Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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* 55 Beamte, Die Erledigung
3 53 welche anordnende
7 F zu berichten haben. Verfügung.
—2

—A
kolonnen vom Roten
Kreuz.

18. April 1902, Nr. 3510

25115.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.

27. Juli 1900 u.
—A—
2079 u. 673.

2615.

27120.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Impfärzte.
Sämttiche Herren
Bürgermeister.

2. April 1895, K. A. 840
14. Febr 1896, K. A. 479
4. Mai 1807,
Nr. 4931.
14. Februar 1895,
X. A. 1440.

28120.

Bekanntmachung.
Die Lieferung der zur Ergänzung der Bekleidung und
Ausrüstung der Schutzmannschaft bei der Königlichen Polizei—
Direktion Saarbrücken im Etalsjahre 1904 erforderlichen
Uniformstücke ꝛc., und zwar von:
15 neuen Röcken,
14 , Hosen,
56, Maänteln,
59 Paar Schaftstiefeln,
5 Schutzmanns-Helmen,
12 ditewken,
120 Paar wollenen Handschuhen,
12 Säbelkoppeln,
50 Säbeltroddeln,
soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben
werden.
Angebote sind bis zum 1. April d. Is. bei der Königl.
Polizei⸗Direktion einzureichen; Zuschlag erfolgt bis zum
10. April 1904. Probestücke der zu liefernden Stücke find
im Polizei⸗Direktions-Gebäude, Zimmer 9, vormittags von
—10 Uhr und nachmittags von 3—24 Uhr zur Ansicht
ausgelegt.
Saarbrücken, den 23. März 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
Bötticher.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung betreffend das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.
Auf Grund der 88 5, 6 und 7 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird für den
Umfang der Bürgermeisterei Heusweiler mit Zustimmung
der Gemeindevertretungen der einzelnen Gemeinden folgende
Polizei-Verordnung erlassen:
81.
Während der beiden Saatzeiten, nämlich vom 1. März
bis 15. Mai und vom 1. September bis 16. November isi
es den Taubenbesitzern untersagt, Tauben ausfliegen zu lassen.

Gegenstand.

Anzeige der im Laufe des Jahres in Aussicht genommenen
größeren, an die Oeffentlichkeit tretenden Uebungen
der Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz. (Fehlanzeige
nicht erforderlich.)
Anträge auf Gewährung von Provinzial-Beihülfen zu Wege—
bauten aus Fonds 4 und B. (Für jeden Fonds und
jedes Projekt mit besonderem Berichte vorlegen. —
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Betriebs⸗ und Kreishundesteuer-Ablieferung für 1. Januar
bis 31. März 1904 (Rest des Steuerjahres.)
Plan für das Impfgeschäft in 1904.

Zusammenstellung (Berechnung 4 und B) über gezahlte
Friedensunterstützungen seit der letzten Berechnung
Dezember v. Is. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)

Auf Brieftauben findet, soweit diese unter dem Schutz des
Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 (R.⸗G.⸗Bl. S. 463) siehen.
vorstehendes Verbot keine Anwendung.
82.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße bis zu 9 Mk.,
an deren Stelle im Unvermögensfalle verhältnismäßige Hafit
tritt, geahndet.

83.
Vorstehende Polizei-Verordnung tritt am dritten Tage
nach Ablauf desjeuigen Tages in Kraft, an welchem das die
Verkündung enthaltende Kreisblatt ausgegeben worden ist.
Heusweiler, den 26. Februar 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Mayer.

Bekanntmachung.
Unter den Hühnerbeständen von Witwe Jakob Mohr
und Mathias Schwartz in Bübingen ist der Ausbruch der
Hühnerpest amtlich konstatiert worden.
Brebach, den 17. März 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete: F. W. Loewer.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5, 6 und 18 des Gesetzes über die
Polizeie Verwaltung vom 11. März 1850 wird für den
Umfang der Bürgermeisterei Kleinblittersdorf folgende Polizei—
Verordnung erlassen:

8S L.
Das Betreten der Straßen und Plätze sowie der Wirt—
schaften in Verkleidung oder Masken ist nur an den drei
Faschingstagen und am Sonntag nur nach Schluß der
Kirche gestattet. Wer in Verkleidung oder Maske öffentlich
erscheinen will, hat eine von der Polizeibehörde ausgestellte,
            
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