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raum von drei Monaten. Es findet in jedem Vierteljahr
ein solcher statt, dessen Schluß jedesmal mit der von der
staatlichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anberaumten,
in dem Amisblatt bekannt gemachten Vrüfung zusammen—
ällt.
Die Schuler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich; sie haben aber für ihren Unter⸗
halt selrst zu sorgen und vor Ablegung der Prüfung eine
Prüfungsgebühr von 10 Mk. zu entrichten, auch hat jeder
Schüler den Leitfaden des Hufbeschlages von Professor Dr.
Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
dei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 283. August 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: v. Hagen.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund des 8 137 des Gesetzes über dis allge—
neine Landesverwaltung vom 30 Jult 1883 (GeS. S.
195), der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei—
»erwaltung vom 11. März 1850 (G.S. S. 265) und des
32 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der
Reblaus vom 6. Juli 1904 (R. G.⸗Bl. 8. 261) wird für
)en Umfang des Regierungs-Bezirks Trier — mit Aus—
nahme der Kreise Prüm, Daun und Ottweiler — mit Zu⸗
timmung des Brzirks-Ausschusses folgendes verordnet
8S I.
In den von der Reblaus verseuchten Gemarkungen ist
die Neuanlage oder Ausbesserung von Rebpflanzungen irgend⸗
velcher Art nur dann geftattet, wenn die zur Verwendung
zelangenden Wurzel- oder Blindreben vorher unter Zuzie⸗
hung eines Sachverständigen einer die Weiterverbreitung der
Reblaus ausschließenden Desinfektiondurch Schwefelkohlen
stoff unterzogen worden sind.
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Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung des 81
werden nach 8 10 des Reblausgesetzes bestraft werden.
Außerdem kann die Beseitigung der vorschriftswidrig
ingepflanzten Reben verfügt merden.
Trier, den 13. Juli 1905.
Der Regierungs-Präsident.
Bake.
Der Herr Ober-Präsident hat dem Vorstand des
Evangelisch⸗Kirchlichen Hilfsvereins im Rheinland die Er—
laubnis erteilt, zur Förderung seiner Zwecke in der Zei⸗
vom 1. April 1906 bis 31. März 1907 und vom 1. April
1907 bis 31. März 1908 bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz je eine einmalige Hauskollekte abhalten zu
assen.
Die Einsammlung geschieht durch von den einzelnen
Synoden oder Kirchengemeinden legitimierte Persönlichkeiten.
Trier, den 11. August 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat dem
VKorstand des Vereins für christliche Volksbhildung in der
Rheinprovinz und Westfalen die Erlanbnis erteilt, zu Gunsten
einer Zwecke im Jahre 1906 bei wohlhabenden evangelischen
Freunden der Sache in den größeren Städten der Rhein
hrovinz einmalig freiwillige Beiträge einsammeln zu lassen
Trier, den 17. August 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Am 9. Oktober d. Is. werden wieder die mit ftaat—
licher Unterstützung in der Stadt Köoln eingerichteten
Meisterkurse für das Schneider⸗, Schuhmacher⸗-Tifhler—
und Schlosserhandwerk beginnen.
Die Daner der Kurse ist bei dem Schneider- und
Schuhmacherhandwerk auf je 6 Wochen, bei dem Tischler⸗
und Schlosserhandwerk auf je 8 Wochen bemessen.
Anmeldungen zu den Kursen nimmt der Leiter derselben
Gewerbeschulrat Direktor Romberg zu Köln, Salierring 3
entgegen.
Trier, den 17. August 19085.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: von Hagen.
Es wird aus Anlaß der bevorstehenden Herbstübungen
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Militär-Tele—
graphen-Leitungen den Schutz der 88 317 und 318 des
Str.“G.⸗B. f. d. D. R. in gleichem Maße genießen, wie
alle übrigen Telegraphenleitungen, daß also Strafe zu ge—
värtigen hat, wer vorsätzlich oder fahrlässigerweise eine Be
chädigung solcher Leitungen vornimmt.
Trier, den 21. August 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. Ve: von Hagen.
Bekanntmachung.
Der Herr Staatssekretär des Janern hat, einer An—
regung der früheren Kommission für Arbeiterstatistik Folge
zebend, das Kaiserliche Statistische Amt, Abteilung für Ab—
»eiterstatistik. beguftragt, unter Mitwirkung des Beirats für
Arbeiterstatistik Erhebungen über die Dauer der im Binnen—
chiffahrtsgewerbe üblichen Arbeitszeiten — abgesehen von
der Sonntagsarbeit — und der Ruhepausen anzustellen.
Zu diesem Zwecke soll zunächst eine statistische Aufnahme
unter Verwendung von Fragebogen staitfinden, und zwar
in folgender Weise:
1. Im Herbst d. Is. werden für eine Anzahl von Mit—
gliedern des Binnenschiffahrtsgewerbes Fragebogen
ausgegeben werden und zwar zur Hälfte an Unier—
nehmer, Eigentümer oder Schiffer von Fähren und
von sonstigen Binnenschiffen und zur Häffte an Per—
sonen, die zur Mannschaft derartiger Schiffe gehören,
und wird die Ausgabe der Fragebogen an die Aus—
unftspersonen aus Fährbetrieben und aus Dampf—
Motor)⸗schiffsunternehmen, die hauptsächlich dem
Personenverkehr dienen, in der Zeit vom 15. bis 25.
September, an die Auskunftspersonen aus Dampf—
Motor)schiffsunternehmen, die hauptsächlich dem
Büterverkehr dienen oder Schleppschiffahrt betreiben.