nur für den Tag der Ausstellung gültige Erlaubniskarte
sichtbar zu tragen.
82.
Das Sammeln von Nahrungsmitteln oder Geld und
sonstigen Sachen bei der Einwohnerschaft durch Maskierte
ist untersagt.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Ver—
ordnung werden mit einer Geldstrafe von 8 bis 9 Mk.
oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.
Kleinblittersdorf, den 10. Februar 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Weber
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in den Gehöften der Bergleute
Karl Müller, Georg Ehrlich, Peter Köst und Christian
Gebhard sowie des Glasmachers Heinrich Sauerwein
zu Clarenthal ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln
sind daher wieder aufgehoben worden.
Gersweiler, den 16. März 1904.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Hüttenarbeiters
Jakob Brenner zu Gersweiler ist erloschen. Die angeordneten
Schutzmaßregeln sind daher wieder aufgehoben worden.
Gersweiler, den 23 März 1904.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des pensionierten Berg—
manns Andreas Mathieu zu Claresthal ist die Schweine—
seuche amtlich festgestellt und deshalb über das betr. Gehöft
die Sperre verhängt worden.
Gersweiler, den 23. März 1904.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bergmanns Becker
hierselbst, Gerhardstr. 18 ist die Schweineseuche ausgebrochen
und das betreffende Gehöft gesperrt worden.
Völklingen, den 23. März 1904.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister,
Cloos.
Saarbrücken, den 28. März 1904
Der Königliche Landrat Bötticher.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Luxemburger Bergwerks⸗ und Saarbrücker Eisen—
hütten⸗Aktien⸗Gesellschaft beabsichtigt. 56 Stück alte, innerhal
des Betriebes stehende Koksöfen in
— æ 2*
72 Stück neue Koksöfen
mit einer Anlage zur Gewinnung von Teer und Ammoniafß
umzubauen.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
gebracht, mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privat—
rechtlicher Natur binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher
Ausfertigung oder zu Protokoll anzubringen.
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Anfang nach dem Ablauf
desjenigen Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung ent—
haltende Nummer des Regierungs-Amtsblattes zu Trier ausgegeben
wird, können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum Ab—
lauf der Beschwerdefrist auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 1, zur
Einsicht offen.
Zur mündlichen Erbrterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird hiermit Termin auf
Samstag, den 30. April d. Is., vormittags 11 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt, mit dem Hinzufügen, daß im Fall—
des Ausbleibens der Unternehmerin oder der Widersprechenden gleich—
wohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen werden
Malstatt⸗Burbach, den 24. März 1904.
Der Bürgermeister,
Rohmonle.
Die
Polizei-Verordnung vom 6. Februar 1904
betreffend
Herstellung und Verkrieb
künstlicher Mineralwässer und Limonaden
in Plakatform, das Stück 25 Pfg.,
vorrätig
Gebr. hoĩer'seche Buchdrucberei.
— Versende: —
30 Ltr. Weißwein z. Mt. 12, —
30, Rotwein 3. Mk. 13,50
gegen Nachnahme; Faß leihweise
und franko zurückzusenden.
Fr. Brennfleck,
Weingut Schloß Kupperwolf,
Edesheim, Pfalz. 2
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Redattion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Verlaa von Gebrüder Hefer in Saarbrücken