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Viehes vom 28. August 1900 ist durch Gemeinderats—⸗
beschluß vom 1. September 1903 wie folgt abgeändert
worden:
J 11 hat jetzt folgende Fassung:
Die zur Entscheidung über die Beschwerden (88 68, 69)
der Ausführungsbestimmungen vom 20. März 1903 zu—
ständigen Behörden haben, sofern die Entscheidung oder das
Gutachten eines Beschauers angefochten wird, vor der Ent—
scheidung das Gutachten eines weiteren Sachverständigen
einzuholen und zwar:
1. des tierärztlichen Beschauers des Beschaubezirkes, wenn
bei der angefochtenen Entscheidung ein nicht als Tier⸗
arzt approbierter Beschauer mitgewirkt hat;
des zuständigen Kreis-(Bezirks⸗) Tierarztes oder des
Departements⸗Tierarztes, wenn bei der angefochtenen
Entscheidung ein nicht beamteter approbierter Tierarzt
mitgewirkt hat;
des Departement⸗Tierarztes, wenn bei der angefochtenen
Entscheidung ein beamteter Tierarzt mitgewirkt hat.
Hat der Departements-Tierarzt das Gutachten erster
Instanz abgegeben, so ist der Departements-Tierarzt eines
benachbarten Bezirkes zuzuziehen.
Die Zuziehung des weiteren Sachverständigen (Kreie⸗
oder Departements-Tierarztes) kann im Auftrage der Orts—
polizeibehödrde unmittelbar durch den Schlachthof-Inspektor
erfolgen. Die durch eine unbegründete Beschwerde ent—
stehenden Kosten hat, auch im Falle des 8 68 der Aus—
führungsbestimmungen vom 20. März 1903, der Beschwerde—
führer zu tragen (vergl. 8 18 Abs. 1 A. G.).
Zur Deckung dieser Kosten kann ein angemessener Vor—
schuß eingezogen werden.
Im übrigen gelten die Kosten des Beschwerde—
Verfahrens als Kosten der örtlichen Polizei⸗ Verwaltung
(8 14 Abs. 2 A. G.).
8 21 hat folgenden Zusatz erhalten:
Der Genuß geistiger Getränke in allen Räumen
des Schlachthofes ist strengstens untersagt.
Der Bezirke⸗Ausschuß. B. A. 2480.
Genehmigt.
Trier, den 16. Dezember 1903.
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende,
J. V.: gez. Hoppe.
Personal-Ehronik.
Der Landgerichtsrat Jerusalem in Saarbrücken ist
vom 1. Mai d. Is. ab mit Vension in den Ruhestand
versetzt.
Der Landgerichtsrat Erk zu Saarbrücken wurde unter
Entlassung aus dem Preuß. Justizdienste zum Landgerichts⸗
Direktor bei dem Großherzoglichen Landgericht in Olden⸗
burg ernannt.
Der Großherzoglich Oldenburgische Amtsrichter Schill⸗
möller zu Bant wurde zum Landrichter in Saarbrücken
ernannt.
Der Gerichtsdiener Pillon zu Saarbrücken ist
gestorben.
Saarbrücken, den 21. März 1904.
Der Königliche Landrat Bötticher.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Firma Roöchling'sche Eisen⸗ und Stahlwerke G.meb. H
in Völklingen begabsichtigt auf Flur 8 Parzelle Nr. 24 25, 29 und
30 die
brhreiterung der Hochofengasgebläsemaschinen-Aulage.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der
Gewerbeordnung und des 8 34 ff. der Ministerialanweisung vom
9. August 1895 zur öffentlichen Kenntnis gebracht, mit der Auf—
forderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur binnen
14 Tagen schriftlich in zweifacher Anfertigungen oder zu Protokoll bei
dem Unterzeichneten anzubringen. Zeichnungen und Beschreibungen
liegen in meiner Amtsstube während der Dienststunden offen. Die
Widerspruchsfrist nimmt ihren Aufang mit dem Tage, an welchem
die diese Bekanntmachung enthaltende Rummer des Saarbrücker Kreis—
blattes ausgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist können Ein—
wendungen nicht erhoben werden.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird hiermit Termin auf
Donnerstag, den 7. April 1904, vormittags 10 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke ausdrücklich, daß im
Falle des Ausbleibens der Unternehmerin oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen wird.
Völklingen, den 19. März 1904.
Der Bürgermeister,
11008.
17
Die
Polizei-Verordnung vom 6. Februar 1904
betreffend
Herstellung und Verkrieb
künstlicher Mineralwässer und Limonaden
in Plakatform, das Stück 25 Pig.,
zr tig
nr*
— Versende: —
30 Ltr. Weißwein z. Mk. 12,—
30, Rotwein 3. Mk. 13,50
gegen Nachnahme; Faß leihweise
und franko zurückzusenden
Fr. Brennfechk,
Weingut Schloß Kupperwolf,
Edesheim, Pfalz. 2
Sernsprech⸗Anschluss
No. 16.
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