stromkilometer 107, 450
liegende Kabel der Freiherr von Schorlemer'schen
Verwaltung für elektrische Licht und Kraftabgabe an
Einwohner der Gemeinde Mülheim ist am linken Mosel⸗
afer bei Lieser durch einen eisernen Mast, an welchem
eine Tafel mit der Aufschrift „Kabel“ befestigt ist,
bezeichnet.
Trier, den 17. November 1906.
Der Regierungs-Präsident,
Balke.
Da der 31. Dezember d. Is. auf einen Sonntag fällt,
wird hiermit für diesen Tag auf Grund der Ziffer 1364
der Ausführungs-Anweisung zur Reichsgewerbe-Ordnung
vom 1. Mai 1904 gemäß 8 1050 der Gewerbe-Ordnung
bestimmt, daß für den Papierhandel eine 9.stündige Be—
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lassig ift
Während der Zeit des vormittägigen Hauptgottesdienstes
darf eine Beschäftigung aber auch in dem genannien Handels⸗
gewerbe nicht stattfinden.
Trier, den 17. November 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Der Mechaniker Fritz Steuer in Friedrichsthal ist von
dem Herrn Oberpräsidenien der Rheinprovinz für eine fernere
gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zum Beigeordneten der