Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 48

Montag, den 27. November

Ansprache an die Bevölkerung
über die Bedeutung und Ausführung der Volkszählung
am 1. Dezember 1905.
Mit dem 1. Dezember d. Is. kehrt in Preußen wie im
ganzen Deutschen Reiche der Tag der Volkszählung wieder.
Die unbedingte Notwendigkeit regelmäßiger Aufnahmen
dieser Art ist allgemein anerkannt. Kein Volk vermag sie
zu entbehren, das sich über die Grundlagen seiner Größe
und Entwickelung, insbesondere über Zahl, Geschlecht, Alter,
Familienstand, Beruf, Religionsbekenntnis und sonstige per—
sönliche Eigenschaften seiner Angehörigen unterrichten will.
Die Ergebnisse der Volkszählung dienen aber bei uns nicht
nur der wissenschaftlichen Erforschung wichtiger Verhältnisse
des Volkslebens, sondern auch mancherlei praktischen Zwecken,
wie der Verteilung gemeinsamer Einkünfte und Lasten der
einzelnen Bundesstaaten, der Regelung der Münzprägung,
sowie der Ordnung vieler Verhältnisse, welche sich nach der
Volkszahl richten, wie z. B. die Zuständigkeit von Behörden
der allgemeinen Landesverwaltung, die Bildung von Stadt—
kreisen und Urwahlbezirken, die Wahl von Abgeordneten zu
den Kreis⸗ und Provinziallandtagen, die Gemeindewahlen usw.
Eine Aufnahme von dem Umfange der Volkszählung
ist nicht ohne erhebliche Mühe durchzuführen. Ein Blick
auf den Verlauf des Zählverfahrens zeigt aber sogleich, daß
der Bevölkerung selbst hieraus verhältnismäßig nur
wenig Arbeit erwächst.
In den Tagen vom 28. bis 80. November d. Is.
werden im ganzen Staate etwa eine Viertelmillion Zähler
bei den einzelnen Haushaltungen vorsprechen, um für jede
in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember d. Is.
voraussichtlich dort anwesende Person eine „Zählkarte A“
und für jede Haushaltung ein „Haushaltungsverzeichnis B“
zu überreichen. Als Umschlag für diese Papiere dient ein
„Zählbrief 0/D“, dem zugleich ein „Anleitung C“ zur Aus—
füllung der Zählkarten, sowie je eine Musterausfüllung auf⸗
gedruckt ist.
Die Haushaltungsvorstände, d. h. die Familienhäupter,
haben nur
a) die Zählpapiere in Empfang zu nehmen,
b) sie gemäß der Anleitung Causzufüllen oder durch ge⸗
eignete Vertreter ausfüllen zu lassen und
sie vom 1. Dezember d. Is. mitiags 12 Uhr an zur
Abholung durch den Zähler bereitzuhalten.
Die Fragen der Zählpapiere sind nicht zahlreich, durch⸗
weg einfach und völlig unverfänglich Niemals werden
die durch die Zählung gewonnenen Nachrichten
über einzelne Personen veröffentlicht oder für
andere als statistische, besonders auch nicht für
steuerliche Zwecke benugt.“ Die aus den Zaͤhlpapieren
gewonnenen Ergebnisse gehen in allgemeine Tabellen über.

in welchen der einzelne Mensch nicht mehr erkeanbar ist.
Die Zählpapiere selbst werden nach beendigter
Arbeit eingestampft; jedermann darf danach
sicher sein, daß die Angaben seiner Zählkarte
über Alter, Religion, Staatsangehörigkeit,
Militärverhältnis, Beruf und Erwerb, etwaige
Mängel und Gebrechen usw. nicht vor unbe—
rufene Augen kommen oder an die Oeffentlich—
keit gelangen.
Auf ein vertrauenvolles Entgegenkommen der Haus—
haltungsvorstände wie überhaupt der ganzen Bevölkerung,
auch hinsichtlich der nicht vom Staate, sondern von einzelnen
Bemeinden gestellten Fragen dürfen die Zähler hiernach wohl
aim so eher rechnen, als diese Männer ihre umfangreiche
ind mühevolle Arbeit fast sämtlich freiwillig übernommen
haben und dem Gemeinwesen dadurch wertvolle Dienste
eisten. Nachdem die zuständigen Behörden Anordnung ge—
roffen haben, daß den Beamten der verschiedenen Ver—
valtungen die für ihre rege Beteiligung am Zählgeschäfte
erforderlichen Diensterleichterungen zu gewähren sind, darf
erwartet werden, daß alle noch hinreichend rüstigen, dienstlich
ibkömmlichen Reichs- Staats- und Gemeindebeamten ein—
chließlich der an höheren, Mittel- oder Volksschulen angestellten
ind wegen Ausfallens des Unterrichts am Zähltage dienstfreien
dehrer einer Aufforderung der Gemeindebehörde, das Ehrenamt
eines Zählers zu übernehmen, bereitwilligst Folge leisten werden.
Das Gelingen der Aufnahme hängt wesent—
lich von dem Zusammenwirken der Zähler mit
den Haushaltungsvorständen ab. Diese werden des—
halb ersucht, den Zählern ihr Amt nach Möglichkeit zu er⸗
eichtern und ihnen unnütze Gänge oder Arbeiten zu ersparen.
Sie können dies tun durch richtige, deutliche Ausfüllung der
Zählpapiere, bereitwillige Auskunft über etwaige Lücken oder
Andeutlichkeiten in der Ausfüllung und durch die Sorge für
ichere und schnelle Empfangnahme der Zählpapiere sowie
deren Bereithaltung zur Wiederabholung — auch für den
Fall, daß der Haushaltungsvorstand selbst nicht zu Hause
sein sollte. Die Zähler genießen in der Ausübung ihrer
Pflichten den besonderen Schutz der Gesetze; es wird aber wohl
aum einer von ihnen diesen anzurufen brauchen, sondern alle
verden ohne weiteres die Rücksicht finden, die jeder für das
allgemeine Beste arbeitende Staatsbürger beanspruchen darf.
Das Königliche Statistische Landesamt wird das Seinige
tun, um den Urstoff der Aufnahme möglichst schnell auf⸗
zubereiten und ihn durch ausgiebige Veröffentlichungen für
die Gesetzgebung, Verwaltung, Wissenschaft und Volkswohl⸗
jahrt nutzbar zu machen.
Berlin, im November 1905.
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt.
Dr. Blenck, Präsident.

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