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Liste der für die weiteren Aufsichtsbezirke in dem Regierungsbezirke Trier bestellten Bezirkssachverständigen
zur Ueberwachung der Weinpflanzungen.
Weinbaubezirk
Nr.
pp
Aufsichtsbezirk
Name und Wohnort
des
Der Bezirk umfaßt
Nr.
Bezirkssachverständigen
Dem Oberleiter des Bezirks IV der staatlichen Reblausbekämpfungbarbeiren
— j. Zt. Landrat Brügmann in Saarburg — nunterstellt.
Weinbaufläche
14
*22
8 *
m58
—
— 2
— —
38
—A
—*
2
—
23
Saarbrücken
Saarbrücken
Bock, Küfer, Merzig
Die weinbautreibenden Gemeinden
des Kreises Saarbrücken
Trier, den 1. November 190
Der Regierungs-Präsident,
Bake.
Auf Anordnung des Herrn Ober-Präsidenten bringe
ich hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß als Erkennungszeichen
für Kraftfahrzeuge die weiteren Nummern
501 — 700 dem Regierungbezirk Posen,
3201 -æ3500, — Liegnitz,
3500 - 4000, Frankfurt a O.
überwiesen worden sind.
Trier, den 29. Oktober 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: v. Hagen.
und wurde daher über das betr. Gehöft die Sperre
verhängt.
Völklingen, den 11. November 1905.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
J. A.:
Der Beigeordnete Jost.
Bekanntmachung.
Die in dem Gehöfte des Maurers Michel Müller
zu Scheidt ausgebrochene Milzbrandseuche ist erloschen. Die
angeordneten Schutzmaßregeln werden hiermit aufgehoben.
Brebach, den 9. November 1905.
Der Bürgermeister,
PBecker.
Auf Grund des 8 12 der Volizeiverordnung, betreffend
den Verkehr mit verflüssigten uud verdichteten Gasen, vom
22. Oktober 1905 (Amtsblatt Seite 269 ff.) sind von mir
der Oberingenieur des DampfkesselUeberwachungsvereins für
den Regierungsbezirk Trier W. Sonnemann zu Saar—
brücken, sowie die im Dienste des genannten Vereins stehen⸗
den Regierungsbaumeister Endriß zu Trier, ferner die
Ingenieure Müller, Reitler und Strasser zu Saar—
brücken zu Sachverständigen für die Vornahme der in den
883, 4, 5, 6 der erwähnten Polizeiverordnung vorgeschriebenen
Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen
gemäß 8 7 a. a. O. unter dem Vordbehalte des jederzeitigen
Widerrufs ernannt worden.
Als Prüfungsstempel wird überall der preußische
heraldische Adler in der Form verwendet, wie er für die
amtliche Kesselprüfung vorgeschrieben ist.
Trier, den 7. November 1905.
Der Regierungs-Präsident,
Bake.
Saarbrücken, den 20. November 1905.
Der Königliche Landrat, Bötticher
8
RXY.
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Der schon lange Jahre her bekannte Bandagist J. GIaser zu
Mülhausen verfertigt ein Bruchband ohne Feder, welches Tag
ind Nacht ohne Beschwerde getragen werden kann, wodurch Ver—
ninderung des Gebrechens eintritt. Im Interesse eines Bruchleidenden
iegt es, die Anschaffung eines dieser Bruchbänder, wozu die beste Ge—
egenheit geboten ist, die Anwesenheit des Geschäftsführers der Firma
J. Glaser zu benutzen, um sich ein wirklich gutes Bruchband
zu beschaffen. Die Zurückhaltung der Brüche wird garantiert; außerdem
vird für jedes Bruchband ein Jahr Garantie geleistet. Ferner können
keibbinden, Guaͤmmistrümpfe usw. bezogen werden beim Geschäftsführer
der Firma J. Glasser, Herrn Uarl Beyer, früher in
Köln a. Rhein, welcher in Bölklingen am 23. Nov. im Hotel
Rheinischer Hof“, in Neunkirchen am 24. Nov. im Bahnhof⸗
botel“, in St. Johann a. S. am 25. und 26. Nov. im Hotel
.SEchwan“ Muster vorzeigt und Bestellungen entgegen nimmt. 49
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.⸗
Unter dem Schweinebestande des Hüttenmeisters Theodor
Wagner zu Völklingen ist die Schweineseuche ausgebtochen
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Radaktion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Nerlag von Koöhpäder Hofer in Soarßrücken