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Blum August
Schimmelbusch
Vopelius
Siegwardt Ludwig
duppert Jakob,
Sohn v. Johann
23., S—chlachter Gustav Kaufmann
23., Röchling Theodor Kaufmann
26., Erlenwein deutn., 7. Ulan. Regt.
27., Kkiß Fohrsteiger
27.,. S„—„chmidt Theodor Lehrer
27.,. KRuhlmann Friedr. Werkmeister
27., Müller Wilhelm Techniker
28., Reinartz Wilhelm Kaufmann
29. Radu Friedrich Ingenieur
Merz Karl jr. Kaufmann
30. Deutsch Wilhelm Bauassistent
Saarbrücken, den 1. September 1905.
23. 8
26.,
22.,
23.
24.,
Aufseher
Ingenieur
Leutn., 7. Ulan.-Regt.
Glasmacher
Ackerer
47
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Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anzeige—
pflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
sowohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
Familienhäupter, Haus⸗ und Gastwirte ꝛc.) vielfach in sehr
aachlässiger, der öffentlichen Gesundheitspflege nachteiliger
Weise gehandhabt wird.
Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß: J.
Cholera, 2. Typhus, 8. Pocken, 4. Aussatz, 8. Kopfgenickkrampf,
3. Kindbettfieber, 7. Milzbrand, Rotz, Wutkrankheit, 8.
Diphtheritis, 9. Masern, 10. Scharlach und Rötheln, 11.
Ruhr, zu den nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen
Verordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören.
Unterlassungen der vorgeschriebenen Anzeigen sollen un—
aachsichtlich durch Bestrafung geahndet werden.
Saarbrücken, den 9. September 1905.
Der Königliche Landrat,
J. A.:
Freiherr Quadt, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Der Unternehmer August Martin aus Saarbrücken
beabsichtigt die Parzelle 2780,75 der Flur 6 des Bannes
der Siadigemeinde St. Johann, welches im Grundbuch als
oöffentlicher Weg eingetragen ist, von dieser anzukaufen
und in Verbindung mit den von ihm bereits erworbenen
Parzellen 273/59 und 109 /59 zu bebauen; die Stadtgemeinde
St. Zohann a / S. beantragt die Einziehung der neben dem
Bauterrain liegenden öffentlichen Wegestrecken, um diese an
Martin übereigen zu können. Auf Grund des 8 57,
Absatz 1 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1888
wird dies zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit der
Aufforderung, Einsprüche binnen 4 Wochen zur Vermeidunag
des Ausschlusses geltend zu machen.
Wellesweiler
Zaiserslautern
St. Johann
Schnaphech
Hilschbach
Ottweiler
Kaiserslautern
Saarbrücken
St. Ingbert
Saarbrücken
Saarbrücken
Saarbrücken
St. Johann
Göttelborn
Malst.Burbach
Malst.Burbach
Völklingen
Völklingen
Saarbrücken
St. Johann
Malst.Burbach
—
Der Königliche Landrat,
J. V.: Freiherr Quadt, Regierungs⸗Assessor
Die Einsprüche sind entweder schriftlich oder mündlich
zu Protokoll bei der Königlichen Polizei⸗Direktion Saar—
Zrücken — Abteilung II — anzubringen, woselbst auch
ein bezüglicher Plan offenliegt.
Saarbrücken, den 1. September 1905.
Rönigliche Polizei-Direktion.
J. V.:
Gaede, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Schreinermeisters Ludwig Hexamer in St. Johann, Gerber—
sttraße 28 ist erloschen und die Stallsperre aufgehoben worden
Saarbrücken, den 26. August 1905.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
Gaede, Regierungs⸗Assessor.
Die unter dem Pferdebestande der 2. Eskadron des
Ulanen-⸗Regiments Nr. 7 in St. Johann ausgebrochen ge—
wesene Brustseuche ist seit 29. v Mts. erloschen.
Saarbrücken, den 4. September 1905.
Der Königliche Landrat,
J. V.: Freiherr Quadi, Regierungs⸗Assessor