Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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dem gesetzlichen Aichungsstempel nicht versehene oder
unrichtige Maße, Gewichte oder Wagen vorgefunden werden,
oder welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften
über Maße und Gewichte schuldig machen, mit Geldstrafe
bis zu 100 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft
verden. — 8 369 Ziffer 2 Str.G.“B. — Es liegt daher
im Interesse der Gewerbetreibenden, die Maße und
Bewichte, deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint,
zur aichamtlichen Prüfung zu bringen.
Abweichend von dem früheren Brauche werden sich
diese Revisionen auch auf die von den Landwirten zum
Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr benutzten
Maße, Wagen und Gewichte erstrecken, sofern die Landwirte
einen regelmäßigen Verkauf ihrer Erzeugnisse oder ihres
Viehes au Jedermann unterhalten und somit als Gewerbe—
treibende anzusehen sind.
Saarbrücken, den 7. August 1905.
Königliche Polizei-Direktion.

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Magazin-Verwalters
Johann Engel in St. Johann (Saar), Bruchwiese 10 ist
der Ausbruch der Schweineseuche amtstierärztlich festgestellt.
Saarbrücken, den 1. August 1905.
Königliche Polizei⸗Direktion.

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Jakob
Näher in Malstatt-Burbach, Adolfstraße 11 ist die
Schweineseuche amtlich festgestellt worden. Ueber den Stall
auf dem Gehöfte ist die Sperre verhängt worden.
Saarbrücken, den 1. August 1905.
Königliche Polizei-Direktion.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Nachdem die unter dem Schweinebestande des Ackerers
Mich. Niederländer hierselbt ausgebrochene Rotlaufseuche
erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmaßnahmen auf⸗
gehoben.
Kleinblittersdorf, den 1. August 1905.
Der Bürgermeister,
Weber.

Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Bäckermeisters Wilhelm Bost
vird wegen Verdachts der Rotlaufseuche die Stallsperre
oerhängt.
Quierschied, den 7. August 1906.
Die Polizei-Verwaltung.
Dony, Bürgermeister.

Saarbrücken, den 14. August 1905.
Der Königliche Landrat.
FJ. V.: Freiherr Quadt, Regierungs⸗Assessor.

Oefemcher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischer
Telegraphenlinie im Orte Hilschbach liegt bei dem Postam
in St. Johann (Saar) aus.
Trier, den 9. August 1905.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
J. V.:
Siegert.

Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdifched
Telegraphenlinie im Ort Klarenthal (Kreis Saarbrücken
liegt bei dem Postamt in Louisenthal (Saar) aus.
Trier, den 9. August 1905.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
J. V.:
Siegert.

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Bekanntmachung.
Der Herr Regiernngspräsident hat auf Antrag des Bürgermeisters
Zer Stadt Malstatt-Burbach behufs Feststellung der Entschädigung
für die zur Erbreiterung der Wiesenstraͤße auf dem Banne
der Gemeinde Malstatt⸗Burbach erforderlichen, im Enteignungs⸗
vege zu erwerbenden Grundstücke der Firma Gebrüder Lültgens
in Burbach die in den 88 28 ff. des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni
1874 vorgeschriebene Verhandlung angeordnet und mich zum Kommissar
ernannt.
Zur Vornahme der Abschätzung der beanspruchten Grundstücke hab ·
ch Verhandlung auf
Dienstag, den 15. August d. Is., vormittags 11 Uhr,
zuf dem Bürgermeisteramt in Malstatt-⸗Burbach anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
sjierdurch unter der Verwarnung geladen, daß bei dem Ausbleiben der
Beladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen
deren Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird Entschädigung
ür Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht gefordert werden.
Soweit die Sachverständigen im Stande sein werden, ihr Gutachten
in der Verhandlung abzugeben, wird dieses den Beteiligten sofort in
der Verhandlung oder nach Beendigung der Abschätzung mitgeteill
verden, damit sie Gelegenheit finden, sich ͤber das Gutachten zu äußern
Trier, den 10. August 1905.
Der Regierungs Kommissar,
van de Loo, Regierungsrat.
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Redaktion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Verlaa von Hebrüder Hofer in Saarbrücken.
            
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