Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und der 88 143
und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juni 1883 und mit Genehmigung des Herrn
Regierungs-Präsidenten wird mit Zustimmung des Gemeinde—
vorstandes für den Stadtbezirk Saarbrücken hiermit folgendes
verordnet.

1902 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark eventuell entsprechender
Haft bestraft.
Saarbrücken, den 26. April 1904.
Königliche Polizei-Direktion,
II 3017. Bötticher.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken vom
25. April 1904 ist der Tagelöhner Michael Welsch aus
Malstatt-Burbach wegen Trunksucht und Verschwendung
entmündigt worden.
Saarbrücken, den 25. April 1904.
Königliches Amtsgericht.

81.
Jeder, der den städtischen Schlachthof benutzt oder betritt,
ist verpflichtt, den Bestimmungen der unter dem 10.
November 1903 erlossenen Betriebsordnung für den Schlacht—
hof nachzukommen.

82.
Wer die im 8 1 erwähnten Bestimmungen übertritt,
hat Entfernung aus dem Schlachthof zu gewärtigen und
verfällt. soweit er nicht auf Grund des Gesetzes vom
18. März 1868 —
— betreffend die Errichtung öffentlicher Schlacht—
häuser eine höhere Strafe verwirkt hat, in eine Geldstrafe
von 1230 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle
oerhältnismäßige Haft tritt.
83.
Diese Polizei-Verordnung tritt am dritten Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1903.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
von Uklanski, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des hiesigen Röchling'schen
Krankenhauses ist die Schweinefeuche ausgebrochen und
das betreffende Gehöft gesperrt worden.
Völklingen, den 19. April 1904.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Cloos.

Bekanntmachung.
Die Schweineseuche im Gehöft des Bergmanns Becker
hierselbst, Gerhardstraße 18, ist erloschen und sind die Sperr
maßregeln aufgehoben worden.
Völklingen, den 21. April 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Cloos.

Zusammenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
April 1904 abgegebenen Begutachtungsziffern
—A—
Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschäft ꝛc. wie des Innern
1 Be 6476 M. f. 8.
vom 16. November 1901 J5

Bekanntmachung.
Nachdem die Hühnerpest in den Ställen der Witwe
Jakob Mohr und des Mathias Schwartz zu Bübingen
erloschen ist, wird die verhängte Stallsperre aufgehoben.
Brebach, den 21. April 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
J. V.: Becker.

Fruchtarten

Durchschnitts⸗
noten für den
Re⸗.
Staat Bezrk
F*8

Anzahl der ven gegenwärtig
ehrenamtlich tätigen elf Vertrauens—
wannern abgegebenen Noten

ande rbem

Winterweizen ..
Sommerweizen..
Winterspelz ...
Winterroggen ..
Sommerroggen..
Sommergerste..
J——
artoffeln ....
lee. 22
Luzerne. .... . 27
— 2,9

Bekanntm̃achung.
Nachdem die Schweineseuche auf dem Gehöfte des
Ackerers und Schweinehändlers Philipp Müller zu Güdingen
erloschen ist, wird die Gehöftsperre hiermit aufgehoben.
Brebach, den 21. April 1904.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
J. V.: Becker.

1:2 -23

1:2-3
1:2-3
2. — 1:2-83
Königliches statistisches Bureau.
Blenck.

— — —

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Friedrich
Schlemmer zu Gersweiler ist die Rotlaufseuche amtlich
festgestellt und über das betreffende Gehöft die Sperre ver—
hängt worden.
Gersweiler, den 23. April 1904.
Der Bürgermeister,
A. Müller.

Bekanntmachung.
Die zwischen den beiden Nauwieser-Schulhäusern an
der Oberrealschule vorbei nach dem Landwehrplatz in
St. Johann fuührende Straße wird vom 1. Mai 1904 ab
für den durchgehenden Lastfuhrverkehr gesperrt.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund der 88 88 Saarbrücken, den 2. Mai 1904.
und 60 der Straßen⸗Polizei-Verordnung vom 20. Sepiember Der Königliche Landrat Bötticher.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
            
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