Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 13.

Montag, den 28. März 1904.
Direktion der Diskonto-Gesellschaft in Berlin als Einlösungs⸗
stelle bezeichnet ist, werden auch bei dieser eingelöst.
Bei dieser Gelegenheit machen wir darauf aufmerksam,
daß die 300igen Konsols, welche im Umtausch gegen die
Aktien der obengenannten Eisenbahnunternehmungen und
der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn-Gesellschaft gegeben
worden sind, gebührenfrei in das Staatsschuldbuch ein—
getragen werden, wenn sie zu diesem Zwecke bis zum
15. August d. Is. bei uns eingeliefert werden.
Berlin, den 83. März 1904.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.

Am 1. April d. Is. geht die Verwaltung der nachbe—
zeichneten Eisenbahnanltihen auf uns über.
1. 315 oaige Anleihe der Altdamm⸗-Kolberger Eisenbahn⸗
Gesellschaft von 1898,
Z1 o ige Anleihe der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn⸗
Gesellschast.
40, ige Anleihe der Kiel-Eckernförde-Flensburger Eisen—
bahn Gesellschaft, III. Emission,
Zus ddige Anleihe der Dortmund⸗Gronau-Enscheder
Fisenbahn-Gesellschaft,
Zi dsoige Vorzugs-Anleihe-Scheine V. Reihe der Ost⸗
preußischen Sudbahn⸗-Gesellschaft.
Die Zinsscheine dieser Anleihen werden alsdann bei
der Staatsschulden-Tilgungskasse, hier W. 8, Taubenstraße
29, bei den Königlichen Regierungs-Hauptkassen, den König—
lichen Kreiskassen, den Kassen der indirekten Steuerverwaltung,
sowie bei den Reichsbank-Anstalten eingelöst.
Die gekündigten Anleihescheine werden von dem
genannten Tage ab nur von der Staatsschulden⸗-Tilgungs⸗
kasse eingelöst Sie können jedoch mit unentgeltlich abzuliefern⸗
den Zinsscheinen nebst Anweisungen auch bei einer der König⸗
lichen Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei
der Königlichen Kreiskasse eingereicht werden, welche die
Effekten der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vor⸗
zuegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung
bewirkt.
Von diesen Regeln finden folgende Ausnahmen statt:
Die Zinsscheine zu der 3900igen Anleihe der Altdamm-Kolberger
 Eisenbahn-Gesellschaft werden in Berlin aus—
schließlich von der Berliner Handelsgesellschaft und dem
Bankhause S. Bleichroeder eingelöst, außerhalb Berlins sind
die Zahlstellen die oben angegebenen.
Die Zinsscheine zu der Anleihe der Stargard-Küstriner
 Eisenbahn-Gesellschaft werden in Berlin auch bei
der Bank für Handel und Industrie, der Deutschen Bank
und der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗
kasse eingelbst und die Einlösung der gekündigten Anleihe—
scheine wird außer von den Regierungs-Hauptkassen und der
Kreiskasse in Frankfurt a / M. auch von den eben genannten
Stellen und der Kreiskasse in Soldin vermittelt.
Die gekündigten Anleihescheine III. Emission der Kiel—
Eckernförde-Flensburger Eisenbahn-Gesellschaft können
außer bei den regelmäßigen Stellen auch bei der Kreiskasse
in Kiel zur Einlosung eingereicht werden.
Ebenso können die gekündigten Anleihescheine der Dort—
mund-Gronau-Enscheder Eisenbahn-Gesellschaft auch
bei der Kreiskasse in Dortmund eingereicht werden. Die—
jenigen Zinsscheine dieser Anleihe, auf denen noch die

—

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von füni
vom Hundert, für den Monat Februar 1904.

8
*

Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.

Es sind zu zahlen
Kiloaramm

8
—
82

Stroh
——
3 30
1132

1St. Johann-Saarbrücken
2 Saarlouis..
Trier, den 8. März 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Spring.

Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblatt—
bekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 30. Mai d. Is.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 805) erforderliche
Prüfungszeugnis zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorfitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen
Departementstierarzte Dr. Steinbach hier, unter Ein—
reichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse über
die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter
            
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