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Saarbrücker
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die 4gespaltene
Petitzeile
Amtliches Anzeigeblatt für
—8
Ir. 32.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidierten 3⸗
prozentigen Staatsanleihe von 1885 und die Zinsscheine
Reihe 11 Nr. 1bis 20 zu den Schuldverschreibungen der
preußischen konsolidierten 3prozentigen Staatsanleihe von
1895, 1896, 1898 über die Zinsen für die Zeit vom 1.
April 1905 bis 31. März 1915 nebst den Erneuerungs-—
cheinen für die folgende Reihe werden vom 6. März 1905
ab von der Kontrolle der Siaatspapiere in Berlin 8W. 68,
Dranienstraße 92/94, werktäglich von 9 Uhr vormittags bis
1 Uhr nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäfts—
rage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder
durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M.
durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Zinsscheine bei
der Kontrolle der Staatspaͤpiere zu empfangen wuͤnscht, hat
persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung
der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (HZins⸗
scheinanweisungen) der genannten Kontrolle mit einem Ver—
zeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in
Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich
zu haben sind. Für jede Anleihe ist ein besonderes Verzeich—
nis auszustellen. Genügt dem Einreicher eine numerierte
Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis
einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist
ꝛs doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung
ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten
Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Erneuerungs⸗
cheine für jede Anleihe mit einem doppelten Verzeichnis
einzureichen. Das eine Verzeichnis wird, mit einer Em—
pfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist
bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesem Verzeschnisse sind bei den Provinzial⸗
assen und den von den Königlichen Regierungen in den
Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentaeltlich
zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkafsen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 1. März 1905.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.
Montag, den 7. August
19 05.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
An Stelle des aus dem Bezirke der Handwerkskammer
Saarbrücken verzogenen Uhrmachers Julius Köhler aus
Sulzbach ist der Uhrmacher Louis Siebenpfeiffer zu
Malstatt⸗Burbach zum Beisitzer im Meisterprüfungs⸗Ausschuß
ür Feinmechaniker und Uhrmacher zu St. Johann für die
Zeit bis Ende März 1908 ernannt worden.
Trier, den 21. Juli 1905.
Der Regierungs-Präsident.
Bake.
Dem Verein für Massenverbreitung guter Volksliteratur
zu Charlottenburg ist die Erlaubnis erteilt worden, in den
Jahren 1906, 1906 und 1907 eine öffentliche Verlosung
»on Büchern, Prachtwerken usw. nach dem beifolgenden
Plane zu veranstalten und die Lose in der ganzen Monarchie
zu vertreiben.
Es sollen insgesamt 1500000 Lose zu je 1 Mk. aus—
zegeben werden underd. 5600000 Gewinne im Gesamtwert
»on 900 000 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Die Ziehungen werden voraussichtlich im Dezember
eden Jahres stattfinden.
Trier den 18. Juli 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Seydel.
Des Königs Majestät haben dem Komitee für Hebung
der Zucht gängiger Wagenpferde in Baden mittelst Aller—
jöchsten Erlasses vom 4. d. Mts. die Erlaubnis zu erteilen
geruht, zu der mit Genehmigung der Großherzoglich Badischen
Regierung im Jahre 1905 zu veranstaltenden öffentlichen
Ausspielung von Pferden und Silbergegenständen auch im
diesseitigen Staatsgebiete Lose zu vertreiben.
Nach dem vorgelegten Verlosungsplane sollen 215000
Lose à 1Mk. ausgegeben werden und 4578 Gewinne im
Sesamtwerte von 100 000 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Mit dem Vertrieb der Lose soll das Bankhaus Lud. Müller
u. Komp. in Berlin betraut werden.
Trier, den 19. Juli 1905.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Seydel.