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Dem Gewerbeassessor Dr. Dubke, bisher zu Halber—
stadt, ist vom 1. Januar 1908 ab die Stelle eines Hilfs—
rbeiters bei der Gewerbeinspektion Saarbrücken übertragen.
Trier, den 30. Dezember 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Nachdem seitens des Herrn Oberpräsidenten der Rhein⸗
provinz für den Umfang der Provinz die letzten drei Sonn⸗
lage vor Weihnachten und seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten
für den Umfang des Regierungs-Bezirks Trier
der letzte Sonntag vor Pfingsten für den erweiterten Ge—
schäftsberkehr im Handelsgewerbe frei gegeben sind, werden
hierdurch auf Grund der Ermächtigung des Herrn Regierungs—
Präfidenten vom 21. November 1892 für das kommende
Fahr, außkerdem
1) der 3. Sonntag vor Ostern und
2) der 1. Sonntag im Oktober
ür den die Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt⸗
Burbach umfassenden Polizeibezirk ebenfalls für den er—⸗
weiterten Geschäftsverkehr im Handelsgewerbe freigegeben.
An den genannten Sonntogen dürfen Gehilfen, Lehr⸗
linge und Arbeiter im Handelsgewerbe und in offenen Ver—
kaufsstellen von 794 bis 98/4 Uhr vormittags und von 1124
Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags beschäftigt werden.
Saarbrücken, den 21. Dezember 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: Gaede.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der 88 139d und 1396 der Reichs-Bewerbe⸗Ordnung
werden für das Jahr 1905 die folgenden
Tage, an welchen die Bestimmungen über die gesetzliche
Mindestruhezeit und Mittagspause bezw. über den Ladenschluß
für ofsene Verkaufsstellen keine Anwendung finden, für den
—E
Malstait⸗ Burbach festgesetzt:
Ausnahme⸗Tage betreffend die Mindestruhezeit:
b. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Fastnachtmontag,
3. der Fastnachtdienstag,
4. der Samstag vor dem sogenannten Valmsonntag,
5. der Samstag vor Ostern
6. der Samstag vor Pfingsten,
7. die letzten 10 Werktage vor Weibhnachten.
8. der Sylvestertag;
b) Ausnahme⸗Tage betreffend den Ladenschluß:
1. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Fastnachtmontag,
3. der Fastnachtdienstag,
4. der Samstag vor dem sogenannten Palmsonntag,
5. der Samstag vor Ostern,
3. der Samstag vor Pfingsten,
7. die letzten 10 Werktage vor Weihnachten,
3. der Sylvestertag.
Saarbrücken, den 21. Dezember 1904.
Königliche Polizei-⸗Direktion.
J. V.! Gaede.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir die Stamm⸗
rollen des Jahrganges 1885,/19058 sobald wie nur
irgend möglich, jederfalls aber vor dem im 8 4611 der
Wehrordnung vorgeschriebenen Termine vorzulegen.
Bei Aufsstellung der Stammrollen ist darauf zu achten,
daß bei Militärpflichtigen mit mehreren Vornamen der
Rufname unterstrichen wird.
Ebenso werden die Herren Bürgermeister ersucht, die
Militär⸗Reklamationen, welche in diesem Jahre zur Verhand—
lung gelangen werden, mir bis zum 10. Februar einzureichen.
Ueber die vom Militärdienst befreit gebliebenen Brüder
der Reklamierten sind den Reklamationsverhandlungen be—
glaubigte Listenauszüge beizufügen.
Saarbrücken, den 12. Januar 1905.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Freiherr Quadt, Regierungs⸗Assessor.
Bei den jungen Remonten der 5. Eskadron und den
Pferden der 4. Eskadron des Dragonerregiments Nr.7
hierselbst besteht der Verdacht der Brustseuche.
Saarbrücken, den 12. Januar 1908.
Konigliche Polizei-Direktion.
J. A.:
Freiherr Quadt. Regierunas-Assessor.
Bekanntmachung.
Da die Schweineseuche unter dem Schweinebestande vor
Metzgermeister Asssmuß zu Jägersfreude erloschen ist, habe
ich die verhängte Sperre aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. Januar 1905.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Ernst.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche ist unter dem Schweinebestande des
Mirtes Schmidt in Malstatt erloschen. Die Stall- und
Gehöftsperre ist aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. Januor 1905.
Konigliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Ernst.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Tagelöhners Johanr
Müller zu Malstait-Burbach ist die Schweineseuche erloschen
Die über das Gehöft verhängte Sperre ist aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. Januar 1905.
Königliche Polizei-Direktion,
J. A.: Ernst.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Schreinermeisters Hexamer in St. Johann, Gerberstraß—
Rr. 30 ist erloschen. Die verhängte Sperre ist aufgehoben
Saarbrücken, den 7. Januar 1905.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Ernst